Ich weiß, wie es sich mit mehreren Minijobs mit und ohne Hauptbeschäftigung verhält, aber wie verhält es sich mit einem Minijob als einzige Beschäftigung? Ganz konkret ist der Fall folgender: Ich habe kürzlich meine Ausbildung abgebrochen, wodurch sich natürlich mein Status ändert. Ab spätestens Februar werde ich wieder einen Versicherungspflichtigen Job haben, habe aber bereits einen 450€ Job in Aussicht. Kann ich diesen Annehmen, bevor ich wieder eine Hauptbeschäftigung aufnehme? Wenn ja, hieße das, ich muss mich für den entsprechenden Zeitraum freiwillig versichern?

Merci