Auto abmelden nach Trennung, wie? "Diebstahl" / "Unterschlagung". Ohne Papiere

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem wo ich auch langsam aber sicher nicht mehr weiter weis.

Ich und meine (ehemalige) Lebensgefährtin haben uns vergangenen Donnerstag getrennt. Wir hatten zusammen ein Auto, das Auto wird über die Bank des Autohauses finanziert, die Finanzierung läuft über ihren Namen.

Im kleinen Fahrzeugschein bin ich als Halter eingetragen, die Haftpflichtversicherung läuft ebenfalls über mich. In dieser bin ich ebenfalls als alleiniger Fahrzeugführer eingetragen.

Nun haben wir uns getrennt, in Wut hat sie die Autoschlüssel mitgenommen, samt kleinen Fahrzeugbrief. Sie aufzuhalten war nicht möglich, ich habe kein Problem damit das dass Auto nun "weg" ist, doch sie lies es sich nicht erklären das sie den Wagen nicht bewegen darf bzw. jemand anderes, da ich dafür hafte.

Das war letzte Woche Donnerstag, Rückfrage bei der Versicherung hat ergeben das ich auf jeden Fall hafte wenn die Gute einen Unfall baut. Ist mir auch klar, die Versicherung rät mir dazu eine Anzeige wegen Diebstahl zu schalten. Darauf habe ich ihr geschrieben das sie bis Montag (gestern) bitte die Nummernschilder entfernt und mir samt kleinen Fahrzeugschein übergibt.

Darauf kam nur eine Antwort das sie sich innerhalb dieser Woche selber darum kümmern will und das Auto auf sich umschreiben lassen will und mir dann die Bestätigung darüber gibt. (Wie sie das ohne Führerschein anstellen will möchte ich mal wissen...)

Ich hatte heue einen Termin beim Straßenverkehrsamt und habe dort meine Situation geschildert, Versicherungsunterlagen dabei gehabt zwecks Fahrgestellnummer etc. Leider wurde mir dort mitgeteilt das sie das Auto nur abmelden können, wenn Nummernschild und Schein vorliegen und das ich das Auto ohne den "großen" Schein nicht abmelden könnte. Dieser liegt jedoch natürlich bei der Bank solange die Raten noch laufen, da die Finanzierung über meine Ehemalige läuft kann ich natürlich nicht bei der Bank anrufen und dort den Sachverhalt erklären. Weiter hat mir das Straßenverkehrsamt geraten eine Anzeige wegen Unterschlagung zu schalten damit sie den Wagen / Brief herausgibt. Mehr konnten sie leider nicht für mich tun.

Mein Problem bleibt bestehen, bewegt sie (oder einer ihrer Familienangehörigen) den Wagen und baut einen Unfall, hafte ich.

Ihr "versprechen" den Wagen innerhalb der Woche umzumelden kann ich nicht für Bare Münze nehmen, aus ihrer Sicht nicht ihr Problem.

Was wäre nun für mich Ratsam? Ich bin am überlegen eine Anzeige wegen Diebstahl zu schalten, ihre Adresse etc. habe ich natürlich. Dort wird sich der Wagen zwar nicht befinden da ich vermute das er in einer Garage steht, aber mehr fällt mir nicht ein. Oder doch eine Anzeige wegen Unterschlagung?

Ich möchte auf keinen Fall dafür haften wenn jemand nun mit dem Wagen fährt und eigentlich nur "unkompliziert" aus der Angelegenheit raus.

Mit meiner ehemaligen lässt sich nur bedingt reden /diskutieren.

Viele Grüße

Auto, Versicherung, Trennung, Auto anmelden
Wohngebäudeversicherung - Wohnfläche, Gesamtfläche, Gebäudenutzfläche, ja was denn nun?

Nachdem ich nach Jahren mal den Anbieter für meine Wohngebäudeversicherung wechseln wollte, mußte ich feststellen, das jede Versicherung die zu versichernde Fläche anders interpretieren will, bzw. es selber nicht weiß, oder mit Absicht Fallstricke einbauen will, um im Schadensfall nicht zahlen zu müssen (und das kennt man ja von Versicherungen bestens)!? Auf jeden Fall wird ein vermeintlich einfacher Versicherungswechsel zum nervenden Zeitvernichter!

Frage: Wie muß das Gebäude (Einfamilienhaus) nun korrekt versichert sein? Gesamtfläche, Wohnfläche, Nutzfläche? Muß in einem voll ausgebauten Keller nur das vorhandene Wohnzimmer versichert sein, oder auch der Fitnessraum, oder gar der Abstellraum (wo Werkzeugbank und Regale sind, wo man alles aufbewahrt, was man so hat) Eine Versicherung erzählt mir, das der Fitnessraum auch versichert sein muß, wegen dem teuren Fußboden, aber müßte man dann nicht auch den Treppenflur versichern?! Aber weder den Flur, noch den Fitnessraum, noch den Abstellkeller nutze ich im Sinne von wohnen! Und warum wird dann der Heißungskeller nicht verischert, obwohl der ja auch einen gewissen Wert darstellt? Welche Räume/Flächen muß ich nun angeben/versichern, damit die Wohngebäudeversicherung korrekt ist und die Versicherung im Schadensfall keine faulen Ausreden hat?

Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Gebäudeversicherung, wohnflaeche, Nutzfläche
Zweiter Einparkschaden an der Stoßstange, darf die Versicherung sich weigern zu zahlen?

Letztes Jahr wurdebeim einparken mein parkendes Auto an der vorderen Stoßstange fahrerseite seitlich beschädigt. Ich ließ von der Gegenversicherung den Schaden nach einem Gutachten bei Ford Fischer auszaheln. Die Auszahlsumme lag bei ca. 850€. ich behob den Schaden nie und ist bis heute noch drin. Erstattet wurde mir die Stoßstange, der linke Scheinwerfer und die Lackierung für die Stoßstange und Ersatzteile von ca.14€ (wobei ich denke, das es sich dabei um die Glühlampen handelte).

Jetzt ist mir wieder einer reingefahren. Beim Ausparken hat der liebe Herr den Rückwärtsgang eingelegt und ist einmal richtig gegen die Stoßstange gefahren. Polizeibericht bekommen, zeitlich wie von der Gegenverischerung. Angerufen und zum Gutachter. Der sagte mir jetzt, dass durch den bereits ausgezahlten Vorschaden an der Stoßstange die Verischerung sich jetzt weigern kann diesen aktuellen Schaden zu zahlen. Der Schaden hierbei liegt beim Kennzeichen, Kennzeichenhalterung, Stoßstange gebrochen und vom Luftgitter darüber ist eine Halterung gebrochen. Er machte Fotos und erzählte mir, dass die Versicherung keine Schäden doppelt zahlen. "Er meinte, dass es so eine Art Unfallregister gebe für die Versicherungen, wo bereits beglichene Schäden notiert sind. Wenn ich Glück habe, steht mein Schaden nicht drin. Aber machen sie sich keine Sorgen, ich habe schon so einige Ideen, wie wir das amchen. Ein paar Hunderter werden sie aufjedenfall bekommen." DAs waren seine Worte. Jetzt sagen mir alle, dass der Vorschaden mit den aktuellen Schaden verrechnet wird. Jetzt gehen mir seine Worte nicht mehr aus dem Kopf und mehr und mehr habe ich den Verdacht, dass die mich abzocken könnten oder die Gegenversicherung mit den Gutachten. Wisst ihr wie das abläuft? Ich weiß, dass ich den Schaden von der Gegenverischerung auf mein Konto überwiesen bekam, geht das auch anders? Was Verdient ein Gutachter, weil ich war schon erstaunt, als ich den neusten Audi und ein BMW Kombi von seinem Kollegen da stehen sehen hab. Verdienen die soooo gut? Ich habe jetzt ein mulmiges Gefühl. Zum Anwalt?

LG

Auto, Unfall, Versicherung
Telefonica Insurance lehnt Schaden ab, was tun?

Hallo, ich habe mir im Oktober das neue Samsung Galaxz S7 edge bei O2 im Vertrag gekauft. Als ich das Handy gekauft habe, fragte ich nach einer passenden Handyhülle. Die Verkäuferin meinte, sie hätten leider keine und empfahl mir einen Vertrag bei Telefonica abzuschließen, im Falle, dass mir mein Handy runterfällt. Ich habe natürlich sofort den Vertrag abgeschlossen, bei dem auch der Schaden durch den Fall des Geräts mitinbegriffen ist. Nun ist es mir tatsächlich passiert, dass mein Samsung kaputt gegangen ist durch einen Sturzt. Ich habe das der Versciherung gemeldet. Heute kam eine E-Mail, dass sie den Schaden nicht anerkennen, da er "Nach genauer PrüfungIhrerSchadensangaben mussten wir feststellen, dass der beschriebene Schaden nur durch grob fahrlässiges Verhalten in besonders schwerwiegendemMaße Ihrerseits entstehen konnte. Gemäß § 2 (2) und § 7 derallgemeinen Versicherungsbedingungen ist unsere Leistungin diesem Falle entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. In dem vorliegenden Fall wiegt das Verschulden so schwer, dass wir Ihren Fall durch vollständige Kürzung derErsatzleistung(hundert prozentige Minderung) bewerten mussten und somit Ihren Schadensanspruch nicht erfüllen können." Was soll denn das bitte heißen? Ich habe den Mitarbeitern am Telefon, sowie in der Schadenbeschreibung erklärt, dass es mir einmal aus der Jackentasche fiel und einmal aus der Hand beim SMS schreiben. Ich verstehe nicht, wieso sie den Schaden nicht anerkennen und ob ich einen Widerspruch einlegen kann. Wenn es möglich ist, wie könnte ich denn den Widerspruch einlegen? Vielen Lieben Dank und es tut mir Leid, dass ich alles ein wenig wirr beschrieben habe, ich bin aber sehr verwundert, wieso Telefonica diesen Schaden ablehnt...

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