Wieviel erbt Ehemann an Immobilie, wenn nur Ehefrau im Grundbuch eingetragen ist und sie keine Kinder hat?
Die Ehefrau ist allein im Grundbuch der gemeinsam bewohnten Immobilie eingetragen und hat keine Kinder. Gesetzlicher Güterstand besteht. Eltern und Geschwister leben noch. Die Ehefrau hat ein handschriftliches Testament mit Alleinerben als ihren Mann eingetragen. Wieviel erbt der Ehemann dann?
9 Antworten
Ich habe das mal gegooled:
Gütergemeinschaft: Bei einer Gütergemeinschaft steht dem hinterbliebenen Ehepartner 50 % des gemeinsamen Vermögens zu. Von der verbleibenden Hälfte erbt dieser ein Viertel, wenn es Sprösslinge des Erblassers gibt. Die Hälfte erhält der noch lebende Partner, sofern es Miterben der zweiten Ordnung oder Großeltern gibt. Ansonsten erhält der überlebende Ehegatte alles.
Zugewinngemeinschaft: Sollte das Paar keine Kinder gehabt haben, erbt der überlebende Partner drei Viertel des Erbes. Gibt es beispielsweise ein Elternteil und zwei Geschwister erhalten alle je ein Achtel des Erbes. Sollten die Eltern des Erblassers ebenfalls tot sein, teilen sich der hinterbliebene Ehepartner und die Geschwister das Erbe auf. Durch ein Aufsetzen eines Testaments lässt sich vermeiden, dass die Geschwister des Verstorbenen etwas vom Nachlass erhalten. Sie sind nicht pflichtteilsberechtigt.
https://www.fischer-immobilien-muenchen-erbrecht.de/blog/erbrecht-was-erben-ehepartner
Die Ehefrau hat ein handschriftliches Testament mit Alleinerben als ihren Mann eingetragen.
Der Ehemann erbt alles.
Die Eltern der Ehefrau haben einen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Der gesetztliche Erbteil ergibt sich dabei wie folgt. Der Ehemann erbt neben den Erben der 2. Ordnung zur Hälfte. Dazu kommt 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich. Vom restlichen Viertel entfällt als gesetzlicher Erbteil für jeden Elternteil die Hälfte also 1/8. Der Pflichtteil beträgt davon wiederum die Hälfte also 1/16 in Geld. Diesen Geldanspruch kann (muß aber nicht) jeder der beiden Elternteile für sich geltend machen.
Die Ehefrau hat ein handschriftliches Testament mit Alleinerben als ihren Mann eingetragen. Wieviel erbt der Ehemann dann?
Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Ist der Ehemann Alleinerbe und gibt es keine Abkömmlinge, haben die Eltern der Ehefrau einen Pflichtteilsanspruch aus § 2303 BGB. Diesen müsste die Ehefrau testamentarisch explizit entziehen, was aber faktisch kaum durchsetzbar ist (nur bei Verwirkung möglich).
Es gibt ein Testament, dass der Ehemann Alleinerbe wird, dann wird der Ehemann Alleinerbe.
Verstehe die Frage nicht,
Doch, Alleinerbe wird er schon. Aber er muss die Pflichtteilsansprüche - so sie denn erhoben werden - erfüllen.
Ähm. Doch. Das Testament bestimmt ihn als Erben; er ist Erbe und somit Gesamtrechtsnachfolger.
Du hast nirgendwo erwähnt, dass Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden.
Und selbst wenn, dann erbt der Ehemann 100% und muss aus dem Erbe heraus die Pflichtteile abfinden.
Der Mann erbt alles, muss aber Pflichtteilansprüche auszahlen. Aber nur dann, wenn sie auch eingefordert werden.
Vielen Dank! Das deckt sich mit meinen Vermutungen! Das heisst dann aber, dass die Eltern, solange sie leben, vom Erbe nicht ausgeschlossen werden können oder? Einen Pflichtteil erben sie immer? Also mit Testament würden sie immer noch 12,5 % erben?