Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden bei Zahlung der Miete vom Jobcenter?

Wir haben in unserer Wohnung einen größeren Wasserschaden, wo längere Zeit unbemerkt Wasser ins Mauerwerk und in die unter uns liegende z.Zt. unbewohnte Wohnung eindrang. Jetzt werden größere Trocknungsmaßnahmen durchgeführt und nur allein in unserer Wohnung mittels Aufstellen von 4 großer und sehr lauter Trocknungsgeräte. Überall im Flur, im Gäste-WC und in der teilweise ausgeräumten Abstellkammer liegen Absaugrohre, Zahlreiche Fliesen wurden rausbrochen und Löcher in den Boden gebohrt bzw. gestemmt und Türen rausgenommen. Flur und Wohnzimmer sind offen miteinander verbunden und durch den hohen Lärm der Geräte ist eine Unterhaltung oder auch Musikhören und Fernsehen nur mit großer Lautstärke möglich.

Laut Internet steht uns wegen erheblicher Minderung der Wohnqualität eine Mietminderung von etwa 80 % zu, siehe auch http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-trocknung-nach-wasserschaden/

Da wir wegen Schulungsmaßnahmen die Miete z.Zt. vom Jobcenter bezahlt bekommen, meint der Vermieter. eine Mietminderung würde ja dann nur dem Jobcenter zustehen und wir sollten "kein Wind" machen. Wenn wir durch diese erheblich Minderung der Wohnqualität den Schade haben, warum sollte uns dafür kein finanzieller Ausgleich zustehen sondern dem Jobcenter, die ja überhaupt kein Schaden haben, sondern allein nur wir? Eine Mietminderung müßte ja zudem auch die Gebäudeversicherung tragen - meine ich - und nicht der Vermieter.

Was ist Eure Meinung und habt ihr davon Ahnung bzw. damit Erfahrung. Bitte keine Antworten von unerfahrenen Halbwüchsigen!

Schadensersatz, Wohnung, Miete, Versicherung, Mietrecht, Mietminderung, Jobcenter, Rohrbruch, Wasserschaden
Klempnernotdienst bei Wasserrückstau. Wer bezahlt?

Hallo zusammen, meine Freundin und ich sind vor ca.zwei Monaten in unsere Wohnung eingezogen und hatten bis vor zwei Wochen noch keine Probleme mit den Abflüssen. Dann passierte es, als die Waschmaschine lief bildete sich ein Wasserrückstau und das Wasser kam durch die Spüle hoch, so, dass es schon auf den Boden floss und die Küche "unter Wasser stand". Zuerst hatten wir nicht die richtige Nummer des Vermieters , dann ging irgendwann der Hausmeister ans Telefon um uns zu sagen, dass er da so wie so nichts machen könne und er sich im Urlaub befinde, es gebe jedoch eine Vertretung. Ich habe dann die Vertretung angerufen(mehrmals) und die hatte ihr Handy ausgeschaltet. Daraufhin habe ich selbst nach möglichen Klempnernotdiensten in Köln gesucht und habe in der Not die Firma Schadenengel engagiert, da ich keine andere finden konnte, die gegen 20:00 Uhr noch erreichbar war. Die haben dann auch gleich einen ihrer Partner geschickt und der hat dann versucht die Austrittsstelle zu ermitteln und anschließend so ein Trockengeräten aufgestellt, dies blieb vier Tage bei uns stehen. Dann kam eine Woche später die Rechnung, auf der stand, dass der Betrag von 1040€! innerhalb von 5 Tagen überwiesen werden muss. Da ich nun erst mit meinem Vermieter die Zahlung und Versicherungssache klären wollte,konnte ich durch einen Fehler in der Rechnung zwei weitere Tage aushandeln. jetzt zur Sache: Der Vermieter ist der Meinung, dass die Hausratsversicherung von meiner Freundin und mir für die Kosten verantwortlich ist. Diese sagt jedoch ganz klar, dass die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters die Kosten übernehmen muss. Der Vermieter hat dann einen Installateur zu uns geschickt, der sich die Sache noch einmal angeschaut hat und der fand im Flexrohr unter der Spüle ein uraltes festes Objekt, welches den Abfluss dort verstopfte und sich wahrscheinlich erst vor kurzem irgendwie da festgesetzt hatte. Jetzt möchte der Vermieter jedoch erst auf den Bericht des Installateurs warten, ehe er seine Versicherung kontaktiert. 1. Angenommen,ich werde die Rechnung als Auftraggeber zahlen müssen, wie stehen meine Chancen das Geld zurück zu bekommen? 2. Welche Versicherung ist nun zuständig? 3. Kann ich die Zahlung bedenkenlos herauszögern, bis wir alles mit den Versicherungen abgeklärt haben?

Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Hilfe :-)

Gruß

Tobias

Wohnung, Versicherung, Mieter, Vermieter, Rechte, Notdienst, Verstopfung
Versicherungsbetrug unterstellt?

