Versicherung zahlt zu wenig Schadensersatz und wird mein zu begutachtendes fast neuwertiges Handy behalten?

Hallo Community, vor einigen Monaten ließ ein Freund von mir mein Handy auf den Boden fallen, und darauf hin riss das Glas oben am Handy(Samsung Gelaxy S6, Neu Preis 400€ und 2 Monate alt), weder Kamera oder Display wurden von diesem kleinen Riss bedeckt oder eingeschränkt ( somit ziemlich unauffällig). Mein Freund beschloss das also über seine Versicherung zu klären, die wollte von mir einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur haben, für diese ich 30€ Zahlen musste. Der Kostenvoranschlag war um die 300€ hoch, auf Grund der Seltenheit es Glases + Displays. Darauf hin Beschloss die Versicherung mein Handy zu begutachten indem ich es einem Ihrer Reparaturdienstleister zukommen lasse. Ein Monat verging und ich erhielt die nachricht das die Reparatur nicht rentabel sei aufgrund der hohen Kosten des Ersatzteils, und das ich einen Betrag von 230€ für ein "gleichwertiges Handy" bekomme, auf dieses Betrag sind sie nach dem Abzug des Restwertes und Vergleichen auf "Ebay und anderen Online-Händler" gekommen welcher mir, wenn ich den Preis solch eines gebrauchten Gerätes einsehe viel zu wenig ist.

Mein Problem ist jetzt, dass sie wohl mein neuwertiges Handy behalten werden und mir dafür einen viel zu niedrigen Betrag zahlen um mir ein anderes Gerät zu kaufen. Somit erschließt sich mir der Sinn einer Versicherung nicht, denn Sie behalten mein neuwertiges Handy mit einem kleinen unauffälligen Riss das bestimmt noch einen Wert von 150€ hatte und geben mir dafür eine Entschädigung in dem nicht mal die Kosten vom Kostenvoranschlag die ich übernehmen musste und eine vernünftige Summe enthalten sind.

Deswegen habe ich folgende Fragen auf die Ihr vielleicht eine Antwort hättet.

  1. Darf dieses Unternehmen denn mein Handy behalten? Schließlich ist das mein Eigentum und hat immer noch einen Wert und hat keinen Totalschaden. Somit hätte ich das Geld und mein altes Handy und die Entschädigung womit ich sogar zufrieden wäre.

1.2 Gibt es da eine Möglichkeit Ersatz oder mein Handy wie im vorherigem zustand zu erhalten?

  1. Muss mir die Versicherung nicht noch einen Betrag für von denen gewünschten Kostenvoranschlag zahlen?

  2. Wie würdet Ihr reagieren und was empfiehlt Ihr mir zu tun?

Wie es bestimmt schon rüberkommt bin ich über so eine Dreistigkeit empört.

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben und oder mich eines besseren Belehren.

MfG :)

Handy, Versicherung, Rechte, Haftpflichtversicherung, Schaden, Verarschung
Wo bekomme ich eine Selbstfahrervermietanhängerversicherung?

Hallo Community.

Ich betreibe nebenberuflich einen kleinen Anhängerverleih. Gewerbe ist angemeldet. Nun bekomme ich (ich denke aufgrund dessen) einen Bescheid das ich meine Anhänger anders anmelden und versichern müsste. Als ich damals meine Versicherung fragte meinte der Berater das sei nicht notwendig.

Auf jeden Fall benötige ich eine Selbstfahrervermietanhängerversicherung und muss dann jährlich zum TÜV und die Anhänger ensprechend ummelden beim Strassenverkehrsamt. Das das ein unbeliebtes Geschäft ist und deutlich teurer wird konnte ich in Erfahrung bringen. Das ist mir bis ich überhaupt mal ein Angebot habe vorerst egal. Mein Problem ist aber das ich bei jedem Makler im Umkreis war und beinahe jede Versicherung angemailt habe. Angeblich versichert das niemand. Aber ich werde ja wohl nicht der einzige Anhängerverleih in Deutschland sein. Habe auch schon Flottenmakler und Flottenversicherungen angeschrieben, komme aber nicht weiter. Demenstprechend war ich nun auch gezwungen das Geschäft einzustellen und ich verliere täglich Stammkunden.

