Was gilt als "angeratene Behandlung" beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

Hallo zusammen,

ich möchte eine Zahnzusatzversicherung abschließen und habe mir schon Angebote von verschiedenen Versicherern eingeholt. In den Standardfragebögen bei eigentlich allen Versicherungen taucht die Frage auf, ob ich mich derzeit in Behandlung befinde oder ob eine Behandlung angeraten ist. Bei mir ist es so, dass ich zwar nicht in Behandlung bin, mein Zahnarzt aber meinte, dass in den nächsten Monaten bei mir eine Füllung durch eine neue Keramikfüllung erneuerst werden müsste. Da ich schon einen Kostenvoranschlag dafür bekommen habe, gehe ich jetzt davon aus, dass dies unter die Kategorie einer angeratenen Behandlung zählt.

Was passiert denn, wenn ich auf die Frage nach der angeratenen Behandlung mit Ja antworte? Kann es mir passieren, dass mich die Versicherung in diesem Fall ablehnt? Hat das Konsequenzen, auch wenn ich niemals eine Kostenerstattung für diese Behandlung einreiche? Oder andersherum gefragt: Was ist wenn ich auf die Frage mit Nein antworte, die Behandlung aber komplett verschweige und auch nicht mit dem Wunsch auf Kostenübernahme auf die Versicherung herantrete? In dem Fall hätte ich ja quasi gelogen. Allerdings hätte das für niemanden Konsequenzen bzw. Schaden angerichtet, wenn ich die Behandlungskosten eh privat zahlen würde und gar keine Erstattung von der Versicherung möchte.

Kann mir jemand erklären, wie sich das mit der angeratenen Behandlung verhält? Ich möchte niemanden täuschen und im Prinzip ohne bürokratische Probleme die Versicherung abschließen.

Wie stark forschen die Versicherer überhaupt nach bzw. wie stark können sie überhaupt in dem Punkt nachforschen? Wenn ich z.B. zu einem anderen Zahnarzt gehen würde, wäre die angeratene Behandlung bei meinem aktuellen Zahnarzt doch erst mal gar nicht bekannt, oder?

Behandlung, Versicherung, Zahnarzt
Kann mich der Vermieter zwingen bei Auszug Malerarbeiten durch einen Maler ausführen zu lassen?

Hallo zusammen,

ich bin kürzlich in eine neue Wohnung umgezogen und jetzt geht es an die Übergabe der alten Wohnung. Als ich damals in meine alte Wohnung eingezogenen bin, habe ich alle Wände weiß gestrichen, da Streichen bei Einzug im Mietvertrag vereinbart wurde. In der Zwischenzeit habe ich 2 Wände farbig (blau bzw. grün) gestrichen.

Mir ist klar, dass farbige Wände eigentlich nicht gehen und gestrichen werden sollten. Allerdings meinten meine Vermieter ich selbst bräuchte die nicht zu streichen. Sie wollen allerdings (zwingend)einen Maler beauftragen, der dann die komplette Wohnung für den Nachmieter neu streicht. Die Kosten dafür sollen den Nachmieter in Rechnung gestellt werden. Falls jedoch an bestimmten Wandabschnitten eine spezielle Behandlung aufgrund meiner Farbe notwendig wäre, müsste ich die Kosten dafür in unbekannter Höhe tragen. Ich bin gerne bereit, in Eigenarbeit eine Schicht weißer Farbe über meine farbigen Wände zu streichen (mit 2mal streichen sollte die Farbe weg sein), allerdings sehe ich es nicht ganz ein, unbekannte Kosten für einen Maler zu tragen. Können mich die Vermieter zwingen, die Arbeiten durch einen Maler ausführen zu lassen? Übrigens musste ich bei Einzug selber auch einen ganzen Raum mit gelben Wänden durch 2mal überstreichen beseitigen ohne das mir da ein durch den Vormieter bezahlter Maler zur Hand gegangen ist.

Viele Grüße

Pendergast

Miete, Umzug, Mietrecht, Malerarbeiten
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