ein Freund hat sich vor Gericht selbst gegen einen einen Anwalt vertreten. Die haben sich verglichen - auch auf eine Quotelung der Kosten. Nun schreibt der Anwalt dem Gericht seine Kosten. Darf mein Freund dem ich empfohlen habe sich selbst zu verteiligen nun auch solche Kosten für sich stellen ?
Zudem wurde ein Zeuge benannt ..... er hat ich glaube dummerweise auf Zeugengeld verzichtet ....... das wären doch auch Kosten gewesen...... oder ?
also die ganz klare Frage: Darf eine Privatperson dem Gericht wie der Anwalt der sich selbst vertreten hat Kosten bzw. Gebühren in Rechnung stellen ?
und die 2. wenn der Anwalt sich selbst vertritt - darf er zusätzlich als Kläger Kosten in Rechnung stellen ....... hier bräuchten wir eine Rechtsgrundlage.
Danke im Voraus für die konstruktiven Antworten.