Kann mir bitte jemand sagen, wie ich an die entsprechende Versicherung komme?

Ich hoffe Ihr könnte mir helfen.

Achtung: Die benötigte Versicherung ist keine gewerbliche Versicherung sondern eine Mietfahrzeugversicherung. Fachbegriff Selbstfahrervermietfahrzeugversicherung. Die Unterschiede stecken im Detail.

Versicherung, Anhänger
In welchem Fall zahlt Zahnzusatzversicherung?

Hallo zusammen,

nachfolgend ein Beispiel zur Verdeutlichung meiner Frage (entnommen den Bestimmungen der DFV):

"Versicherungsfall ist die nach Abschluss des 4. Versicherungsvertrages erstmals bekannt gewordene oder angeratene, medizinisch notwendige Heilbehandlung durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden (s. Ziffer 2.1 VB)."

Weiter heißt es: "Wir leisten nicht für: - bei Antragstellung bereits beschädigte oder erkrankte Zähne, - bei Antragstellung fehlende und noch nicht ersetzte Zähne"

Wie ist das konkret zu verstehen?

  • Fall 1: Gilt der Zahn noch als erkrankt, wenn die Behandlung zahnmedizinisch als abgeschlossen betrachtet werden kann?

Beispiel: Wurzelbehandlung erfolgreich abgeschlossen und Zahn wurde bei Versicherungsabschluss bereits überkront. Nach Versicherungsabschluss stellt der Zahnarzt fest, dass der Zahn nicht mehr zu retten ist und gezogen werden muss. Zahlt die Versicherung ein Implantat?

Oder auch: Ein kleines Loch wurde vor Versicherungsabschluss erfolgreich mit einer Füllung versorgt. Zahlt die Versicherung dann einen weiteren Schadensfall?

Also: Fallen alle Zähne, an denen ein Zahnarzt mal am Werk war, automatisch aus der Versicherung raus? Sei es nun ein wurzelbehandelter, vor Versicherungsabschluss bereits überkronter Zahn, oder eine sehr kleine Karies, die erfolgreich mit einer Füllung versorgt wurde?

  • Fall 2: Zahlt die Versicherung nicht für Zähne, bei denen vor Versicherungsabschluss eine Behandlung angeraten war, die aber während der Versicherungslaufzeit (auf eigene Kosten) behandelt wurden, und dann ein weiterer Schaden an diesen Zähnen auftritt?

Anders formuliert: Lohnt es sich, zuerst ALLE notwendigen Behandlungen abzuschließen, bevor man eine Versicherung abschließt (Fall 1), reicht es aus, die notwendigen Behandlungen (auch nach Versicherungsabschluss) auf eigene Kosten durchzuführen (Fall 2), oder sind die bereits behandelten Zähne ohnehin vom Versicherungsschutz ausgenommen?

Viele Grüße und Danke schon mal im Voraus :-)

Zähne, Versicherung, Zahnzusatzversicherung, Zahnarzt, Schadensfall, Zahnfüllung, zahnwurzelbehandlung
Wasserschaden (nicht meine Schuld) an im Keller gelagerten Wohnungstüren (Eigentum des Vermieters) der Mietwohnung. Welche Versicherung ist zuständig?

Ich habe zwei Türen und einen Küchenschrank (gehört zum Inventar der gemieteten Wohnung, nicht mein Eigentum) im Keller zwischengelagert, da ich diese in der Wohnung nicht brauche. Jetzt gab es vor dem Mietshaus einen Wasserrohrbruch, das Wasser ist in den Keller eingedrungen und kurz gesagt die Türen und der Schrank sind Schrott. Habe dies auch meinem Vermieter gleich gemeldet, doch jetzt ist die Frage wer übernimmt den Schaden:

  • Wohngebäudeversicherung des Vermieters? (diese sagt nein und verweist auf Hausratversicherung. Hausverwaltung stellt sich stur)
  • Hausratversicherung? (habe ich nicht und es ist ja auch nicht mein Eigentum das beschädigt wurde und auch nicht meine Schuld dass ein Schaden entstand)
  • Meine Haftpflicht? (weil ich die Türen/Schrank nicht im Keller hätte lagern dürfen?)

