Unfallverursacher behauptet ich wäre schuld?

Hallo, ich habe ein kleines Problem

Vor gut 2 Wochen hatte ich einen Auffahrunfall

Ich fuhr hinter einem Auto dass so wie ich auch Links abbiegen wollte als wir standen um die entgegenkommenden Autos durchzulassen legte mein Vordermann plötzlich den Rückwärtsgang ein und ohne mich zu beachten fuhr er mir vorne Links gegen die Stoßstange, jetzt behauptet der Unfallverursacher ich hätte Schuld an dem "Unfall" und hat das auch so seiner Versicherung gemeldet (Hab es auch schon meiner eigenen Versicherung gemeldet)

Der Unfallverursacher fuhr nachdem er mir vorne rein gefahren war einfach weg aber ich konnte ihn ca. 600m weiter in einem Supermarkt stellen. Da er nicht einsichtig war hab ich die Polizei gerufen die dann auch gekommen ist, und seine sowie meine Daten aufgenommen hat. Was genau soll ich eurer Meinung jetzt tun ? Rechtsschutz einschalten ? also zu einem Anwalt gehen ?

Das gute daran das ich nicht alleine im Auto saß sondern noch einen Freund dabei hatte er allerdings alleine war.

Der Unfallverursacher, 69 Jahre alt hat mich während dem Telefonat mit der Polizeidienststelle versucht zu Schubsen ist dann ins Auto eingestiegen und weg gefahren
Später kam er dann mit einer Polizeistreife wieder zum Parkplatz des Supermarktes worauf hin die Polizei unsere Daten aufgenommen hat

Da er Quasi 2x vor mir "abgehauen" ist also direkt nach der Tat und dann nach dem ich versucht habe mit ihm zu reden, würde das dann als Fahrerflucht gelten?

Danke für eure Hilfe

Auto, Unfall, Betrug, Versicherung, Anwalt, Gericht
KFZ von der Hebebühne gefallen - Fall für die Privathaftpflicht?

A begibt sich mit dem Fahrzeug eines Freundes B zu einer Selbsthilfewerkstatt, um unentgeltlich einige Reparaturen im Rahmen eines Gefallens vorzunehmen. In der Selbsthilfewerkstatt angekommen, fährt A das Fahrzeug mithilfe der Hebebühne hoch. Beim Tausch des Querlenkers nutzt A fachgerecht einen Getriebeheber zur zusätzlichen Absicherung. A nutzt den Getriebeheber, um die zu bearbeitende Achse unter Last zu setzen und anschließend den Querlenker festzuziehen. Dies misslingt ihm jedoch. Das Fahrzeug rutscht vom Getriebeheber, setzt sich in Bewegung und stürzt von der Hebebühne. Dabei wird neben dem KFZ, die Hebebühne ebenso beschädigt.

Wie verhält es bei solch einem Fall. Muss die Privathaftpflicht des A den Schaden sowohl für das KFZ als auch für die Hebebühne regulieren? Oder bleibt A auf den Kosten sitzen?

Grundsätzlich machen Versicherungen von der Benzinklausel gebrauch. Diese besagt folgendes: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".

Liegt in dem oben gennanten Fall ein Gebrauch des Fahrzeugs vor? Oder ist der Vorfall und der dadurch resultierende Schaden eher auf den Gebrauch der Hebebühne und/oder Getriebebock zurückzuführen?

Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank!

KFZ, Versicherung, Anwalt, Werkstatt, Rechte, Gesetz, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Schaden
Nach Wasserschaden am Haus, keine Reparatur?

Hallo, unser Vermieter hat bei uns letzte Nacht einen Wasserschaden am Haus verursacht. Er wohnt direkt über uns und hatte die Nacht über das Wasser laufen lassen, somit wurden wir Früh´s geweckt mit einem ``Regenschauer´´.

Am nächsten Tag fragten wir den Vermieter wie er den Schaden beheben möchte, da Wir in einem sehr alten Haus leben, sind bei uns die Decken noch aus Holzbalken und Stroh, was jetzt alles durchweicht ist. Darauf hin meinte Er das er lediglich einen Maler kommen lassen will der bei uns die Decke streicht + den entstanden Schaden bei uns begleicht ( Lediglich die Matratze ist hin ).

Wir sind der Meinung das die Decke getrocknet werden muss denn allein mit der Heizung wird das nichts und bei diesen alten Decken sind Wir uns nicht sicher ob diese irgendwann nachgibt und uns auf den Kopf fällt. Der Vermieter meinte nur das wir ausziehen sollen wenn es uns zu unsicher ist.

Der Vermieter an sich muss ja eine Versicherung abgeschlossen haben die auch Wasserschäden mit deckt, er weigert sich jedoch trotzdem diese zu Informieren, da es angeblich nicht wirklich schlimm sei.

Nun ist die Frage was können wir dagegen machen? Sollen wir selber einen Gutachter holen der sich den Schaden anschauen kommt? Ich habe jedoch nicht vor, für einen Gutachter Geld auszugeben, wenn ich den Schaden nicht selber Verursacht habe.

Hat man in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht, welches die 3 Monate umgeht? Muss ich mir im Ernstfall auch noch einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten :)

Wohnrecht, Versicherung, Mietrecht, Mietvertrag, Hausratversicherung, Schaden
Versicherung für Klamotten?

