Ich erledige die ganzen Angelegenheiten für meine pflegebedürftige Schwiegermutter.
Meine Schwiegermutter ist bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert, die ähnlich wie eine Private Krankenversicherung funktioniert. Man erhält eine Rechnung für Medikamente, Hilfsmittel, Pflegeheim usw., geht in Vorkasse und reicht diese Rechnung dann bei der Postbeamtenkrankenkasse ein.
Die meisten Rechnungen haben ein Duplikat, das ich hier zunächst in den eigenen Unterlagen belasse.
Bei der Auflösung ihres Hausstandes haben wir sämtliche Unterlagen zu uns genommen. Ordnerweise Duplikate bereits mit der Kasse abgerechneter Kosten und Belege, die bereits bei der Steuererklärung abgerechnet wurden.
Nun meine Frage: Wie lange muss ich diese Ausgabenbelege aufheben? Muss ich sie überhaupt aufheben? Oder reicht es aus, wenn ich die Erstattungsbelege der Kasse aufhebe? In den Unterlagen sind auch massenweise Belege von meinem Schwiegervater, der schon vor einigen Jahren verstorben ist. Könnte ich diese vernichten?