Eigtl ist es die Schuld der Stadtwerke, lag auch nicht an höheren Umständen, Hochwasser o.ä., sondern war ein Bruch eines Leitungswasserrohrs, also müssten die/deren Versicherung doch letztendlich zahlen oder?

Interessant anzumerken ist noch, dass die Versicherungsgesellschaft der Gebäuderversicherung (Generali) auch der Vermieter ist. Schon klar warum die Gebäudesicherung den Schaden nicht begleichen will oder?

Wer sollte hier haften und wie sollte man am besten Vorgehen?

Danke für die Antworten

Versicherung, Mietwohnung, Wasserschaden
Kfz Versicherung senken mit 125ccm Maschine?

Hallo Leute,
Da ich noch unter 23 Jahre bin und deswegen bei diversen Versicherungen als fahranfänger gehandhabt werde und aus familiären Gründen mein Auto nicht über die Eltern versichern kann Miete ich seit dem ich meinen Führerschein habe über meinen Arbeitgeber.
Dieser versichert das Auto auch zu sonderkonditionen  und ich bin als Fahrer angegeben.
Demnach sollten meine Prozente die letzten 3 Jahre auch schon gesunken sein, auch wenn noch kein Fahrzeug auf mich persönlich zugelassen war.
In ca 2 Jahren, da bin ich auch schon 23 möchte ich mir aber ein Auto selbst kaufen und muss dann Versicherung selbst zahlen ohne die sonderkonditionen von meinem Arbeitgeber.
Um bis da hin so weit wie möglich mit den Prozenten runter zu kommen habe ich überlegt eine 125ccm Maschine so günstig wie möglich  zu kaufen, die anzumelden und in den Keller zu stellen. Sollen wohl mehrere so machen oder gemacht haben.
Hier tun sich mir mehrere Fragen auf:

1. LOHNT ES SICH ?
Sinke ich tatsächlich dadurch so schnell/weit dass ich die Anschaffungs-,  Versicherungs- und Steuerkosten für die 125er überdecke?

2. WANN KANN ICH EINE MASCHINE ANMELDEN?
Um die Kosten so gering und die Ersparnis so hoch wie möglich zu halten sollte die Maschine so günstig wie möglich sein, schon in der Anschaffung. Da ich sie nicht fahre  und nichtmal den dazu nötigen Führerschein besitze ist mir der Zustand egal, doch ich kann mir vorstellen dass zum anmelden schon eine funktionierende fahrbereite Maschine mit TÜV notwendig ist.

3. KANN ICH SIE ZULASSEN OHNE DEN FÜHRERSCHEIN DAZU ?
Ich habe nur den autoführerschein, damit darf ich das Ding garnicht fahren. Will ich auch garnicht. Ich denke zulassen kann ich sie trotzdem, aber muSs ich einen "pseudofahrer"
Mit der Berechtigung zu fahren angeben ?

4. WIE HOCH SIND DIE KOSTEN?
Da ich mich noch nie mit Zweirädern beschäftigt habe habe ich keine Ahnung was so ein durchschnittliches Ding bei der durchschnittlichen Versicherung kostet.
Mit wieviel kosten muss ich ungefähr pi mal Daumen rechnen ?

Vielleicht hat das hier ja auch schon der ein oder andere gemacht und kann mir dazu die Fragen beantworten und/oder noch weiteres erwähnenswertes dazu sagen.