Es wäre: Mein Kleiderschrank ist voller seltener, teurer und wertvoller Pieces, die ich im Alltag genauso anziehe. Fall 1: Ich bin in der Schule und ein Mitschüler erlaub sich einen 'lustigen' Scherz und spritzt mit seiner vollen Patrone Tinte auf meine Jacke und macht sie somit wertlos. Was passiert, wenn er im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist? Und wie sturr sind dann die Versicherungen (unterschiedlich von Versicherung zu Versicherung, ist mir klar) von von wegen, wer mit solch teuren Sachen rum läuft, muss damit rechnen? Und was, wenn der Verschulder keine Haftpflichtversicherung abgedchlossen hat? Fall 2: Ich schütte mir selbst beim Trinken von einer Tasse Kaffe die Soße über die Jacken, welche daraufhin komplett ruiniert ist. Ich erleide einen Schaden von mehreren 1000€. Was ich weiß ist, dass man Versicherungen auf Gegenstände wie Vasen, Bilder usw. abschließen kann und ich muss dazu sagen, dass diese Klamotten für mich wie eine Wertanlage fungieren, denn ich kenne mich in dem Bereich aus und kann einschätzen, dass ich ein bestimmtes Kleidungsstück in ein paar Jahren für den gleichen (oder höheren Preis) wieder verkaufen kann. Gibt es überhaupt Gesellschaften speziallisiert auf solch einem Gebiet oder kann man zu einer ganz normalen Versicherung gehen und den Deal abschließen? Was werden die dafür brauchen (Rechnungen)? Und wie teuer kann so was werden?

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Verfahrenskosten der Zulassungsbehörde tragen: Wer hat den Fehler gemacht?

Hallo zusammen,

zwischen den Jahren habe ich versucht die Kfz-Versicherung zu wechseln - bestehende gekündigt, bei der neuen einen Vertrag abgeschlossen. Da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, blieb ich bei meiner bestehenden Kfz-Versicherung und widerruf meine neue Kfz-Versicherung.

Kürzlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsbehörde meiner Stadt, das mein Kfz nicht versichert wäre, aufgrund der Rückmeldung der neuen Versicherung (welche ich widerrufen habe). Entsprechend wurde die Fortbewegung des Kfz untersagt. Nach Abstimmung mit meiner aktuellen Versicherung bestand jedoch lückenlos eine Versicherung. Annahme war, dass die neue Versicherung bereits eine neue Versicherungsbestätigung (VBÜ) an die Zulassungsbehörde gesendet hatte und dieser nach meinem Widerruf als gekündigt deklarierte. Mit meiner aktuellen Versicherung war abgestimmt, dass diese eine zweite VBÜ übermittelt. Darüber hinaus setze ich ein Schreiben an die Behörde auf, in welcher ich dies klarstellen wollte.

Die Zulassungsbehörde hat diese erhalten und bestätigt. Diese hat mir jedoch die entstandenen Verfahrenskosten zugewiesen und gefordert, diese zu begleichen.

Wie sehr Ihr das? Aus meiner Sicht ist kein Verfahren entstanden, da ein Versicherungsschutz zum Kfz bestand und weiterhin besteht. Dies ist durch meine bestehende Versicherung nachweisbar. Ausschlaggebend wäre jedoch für mich die Frage, ob ich selbst in irgendeiner Form hätte aktiv werden müssen? Hätte ich nach dem Widerruf auf meine aktuelle Versicherung zugehen müssen bzgl. Übermittlung einer weiteren VBÜ oder ist das Ganze Angelegenheit der Versicherungen? Hier müsste es doch entsprechende Prozesse geben?

Würde mich sehr über Eure Antworten freuen, da ich mir hierbei unsicher bin.

Achilles

Versicherung, Kfz-Versicherung, Behörden, Zulassung, Verfahren
Was tun nach Brand in Nachbarwohnung?

Hallo,

In unserem Haus hat es am Donnerstag Vormittag im Erdgeschoss gebrannt, zum Glück ist niemanden dabei etwas passiert. Als wir nun endlich in unsere Wohnung zurück düurften musste ich feststellen das durch die Entlüftung in Küche und Bad jede Menge Ruß und dreck in unsere Wohnung befördert worden ist der dreck ist einfach überall in der Wohnung.

Nachdem wir angefangen haben zu putzen kam mir die Idee doch mal unsere Versicherung über diesen Schaden zu informieren diese verwies aber sofort auf die Wohngebäude Versicherung des Vermieters und damit war die Sache auch erledigt.

Nach einem kurzen Wutsusbruch habe ich dann meine Hausverwaltung angerufen und diese meinte sich sofort darum zu kümmern und die Versicherung zu informieren. 10 Minuten nach dem Gespräch dann der Rückruf der Verwaltung ich sollte sofort aufhören zu Putzen da die Versicherung einen Gutachter schicken müsste und dieser dann im Zuge der Sofort Hilfe alles mit uns regeln würde, man würde sich schnellst möglich mit mir in Verbindung setzen.

Da sich bis Freitag Mittag niemand bei mir gemeldet hat versuchte ich die Verwaltung zu erreichen diese arbeitet aber nach dem Motto Freitag nach 1 macht jeder seins.

Und nun sitzen wir in einer halb verdreckten Wohnung küche und Bad sind nicht zu gebrauchen geduscht wird bei den Nachbarn und wissen nicht wie wir uns weiter verhalten sollen, vielleicht weiß ja hier noch jemand Rat was man tun kann.

Versicherung, Rauchen, Brand

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