Guten Tag, vielleicht kann mir das jemand beantworten: Jemand, der selbst kündigt, muss ja mit einer Sperre von 3 Monaten rechnen, wenn er ALG 1 beantragt.
Was passiert, wenn er sich gar nicht arbeitssuchend meldet, sondern es finanziell schafft, über die Runden zu kommen und sich dann erst nach 3 oder 4 Monaten beim Arbeitsamt als arbeitssuchend meldet. Die Sperr-Zeit von 3 Monaten ist ja dann um und die Zahlung würde sofort einsetzen, oder etwa nicht? Ich danke schon mal für Eure kompetenten Antworten :-)