Danke Schonmal!
Lg

Motorrad, Auto, KFZ, Versicherung, 125ccm, Prozent
Was gilt als "angeratene Behandlung" beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

Hallo zusammen,

ich möchte eine Zahnzusatzversicherung abschließen und habe mir schon Angebote von verschiedenen Versicherern eingeholt. In den Standardfragebögen bei eigentlich allen Versicherungen taucht die Frage auf, ob ich mich derzeit in Behandlung befinde oder ob eine Behandlung angeraten ist. Bei mir ist es so, dass ich zwar nicht in Behandlung bin, mein Zahnarzt aber meinte, dass in den nächsten Monaten bei mir eine Füllung durch eine neue Keramikfüllung erneuerst werden müsste. Da ich schon einen Kostenvoranschlag dafür bekommen habe, gehe ich jetzt davon aus, dass dies unter die Kategorie einer angeratenen Behandlung zählt.

Was passiert denn, wenn ich auf die Frage nach der angeratenen Behandlung mit Ja antworte? Kann es mir passieren, dass mich die Versicherung in diesem Fall ablehnt? Hat das Konsequenzen, auch wenn ich niemals eine Kostenerstattung für diese Behandlung einreiche? Oder andersherum gefragt: Was ist wenn ich auf die Frage mit Nein antworte, die Behandlung aber komplett verschweige und auch nicht mit dem Wunsch auf Kostenübernahme auf die Versicherung herantrete? In dem Fall hätte ich ja quasi gelogen. Allerdings hätte das für niemanden Konsequenzen bzw. Schaden angerichtet, wenn ich die Behandlungskosten eh privat zahlen würde und gar keine Erstattung von der Versicherung möchte.

Kann mir jemand erklären, wie sich das mit der angeratenen Behandlung verhält? Ich möchte niemanden täuschen und im Prinzip ohne bürokratische Probleme die Versicherung abschließen.

Wie stark forschen die Versicherer überhaupt nach bzw. wie stark können sie überhaupt in dem Punkt nachforschen? Wenn ich z.B. zu einem anderen Zahnarzt gehen würde, wäre die angeratene Behandlung bei meinem aktuellen Zahnarzt doch erst mal gar nicht bekannt, oder?

Behandlung, Versicherung, Zahnarzt
USA: Krankenhausrechnung nicht bezahlt... Erneute Einreise gefährdet?

Hallo zusammen,

ich war 2012/2013 während meines Auslandssemesters als Student in den USA.

Während des Aufenthalts, kam es leider zu einem medizinischen Notfall, weshalb ich in den Emergency Room musste. Ich hatte über die deutsche Agentur eine amerikanische Krankenversicherung erhalten, welche 70% der Kosten übernommen hat.

Per E-Mail hat die mir Krankenversicherung die Abrechnung geschickt und mir mitgeteilt, dass die restlichen 30% von mir direkt an das Krankenhaus zu zahlen sind.

Da ich damals das Geld nicht hatte, konnte ich es vor Ort nicht zahlen. Es waren immerhin noch knapp US$ 600.00 für mich.

Seitdem habe ich nichts unternommen. Da aber nächstes Jahr der Urlaub in die USA ansteht, befürchte ich nun, dass ich eventuell Probleme bei der Einreise bekomme. Das wäre doch sehr unangenehm, besonders weil der Urlaub mit der ganzen Familie stattfindet. :-/

Ich weiß nun nicht, was ich machen soll und hoffe hier auf einen hilfreichen Rat. Soll ich auf gut Glück einen Scheck mit dem damaligen Betrag an das Krankenhaus senden (ich habe seit dem Auslandssemester ein amerikanisches Bankkonto und auch eine SSN)? Oder soll ich es einfach unter den Tisch fallen lassen? Oder das Krankenhaus mal direkt anschreiben und um einen Vergleich bitten, da ich den Betrag als Berufsanfänger nicht wirklich mal so übrig habe? Ich weiß nicht, ob ich damit dann nur "schlafende Hunde" aufwecke. Was meint ihr dazu?

Ich wäre wirklich froh, wenn mir hier jemand eine kompetente Auskunft erteilen könnte. Danke vielmals im Voraus.

Urlaub, Studium, Rechnung, Schulden, USA, Ausland, Versicherung, Einreise, Krankengeld
Nicht selbstverschuldeter Schaden - Reparaturkosten höher als Restwert, was nun?

