Ist der Betriebswirt niemals vergleichbar mit einem Master in BWL?

Jemand den ich kenne, meinte dass der Betriebswirt niemals mit Master vergleichbar wäre.

Hier Mal ein kleiner Vergleich:

  • kaufmännische Lehre (3Jahre) Industriekaufmann / Groß und Außenhandelskaufmann
  • Fachwirt (6Monate) 
  • Betriebswirt (ab 1Monat!)

Und schon ist man nach DQR auf Master Ebene qualifiziert. Ich weiß dass das nicht ausreichend ist wenn man ins Consulting will oder so. Aber für den durchschnittlichen Bwler im deutschen Mittelstand, der eigentlich nur 40k bis 70k mit maximal 40h pro Woche will ist es doch deutlich lohnswerter als der Bachelor. Der einzige Nachteil ist das die Fachwirte und Betriebswirte ordentlich Geld kosten. Aber vergleicht man das mit der gewonnenen Lebenszeit von 2 Jahren. Und den Lebenserhaltungskosten in einem Studium 3-5 Jahre ist es schon wieder egal.

Seine Antwort darauf:

Es wird dich mit dieser Quali mit Sicherheit niemand gleichwertig zu einem Bachelor bezahlen. Da kann im DQR noch so viel stehen, im Endeffekt interessiert dieses Konstrukt doch keine Sau, außer beruflich qualifizierte Personen, die ihr Ego damit ein bisschen aufpolieren möchten. Weitere Bedeutung hat er allerdings nicht.
Dieser DQR Quatsch ist in der Realwirtschaft völlig sinnfrei. Man lese sich einfach nur mal die Stellenbeschreibungen einiger Jobs durch. Wenn dort betriebswirtschaftliches Studium gefordert wird, braucht man sich mit nem Betriebswirt erst garnicht bewerben, der ja formal einem Master gleichgestellt sein soll, ein Bachelorabsolvent ist jedoch herzlich Willkommen.
Einfache Mathematik (okay, ich gebe zu während des Fach- und Betriebswirts hat man keine Mathevorlesungen)...
Studium, Schule, Mathematik, Bildung, Betriebswirt, BWL, Consulting, Industriekaufmann, kaufmännische Ausbildung, Unternehmen, VWL, Wirtschaftswissenschaft, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Wie fändet ihr eine Neugliederung der Deutschen Bundesländer?

Hallo. Die Bundesrepublik Deutschland hat bekanntlich 16 Bundesländer. Diese sind teilweise flächen- und einwohnermäßig sehr klein und wirtschaftlich auch nicht besonders stark. Dies ist vorallen in der Ex-DDR, im Saarland sowie in den drei Stadtstaaten so. Deshalb wird eine Neugliederung der Länder immer wieder mal angesprochen. Das einzige Land wo durch eine Zusammenlegung entstanden ist meine Heimat Baden-Württemberg. Das Land im Südwesten entstand im Jahre 1952 durch die Fusion der kurzlebigen Nachkriegsländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Alle anderen Versuche scheiterten. Dies liegt vor allem an einem großen und starken Heimatgefühl. Den durch die Fusion würden einige Menschen etwas von ihrer Identität verlieren.

Aber falls es funktioniert, die Menschen also alle dafür wären, könnte man trotzdem diese Länder eventuell zusammenschließen:

  • Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen
  • Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein
  • Berlin, Brandenburg, nördliches Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen,Thüringen und südliches Sachsen-Anhalt

Dabei würden die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen komplett unverändert bleiben. Sachsen-Anhalt müsste bei dieser Variante in eine nördliche und eine südliche Hälfte geteilt werden. Man könnte die Anzahl der Länder aber von 16 auf 7 reduzieren. Alle wären sehr groß, wirtschaftlich sehr stark und hätten einige Einwohner. Dies würde dann ungefähr so aussehen:

Ich persönlich wäre dafür. Aber wie würdet ihr die Neugliederung in dieser Art finden? Wie würdet ihr diese Bundesländer finden? Und wie steht ihr zu solchen Neugliederungen überhaupt? Im voraus schon mal Danke für die netten Rückmeldungen. Tschüss

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Nein, das finde ich nicht gut. 55%
Keine Ahnung/Schwer zu sagen. 30%
Das finde ich wirklich gut. 15%
Deutschland, Politik, Bundesland, Wirtschaft und Verwaltung, Wirtschaft und Finanzen
Sammelbesteller-Verbindlichkeiten im Todesfall des Sammelbestellers?

