Nase gebrochen durch Unbekannten- was soll ich der Versicherung sagen?

Nase gebrochen durch Unbekannten Hallo liebe Community,

Ich bin gerade ziemlich ratlos: Folgendes ist geschehen:

Ich war mit einem Kollegen auf einem Fest. Das Zelt wird geschlossen und alle werden rausgeschickt. Ich stehe mit meinem Kollegen am Ausgang und wollen unser Bier fertig trinken. Dann uriniert ein Unbekannter in ziemlicher Nähe meines Kollegen. Mein Kollege fragt dann was das soll, dieser Unbekannte fängt dann plötzlich an meinen Kollegen anzugreifen. Der Kollege schlägt anschließend dem Unbekannten das Maßkrug ins Gesicht und der Kampf war vorbei. Zumindest für diese Beiden. Anschließend kommt ein Freund des Unbekannten auf mich zu und fragt mich was das soll. Ich erkläre ihm freundlich, dass es keinen Sinn macht darüber zu reden und bitte Ihn mit seiner Freundin zu gehen. Er geht dann auch weg, kommt aber plötzlich wieder und gibt mir einen Schlag mit seinem Kopf in mein Gesicht. Die Folge war eine gebrochene Nase. Zu allem Überfluss packt mich dann die Security und schmeißt mich zu Unrecht raus. Die Nase habe ich im Krankenhaus behandeln lassen. Anzeige gegen Unbekannt wollte ich nicht stellen, da mein Kollege auf Bewährung ist und mit einem Maßkrug hantiert hat. Dem Arzt habe ich gesagt, dass ich ein Schlag einer Person bekommen habe. Nun kam die Nachfrage meiner Krankenkasse, wie das passiert sei. So ein Glückskecks wie ich bin und nicht wusste, dass die Krankenkasse Einsicht in Arztberichte hat, habe ich geschrieben,dass mir eine Tür ins Gesicht geschlagen worden sei. Nun gab es prompt einen weitern Nachfragebrief, wo ich gebeten werde mitzuteilen, bei welcher konkreten Gelegenheit sich der Unfall ereignete, Diese Information ist notwendig, um die Zuständigkeit der gesetzl. Unfallversicherung auszuschließen. Wie auch immer. Meine Frage ist folgende: Wie soll ich am besten vorgehen? Habe nicht das Geld als Student Rückzahlungen zu erstatten. Ich bitte um Verständnis, da sich das bei meinem Kollegen, um einen Freund seit Kindesalter handelt.

Vielen Dank im Voraus - ich wünsche allen Mitlesenden einen schönen Tag.

Unfall, Versicherung, Nase, Unfallversicherung
Versicherung verlangt von Geschädigten Gutachterkosten?

Hallo Zusammen! Folgendes hat sich ereignet: -Person A hat das Handy von Person B auf den Boden fallen lassen und somit war es nicht mehr funktionstüchtig - Person A hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. - Die Versicherung hat noch sehr langem hin und her diverse Nachweise wie (Gutachten von Apple, Fotos des Geräts, detaillierte Beschreibung) gefordert. - Anschließend wurde Person B gebeten (von der Versicherung der Person A!) das Handy einzusenden. Dieses sollte durch einen Gutachter geprüft werden. - Hierbei ist zu beachten, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aufklärung über entstehende Kosten gab. Ferner wurde der Gutachter ja auch nicht von Person B beauftragt.

Der Gutachter hat festgestellt dass das Handy nicht wie beschrieben beschädigt wurde.Angeblich lag ein Wasserschaden vor, der sich defintiv nicht ereignet hat.Nun erhält Person B ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung den Schaden zurückweist, da der Gutachter dies nicht für plausibel hält. Desweiteren schreibt die Versicherung "Da Gutachterkosten entstanden sind, die ohne ihre Meldung nicht angefallen wären, bitten wir Sie die Gutachterkosten in Höhe von 250,-€ an XXXXX mit dem Verwendungszweck XXXXX zu überweisen"Nach einer 1 Seitigen Mail mit diversen Erläuterungen+ sämtlichen Details zum Unfall, bekommt Person B einen Einzeiler von der Versicherung zurück. ("Wir halten nach wie vor an unserer Entscheidung fest."

Person B hat seitdem nicht reagiert und am 28.11 einen Brief von der Versicherung erhalten, dass das Geld nach wie vor nicht eingegangen sei und Person B doch bitte bis zum 07.11. die 250,-€ überweist.

Person B hat das Handy nach wie vor nicht(!) von der Versicherung zurück erhalten!

Frage: - Ist es rechtens, dass Person B(Geschädigter) die Kosten für einen Gutachter zahlen muss, den er nicht beauftragt hat? Es gab hier auch keine Aufklärung über Kosten.

Wie sind die weiteren Schritte der Versicherung? Was hat Person B zu befürchten?Falls(!) die 250,-€ durch Person B gezahlt werden, ist dies ein Schuldeingeständnis und führt zu einer Strafanzeige wegen Betrug? (Davon war aber niemals die Rede).

Wie sollte sich Person B jetzt verhalten? Das Handy hat die Versicherung nicht zurück geschickt, zudem verlangen Sie 250,-€ für den Gutachter, bei einem Schadensfall i.H.v. 270,-€ (Zeitwert des Handys) Das steht für Person B natürlich in keiner Relation hier einen gerichtlichen Streit einzugehen.

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus!

Viele Grüße

Versicherung, Haftpflichtversicherung

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