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann da evtl sogar jemand einen rechtlichen Tipp geben. Folgendes ist passiert: Vor einer Woche haben wir ein neues gebrauchtes Auto gekauft. Recht günstig, weil es ein Baustellenfahrzeug werden sollte und wir nicht jeden Kratzer bereuen wollten. War aber trotzdem ein gutes Angebot, denn wir haben 2400€ bezahlt und das Auto stand noch da wie ein Neuwagen. Nunja, gestern Abend lagen wir nichtsahnend auf der Couch, als es auf einmal einen Knall gab. Als wir raus gingen sahen wir was passiert ist: Ein 'parkendes' Auto (kein Gang drin und keine Handbremse gezogen) hat sich selbstständig gemacht - ist die halbe Straße runtergerollt und in unser Auto gerast. Der Schaden: Das Heck ist völlig demoliert und die Anhängerkupplung hat den Reifen von der Felge geschlagen. So, die Werkstatt sagt der Schaden beläuft sich auf 4500€ (eine Achsvermessung muss natürlich auch noch gemacht werden, wenn die einen Schaden abbekommen hat, kommt das auch noch dazu). Da der Schaden nun mindestens doppelt so hoch ist, wie der Wiederbeschaffungswert muss die Werkstatt einen Gutachter hinzuziehen. Dieser wird vermutlich sagen, dass eine Reparatur sich nicht lohnt. Kennt sich jemand aus, welche Möglichkeiten wir nun haben? Bleiben wir auf dem Schaden oder den Kosten, die jemand anderes verursacht hat, nun sitzen? Soweit ich weiß zahlt die Versicherung ja nun nur den ermittelten Wert des Autos. Damit bekomme ich aber weder das Auto repariert, noch auf die schnelle ein neues zuverlässiges Auto! Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks, wie wir nun noch an so viel Geld wie möglich kommen? Wir könnten mit der riesen Delle im Auto leben, solange es nur optisch ist. Aber dafür, dass wir daran keinerlei Schuld hatten, ist es ja nicht wirklich fair, wenn wir dafür nicht irgendeine Entschädigung bekommen.. Bin für jeden Tipp, wie man nun vorgehen könnte, dankbar. Vielleicht ist ja jemandem schon mal etwas Ähnliches passiert oder kennt sich da sonst irgendwie aus..?

Danke im Voraus, Laura

Auto, Autounfall, Unfall, Rechtsanwalt, Versicherung, Werkstatt, Rechte, Gutachter, Unfallversicherung
Jährliche Fahrleistung deutlich überschritten...Strafe?

Hallo ich habe ein Problem:

Ich habe bei meiner Kfz Versicherung (Huk Cobug) eine jährliche Fahrleistung von 6.000 km angegeben.

Nun musste ich letztes Jahr beruflich durch die ganze Hauptstadt zur Arbeit und nach Hause pendeln und habe die jährliche Fahrleistung deutlich überschritten (um 20.000 km). Hätte ca 125.000km haben dürfen, aber es sind jetzt 145.000km drauf. Habe es leider erst bemerkt als ich mal vom Tageskilometerzähler auf Gesamtkilometer umgeschalten hab und fast den Schlag bekommen.

Weiss einer wieviel ich nachzahlen muss? Will mich erstmal informieren bevor ich das der Versicherung mitteile und dann evtl rückwirkend ne Rechnung (oder Vertragsstrafe) über hunderte von Euros bekomme, denn ich kann es mir jetzt leider nicht wirklich leisten :-/


In den Agb steht folgendes:

Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen Mitteilung von Änderungen K.3.1 Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen (z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns die Änderungen unverzüglich mitteilen.

Überprüfung der Angaben K.3.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob Ihre Angaben zu den berücksich- tigten Tarifierungsmerkmalen zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.

Folgen von unzutreffenden Angaben K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufen- den Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.


Bin für jeden Tip dankbar

Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, AGBs, Kilometerstand, Laufleistung
Schulunfall - Warum zahlt Unfallkasse nicht die komplette Behandlung?

