Ein Dachfenster lässt sich nach Besuch von Freunden und Bekannten nicht mehr öffnen da es beschäftigt würde. Der oder die Person die es verschuldet hat ist nicht auswendig zu machen. jetzt zu meiner Frage, würde die Gebäudeversicherung bei Eigemgenutzten Wohnungeigentum den Schaden übernehmen. Danke im voraus für eure antworten.