Hallo zusammen!

Meine Mutter ist im März 2021 verstorben. Sie war (wie ich selbst auch) Kunde bei einem Versandhaus. Hin und wieder hat sie dort etwas bestellt und dies dann auch manchmal zu mir schicken lassen. Das hatte verschiedene Gründe. Manchmal waren es Technik-Artikel die sie direkt zu mir geschickt hat weil ich sie für sie einrichten musste. Teilweise waren es aber auch Geschenke zu Weihnachten, oder zu anderen Anlässen.

Die Artikel wurden von meiner Mutter immer entweder auf Rechnungskauf, oder auf Ratenkauf bestellt. Die Rechnungen waren immer auf meine Mutter ausgestellt. Da ich die finanziellen Dinge meiner Mutter geregelt habe, habe ich die Rechnungen/Raten einfachkeitshalber meistens von meinem eigenen Konto aus direkt ans Versandhaus überwiesen, da ich dort selbst auch Kunde war und deshalb sowieso immer wieder auch eigene Beträge zu zahlen hatte. Das Geld für die Rechnungen/Raten meiner Mutter habe ich dann immer separat von ihr erhalten.

Nun ist folgendes passiert. Wie gesagt ist meine Mutter im März 2021 verstorben. Da das Erbe meiner Mutter (unabhängig der noch offenen Verbindlichkeiten beim Versandhaus), überschuldet war, haben alle in Frage kommenden Erben das Erbe ausgeschlagen.

Da ich für die Post meiner verstorbenen Mutter einen Nachsendeauftrag eingerichtet hatte, erhielt ich im August 2021 dann eine Zahlungserinnerung/Mahnung vom Versandhaus der noch offenen Beträge meiner Mutter. Ich habe das Versandhaus dann informiert dass meine Mutter verstorben ist (Sterbeurkunde wurde mitgeschickt). Daraufhin erhielt ich eine Nachricht mit einer freundlichen Beileidsbekundung und einer Nachricht, dass sich das Experten-Team der Kreditabteilung des Versandhauses bei mir melden würde. Ich habe dann in einer weiteren Nachricht ans Versandhaus erklärt, dass ich das Erbe meiner Mutter ausgeschlagen habe und habe meine Erbausschlagungserklärung mitgeschickt.

Danach habe ich nichts mehr gehört und ich nahm an die Sache sei für mich erledigt.

Heute, am 18. Januar 2022, erhalte ich nun ein Schreiben vom Versandhaus indem geschrieben steht, dass ich bei meinem "Sammelbesteller" (Name und letzte Anschrift meiner Mutter) Ware eingekauft hätte. Der Todesfall meiner Mutter wird angeführt und das Beileid ausgesprochen.

Dann wird ein offener Betrag von € XXX angeführt, den ICH offen hätte. Ich soll die Unterlagen prüfen und in einem beigefügten Formular eine Schuldanerkenntnis ausfüllen und unterschreiben. Man würde sich dann wieder bei mir melden und mich über die weitere Vorgehensweise informieren.

Wie kann ich mich hier verhalten? Eigentlich müsste die Angelegenheit durch die Erbausschlagung doch erledigt sein? Ich habe auch gar keine Unterlagen die ich prüfen könnte, da ich keinen Zugriff auf den Account meiner Mutter habe/hatte. Meine Mutter war außerdem keine Sammelbestellerin. Sie hat immer nur für sich bestellt, außer in "Spezialfällen" (wie ganz oben beschrieben) und dann Artikel zu mir schicken lassen.

Bitte um Ratschläge!

Recht, Erbe, Erbausschlagung, Wirtschaft und Finanzen

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