Hallo zusammen,

meine Tochter hatte vor 2 Monaten einen Schulunfall. Wegen eines daraus resultierenden Traumas des Vorderzahnes ist nun eine Wurzelbehandlung notwendig. Hier machen wir wirklich nichts Großartiges. Normale Behandlung bei unserer Zahnärztin ohne Schnickschnack und Sonderleistungen. Die Behandlung ist medizinisch absolut notwendig, da es aufgrund des toten Zahnes zu einer Entzündung des Kiefers kommen kann. Ohne Behandlung droht der Verlust des Zahnes. Nun habe ich einen Konflikt mit der Unfallkasse, da diese nicht alles zahlen will. Ich soll eine Zuzahlung von ca. 200 Euro leisten. Ohne Unfall wäre aber doch auch keine Behandlung nötig. Warum muss ich denn diese Zuzahlungen leisten? Bei einem privaten Unfall wäre das für mich einzusehen, aber doch nicht so? Es heißt schließlich in deren Info, dass der Versicherte durch deren Leistungen so gestellt werden soll, als sei der Unfall nicht passiert. Wenn ich aber doch eine Zuzahlung leisten soll, stimmt doch dieser Passus nicht... Es ist noch nicht einmal das Weißen des inzwischen dunkeln Zahnes dabei. Das würde ich auch zahlen, da es sich da ja um eine rein ästhetische Maßnahme handelt, aber doch nicht bei einer normalen Wurzelbehandlung???? Kann mir das jemand erklären? Der Service-Mitarbeiter der Unfallkasse ist da bisher nicht sehr hilfreich und kann mir das bisher nicht plausibel erklären. Das seien halt die gesetzichen Bestimmungen. Außerdem würde ich gerne wissen, wohin ich mich wenden kann, wenn die Versicherung sich weiter quer stellt. Gibt es da eine übergeordnete Behörde, die bei Konflikten regulieren kann?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Freizeit, Unfall, Versicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, schulunfall
GegensprechanlageIch kaputt - wer muss zahlen?

Hallo. Vor ein paar Wochen war unsere TouchScreen Gegensprechanlage kaputt. Diese besteht aus einem viereckigen Gerät, welches oben den Bildschirm hat und unten einen Knopf zum Tür öffnen und ein Knopf für Sprechen und das Menü (letztere beiden sind ein und derselbe Knopf). Alles ging, außer das Menü. Es kam ein Elektriker zur Reparatur. Dieser meinte bei diesen Geräten sei es normal, dass da mal was defekt ist. Er tauscht es einfach aus und dann ist gut. Gesagt, getan. Nun kam die Rechnung und wir sollen über 600€ bezahlen weil es unsere schuld sei, wegen “starkem Druck“ von außen. Als wenn wir da gegen boxen würden!!! Wir haben einfach ganz normal auf die knöpfe getoucht und irgendwann ging halt die menüfunktion nicht mehr. Wir sehen also absolut nicht ein, da irgendwas zu bezahlen mal abgesehen davon dass die ganze Wohnung eh total billig verarbeitet ist (nach de ersten Nutzung nach schon der duschkopf ab, was natürlich auch unsere schuld war angeblich). Was kann man jetzt tun bzw. Wer muss das zahlen? Müssen die mir nicht erstmal beweisen das ich das war und was soll starker Druck denn sein? Dann müsste man ja irgendwelche Sitten Spuren entdecken können und dann wären sicher auch mehrere Funktionen kaputt. Mir wurde nur eine Rechnung vom elektriker geschickt. Ich bin da echt ratlos. Vor allem weiß ich auch nicht, was ich der Versicherung sagen soll.Die will sicherlich wissen wie das passiert ist und dafür weiß ich absolut keine Antwort, den wenn ich denen sage ich war es nicht zahlen die am Ende gar nichts. Deswegen scheue ich mich gerade diese zu benachrichtigen. Da war ja nicht mal ein kleiner Kratzer drauf, dass man sagen könnte man ist mit einem großen Paket dort rangekommen. (Wir wohnen in einer Mietwohnung übrigens)

Ich freue mich auf eure Hilfe.

Technik, Elektronik, Versicherung, Anwalt, Vermieter, Gesetz, Hausrat, Schaden, Sprechanlage

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