Unternehmer vs. Kaufmann - Unterschied?
Hallo zusammen,
eine Frage: Was ist der genaue Unterschied zwischen Kaufmann gem. §1 HGB und Unternehmer gem. § 14 BGB?
Und warum gibt es diese Unterscheidung?
BGB besagt ja für Unternehmer ein paar Änderungen (z.B. Verzugszins 9 statt 5%-Punkte über Basiszins / Erleichterung AGB-Einbeziehung / Nichtanwendung Verbraucherdarlehensvorschriften)
HGB besagt ja für Kaufleute ebenfalls ein paar Erleichterungen (z.B. gesetzlicher Zinssatz 5 statt 4% / auch mündliche Erteilung einer Bürgschaft / Schweigen als Annahme) und natürlich die Buchführungspflicht.
Ist meine Auffassung richtig, dass nicht alle Unternehmer Kaufleute (da kein Geschäftsbetrieb) aber alle Kaufleute Unternehmer sind?
Danke im Voraus!
1 Antwort
Ja, nicht alle Unternehmer sind Kaufleute, aber alle Kaufleute sind Unternehmer.
Unternehmer gem. BGB sind alle Selbständigen, also Gewerbetreibende und Freiberufler .
Kaufleute gem. HGB sind nur Gewerbetreibende, und auch nur die Gewerbetreibenden, die einen in Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen. Das kommt in erster Linie auf den Umsatz an, ab ca. 100.000 Euro.
Handelsgewerbe ist geichbedeutend mit Kaufmann, ist jedes Gewerbe, was einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten geschäftsbetrieb benötigt. § 1 HGB. ist also auch unabhängig von der Branche.
Nicht unbedingt. Wenn du einen großen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb hast, brauchst du zwar einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb, bist aber dennoch nur Kann-Kaufmann i.S.d. HGB.
Land und Forstwirtschaft ist kein gewerbe, sondern Urproduktion.
Aber müsste man noch dabei schreiben: alle Selbständigen, Freiberufler, Gewerbetreibende und sonstige Selbständige wie Landwirte.
Ergänzung: der Kaufmann betreibt ein Handelsgewerbe, also nicht "irgendein" Gewerbe.
Nur bei Formkaufleuten (GmbH, AG, ...) besteht Kaufmannseigenschaft unabhängig vom Gewerbe/Branche.