Moin Leute,

2016 war Unfalltechnisch nicht wirklich ein gutes Jahr für mich. Erst fährt mir jemand in mein geparktes Auto - Totalschaden. Das war im Januar. Dann bin ich vor zwei Monaten mit dem Auto eines Bekannten unterwegs und mir nimmt jemand die Vorfahrt und fährt mir in die Seite. Und letzte Woche stand ich im Stau und jemand rast mit 60 Sachen in mein Auto. Davon blieb ebenfalls nur Wellpappe übrig. Der letzte Unfall war dann schon nicht mehr ganz so schön, da ich dieses Mal tatsächlich körperliche Probleme danach hatte inklusive KH. In allen drei Unfällen war die Schuldfrage wirklich eindeutig und bisher lief auch mit den gegnerischen Versicherungen alles glatt. Leider waren alle Unfallverursacher bei der gleichen Versicherung versichert. Wie ihr euch vorstellen könnt war es mir echt unangenehm da anzurufen und denen zu sagen dass einer von ihren Versicherungsnehmern...mal wieder...in mein bzw. Ein geliehenes Auto gefahren ist. Nun schrieb mir besagte Versicherung dass sie meine Daten bzw. Kennzeichen an das sogenannte HIS weitergegeben haben um einem Versicherungsbetrug vorzubeugen. Wird mir nun unterstellt zu betrügen? Die Schuldfrage war wie gesagt jedes mal eindeutig und ich habe mittlerweile auch echt keine Lust mehr auf das Ganze. Jedes mal Besichtigung des Wagens durch DEKRA, Versicherung kontaktieren usw. Es war auch nicht so dass ich irgendeinen dieser Unfälle provoziert hätte. Beim ersten stand mein Auto in einer 30 Zone, wo es auch stehen durfte, und ich war nicht anwesend als der Unfall passierte. Beim zweiten fuhr ich eine Wohnstraße lang und ein Auto kam aus einer Auffahrt geschossen. Und beim letzten stand ich wie gesagt im Stau und tat nichts anderes als...stehen. Muss ich nun fürchten dass die gegnerische Versicherung nicht bezahlt? Und was bedeutet es wenn die Versicherung meine Daten der HIS gibt?

Viele Grüße & schonmal Danke

Auto, Unfall, Betrug, Versicherung
Autounfall bei Kaufland. Versicherung zahlt nur 50% des Schadens. Was tun?

Guten Abend,

ich bin auf dem Parkdeck von Kaufland angefahren wurden. Der Unfallverursacher fuhr deutlich zu schnell, (zwei Zeugen vor Ort haben das zu 100% bestätigt). Dazu kommt, dass ich von rechts mit Schritttempo gekommen bin, sprich hier greift die "Rechts vor Links" Ordnung (beides wurde ebenfalls von denselben Zeugen bestätigt). Bei der Einfahrt zu Kaufland steht auf den Schildern das hier die StVO. Gilt. Als die Polizeibeamten eingetroffen sind, hieß es nur "Wir sehen beim ersten Blick, wer hier der Schuldige ist (sie sprachen vom Unfallverursacher). Der Schaden an beiden Autos war hoch, vor allem an meinem (Gutachter hat Totalschaden festgestellt). Die Polizeibeamten haben mit Ihrem Equipment ausgemessen, dass der Unfallverursacher mind. 30km/h gefahren ist. Dieser befuhr die sogenannte "Hauptzufuhrstraße" (das ist die Fahrbahn die zur Ein- und Ausfahrt gilt). Dort dürfen dementsprechend keine Fahrzeuge Parken, ausschließlich Fahrbahnmarkierungen sind dort enthalten, keinerlei Parkplatzmakirungen. Ich Kamm aus einer sogenannten "Seitenstraße" und wollte mich um eine neue Runde zu Fahren auf der Suche nach einem freien Parkplatz in diese Hauptzufuhrstraße vorschriftlich einordnen (sonst könnte man ja fahren wie beim Autoscooter).

Ich fasse zusammen:

Zwei Zeugen bezeugen, dass ich von rechts mit Schritttempo auf die Hauptzufahrtsstraße fahren wollte und das der Unfallverursacher viel zu schnell gefahren ist. Auf den Schildern steht das dort die StVO gilt. Das Gutachten wurde abgeschlossen mit dem Fazit: Totalschaden!.

