In die Privatwirtschaft zurück oder Beamten-Option ziehen?

Hi,

ich arbeite gegenwärtig im öffentlichen Dienst als Trainee, wird dafür auch gut bezahlt (E9b). Nach 18 Monaten hat man die Option auf Verbeamtung oder weitermachen als Tarifbeschäftigter. Mein aktueller Chef mit dem ich mich auch super verstehe, teilte mir mit, dass aus meiner Stelle in 2 Jahren eine A11-Stelle werden soll und er meinte, er plant mich dafür auch ein.

Ich habe damals diese Stelle vor allem deshalb angenommen, da ich gesundheitliche Probleme hatte. Dadurch konnte ich seit Beendigung meines Studium im November 2016 (Bachelor BWL dual) fast 3,5 Jahre nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten. Waren immer so Zeitarbeitsverträge gewesen, sobald es mir gesundheitlich schlecht ging, habe ich aufgehört. ALLERDINGS: die Erkrankung wurde letztes Jahr korrekt diagnostiziert und ich bin medikamentös mittlerweile perfekt eingestellt. Ich bin sehr motiviert und habe wieder Ehrgeiz entwickelt, der durch die Krankheit komplett zerstört wurde.

Ein Freund von mir hat mir nun letztens in einem Gespräch geraten, dass ich die aktuelle Stelle bis Sommer durchziehen soll, um bisschen was auf dem Lebenslauf zu haben und dann versuchen soll, in die Privatwirtschaft (evtl. in die Beratung, Finanzwelt) zu wechseln. Er meinte, ich würde mich "unter Wert verkaufen". Beamtentum sei zwar ganz nett, aber Kohle verdient man da nicht wirklich.

Ich bin irgendwie hin und her gerissen. Wie würdet ihr entscheiden?

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Sind Privatverkäufe einmalige Einnahmen (ALG)?

Hallo,

ich bin im Dezember einen Monat Arbeitssuchen gewesen, weil ich nach einem Umzug meinen Job gewechselt habe. Nun wollte das Arbeitsamt mir eine Zahlung für den Monat Dezember gewähren und das Amt hat einige Beträge gefunden die auf meinem Konto gutgeschrieben wurden, jetzt wollen die diese Beträge als einmalige Einnahmen anrechnen, wenn ich nicht vorlegen kann wofür diese Zahlungen waren.

Jetzt hatte ich zu einem die Frage was nicht zu einmaligen Einnahmen zählt und was schon. Laut Google zählen Sachen wie Abfindungen, Leistungsprämie etc-

Aber wie schaut es mit Privatverkäufen und so etwas aus? Darf man das damit verrechnen? Die Einnahmen die ich in diesem Monat bekommen habe, waren von einigen Online-Spiele Accounts die ich verkauft habe und das lief über eine ähnliche Seite wie Paypal.

Darf das Amt die Beträge aus Paypal mit dem verrechnen was mir eigentlich für den Monat Dezember zustehen würde?

Falls das zu umständlich beschrieben wurde, stellt Euch einfach vor ich habe etwas auf Ebay verkauft(im Dezember) und dafür knapp 400€ bekommen und wenn mir jetzt vom Amt für Dezember zb. 1000€ zustehen würde ob die diese 400€ davon abziehen dürften.

Wäre echt nett wenn mir hierbei jemand helfen könnte, ich bin mir nicht Sicher was ich angeben soll, da ich mir im Dezember Geld von meiner Familie geliehen habe und dieses Geld auch möglichst schnell zurückzahlen möchte :/

Recht, ALG, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

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