vor einer Woch habe ich eine BU Versicherung beantragt. Auf beiden Augen bin ich mit -8,25 bzw -8,75dpt kurzsichtig. Ich war beim Augenarzt vor 4,5 Jahren das letzte Mal und vor 3,5 Jahren habe ich meine gesetzliche Krankenkasse gewechselt. Seitdem war ich nicht mehr beim Augenarzt. Die Frage, ob meine Sehstärke niedrige als -8dpt ist, habe ich im Fragenbogen mit Vorerkrankungen mit nein beantwortet. Meine Frage ist, wie sind die Konsequenzen für mich, falls ich einen BU Fall mit den Augen habe? Wenn ich noch die Wahrheit sage, werden die Augen sicherlich aus der BU ausgeschlossen. Wenn ich verschweige und späte den BU Unfall habe, habe ich eventuell die Möglichkeit zu sagen, dass ich Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt habe? Außerdem habe ich gehört, nach 10 Jahren alle fehlerhaft oder vorsätzlich gemachten Angaben oder das Weglassen von Angaben nicht mehr relevant sind. Das entspicht dafür, dass ich doch nichts über meine stärke Myopie mitteile. Ich gehe nicht davon aus, dass ich wegen den Augen berufunfähig werde. Aber das Risiko möchte ich nicht ausschließen. Mit freundlichen Grüßen, Angela