Die gegnerische Versicherung sieht das anders:

"Entgegen ihrer Ansicht gilt die Regelung des § 8 StVO auf dem Parkplatzgelände nicht. Daran ändert auch die von dem Eigentümer aufgestellte Beschilderung nichts. Vielmehr ist hier lediglich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 2 StVO maßgebend. Ein eindeutiger Straßencharakter der Fahrgassen, welcher hier zu einer anderen Bewertung führen könnte, liegt nicht vor. Wir verbleiben daher bei unserer bisherigen Haftungsquote von 50%"

Ich habe keine Rechtschutzversicherung. Mein Gutachter hat seinem Anwalt diesen Fall weitergeleitet, ohne dass ich etwas in dieser Hinsicht unterschrieben habe. Für mich war das ein normaler Prozess. Dieser steht auch in Kontakt mit mir, allerdings ist er 100% davon überzeugt, dass ich keine guten Chancen habe die gesamten 100% zu bekommen. Er ist der Meinung, dass am Ende ein Minus bei rauskommt, und rät mir ab vor Gericht zu gehen. Die Frage ist, was Soll ich davon halten????????! Soll ich einem Anwalt widersprechen, weil ich ihn nicht selbst aufgesucht und damit beauftragt habe?

Autounfall, Versicherung, Verkehrsrecht
Welche Schäden übernimmt eine Haftpflichtversicherung einer Sporthalle?

Hi! Ich bin zahlendes aktives Mitglied in einem Sportverein, dessen Hallen ich regelmäßig zum Training nutze. Teilweise mit Trainer, aber natürlich am Tag meines Unfalls ohne. Da ich aber über langjährige Erfahrung in diesem Sport verfüge (17 Jahre), mute ich mir zu, diesen auch erfolgreich zu betreiben, wenn nicht ständig ein Trainer dabei ist. An den Wänden der Halle sind Metallhalterungen mit scharfen Kanten angebracht. Ich bin versehentlich an einer der Halterungen hängen geblieben und habe mich verletzt, sowie ein Teil meiner Ausrüstung ist beschädigt. Jetzt ist die Frage, ob und wer für den Schaden aufkommt... Angeblich übernimmt die Versicherung des Vereins nur Unfälle, die während einer Trainingsstunde mit Trainer passieren. Aber was ist mit der Haftpflichtversicherung des Hallenbetreibers? Die müsste ja eigentlich dafür aufkommen. Auf Nachfragen kam die Antwort, dass diese Halterungen beim Bau der Halle (vor ca. 15 Jahren) von einer Firma sachgemäß angebracht und vom Versicherer so auch abgenommen wurden. Da ich eine Risiko-Sportart betreiben würde, wäre das sozusagen PP (Persönliches Pech). Der Hallenbetreiber ist nicht dazu bereit seinen Haftpflichtversicherer von dem Unfall in Kenntnis zu setzen. Es wäre ja in den letzten 15 Jahren auch nix passiert. Aber ist das wirklich so? Bleibe ich auf dem Schaden sitzen? Lieben Dank für eure Hilfe im Voraus!

Versicherung, Schadensfall, sportunfall
Wie läuft ein Kfz-Privatverkauf ab?

Ich würde gerne bald mein Motorrad verkaufen.

Bislang habe ich meine Kraftfahrzeuge immer über einen Händler gekauft und verkauft, deswegen interessiert mich der Ablauf eines privaten Verkaufs, insbesondere

  • Wie funktioniert das über das Internet?
  • Wie ist das mit der Versicherung und Kennzeichenüberführung geregelt?

Ist für den Internetverkauf eBay-Kleinanzeigen geeignet oder gibt es für den Kfz-Verkauf speziell zugeschnittene Portale? Welche sind marktführend, welche sind seriös?

Wenn dann jemand zuschlägt, wird er sich das Motorrad anschauen wollen.

  • Hat er das dann schon gekauft oder gehört es mir dann noch?
  • Ist er auf sich versichert, wenn er eine Probefahrt macht?
  • Sollte man dem Käufer überhaupt eine Probefahrt gewähren?
  • Soll ich mein Fahrzeug vorher abmelden und das Kennzeichen entfernen?
  • Wie bekommt der Käufer dann das Kfz mit?
  • War da nicht etwas mit Doppelversicherungskartennummer?
  • Wann wechselt der Fahrzeugschein von mir zum Käufer?
  • Wann wechselt der Fahrzeugbrief von mir zum Käufer?
  • Gibt es noch so etwas wie "Gekauft wie gesehen" oder kann ich noch auf Mängeln nach dem Kauf belangt werden (Es gibt keine, aber es kann ja sein, dass der Käufer einen Schaden verursacht und mir das in die Schuhe schieben will)?
  • Zusatzfrage: Wie ermittel ich am besten den Marktwert?

Das mit dem Kaufvertrag müsste ich hinkriegen (wenn das die Onlineplattform nicht schon regelt). Da gibt es sicherlich im Netz genügend Formulare.

Mir geht es vielmehr um die Abwicklung.
Diese soll so sicher und reibungsfrei wie möglich ablaufen.

Über ein paar Tipps, auch die, die nur Teile meiner Frage beantworten, würde ich mich sehr freuen.

Motorrad, KFZ, Versicherung, Privatverkauf, probefahrt, Verkauf, abwicklung

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