Unsere Mieter werden von Nachbarn gemobbt. Was kann ich dagegen tun?

Hallo zusammen,

Ich habe heute ein Anruf von unserem Mieter erhalten. Seit einiger Zeit beschweren sich Nachbarn über jede Kleinigkeit bei unseren Mietern. Egal ob im recht oder zu Unrecht. Er hat mir so einige Sachen geschildert die in letzter Zeit so passieren.

1. Laut Angaben des Mieters wird der Müll aufgeschnitten und durchsucht.

2. Desweiteren soll unser Mieter die Tür wohl zu doll zu knallen morgens. Der Mieter hingegen sagt das es mal vorgekommen ist aber nachdem er drauf angesprochen wurde macht er die Tür mit dem Schlüssel zu, so leise es geht. Aber das soll immernoch zu laut sein.

3. Die beschweren sich immer wenn die Mieter Besuch bekommen. Der Mieter sagt schon "ich muss meinem Besuch sagen, bitte nicht so laut sein. Heute sind sie die Treppen runter gegangen und da kam von einer Nachbarin ein Kommentar wie : lauter kann es ja nicht mehr werden etc.

4. Die Nachbarn wissen das das Paar auf dem Balkon raucht. Der Mieter hat mir Bilder geschickt das sie Aschenbecher etc haben und sie nichts vom Balkon werfen. Aschenbecher ist ein tiefes Glas. Also kann auch bei Wind nichts runter fliegen. Trotzdem wird ein Aushang gemacht indem steht das niemand kippen Reste auf den Rasen schmeißen soll. Es geht indirekt an die Mieter sogesehen.

Ich habe mittlerweile mitbekommen das einer der Nachbarn damals die Wohnung wohl für seine Tochter kaufen wollte. Dies hat nicht geklappt weil wir mehr geboten hatten. Ich denke die wollen deswegen die Mieter raus mobben. Und es danach weiter machen bis wir die Wohnung verkaufen.

Die anderen Nachbarn haben sie mittlerweile auch schon angesteckt.

Die Mieter fühlen sich so langsam unwohl was auch verständlich ist. Aber ich möchte da was gegen machen.

Wie kann ich gegen sowas vorgehen? Rechtsschutz besitzen wir auch. Falls es per Anwalt gehen muss.

Mobbing, Mieterrecht, Vermieterrecht, nachbarn streit
Inwieweit bin ich zur Mitwirkung verpflichtet bezüglich meines Vermieters?

Guten Tag,

kurze Schilderung: ich lebe in einem Mehrfamilienhaus, wo die Wände sehr hellhörig sind. D.h. es ist so, dass man nahezu alles mitbekommt, von direkten Nachbarn. Ich lebe seit fünf Jahren dort und neben mir wohnt eine Frau, die mich förmlich tyrannisiert. Bedeutet: seit mehr wie fünf Jahren, schlägt sie gegen die Trennungswände, sowohl mit den Händen als auch mit Gegenständen. Sie schreit und beleidigt mich wohnungsübergreifend. Sie stellt sich in den Garten und schaut bei mir rein. In unserem Viertel bis hin in den Supermarkt versucht sie meinen Ruf zu schädigen. Wenn ich nachhause komme, betätigt sie den Türöffner. Bekomme ich Besuch, ist es unmöglich sich in meiner Wohnung aufzuhalten, da sie zum selbigen neigt. Sie schaut über das Balkongeländer, fischt meinen Müll aus der Mülltonne und so weiter. In etwa dasselbe hat sie bereits mit einem anderen Nachbarn gemacht, der ihretwegen ausgezogen ist. Seit meinem Einzug beschwere ich mich eigentlich bei meinem Vermieter, mit Protokollen, Schilderungen und dann gab es die direkte Aussage von dem ehemals Nachbarn, der eben auch bestätigt hat, meine Aussagen in einer Mail an unseren Vermieter.

Ich hatte in letzter Zeit regelmäßigen Besuch und da dieser Mensch blind ist und keine Verpflichtungen hat, haben wir beinahe tagtäglich und andauernd Zeit miteinander verbracht. Es gibt zwar einige meiner ehemals besucher, die bestätigen können, was eben vorgefallen ist, aber dieser Bekannte hat so viel mitbekommen, dass ich ihn als Zeugen in meinem Protokoll genannt habe. Jetzt schreibt mein Vermieter unter anderem folgendes: "um eine vor Gericht belastbare Abmahnung oder später ggf. Kündigung aussprechen zu können, reicht die Aussage meines Bekannten nicht und ich benötige Aussagen aus meiner Nachbarschaft".

Fragen:

  • warum muss mein Vermieter vor Gericht ziehen, um eine Abmahnung bzw. Kündigung aussprechen zu können?
  • ist das rechtens, dass er die Zeugenaussage von meinem Nachbarn anscheinend gar nicht berücksichtigt? Ich meine, die Frau xxx müsste er widerlegen, was er sagt?
  • Muss ich für meinen Vermieter vor Gericht Aussagen? Es gab hier vor kurzem einen ähnlichen Fall: die betroffenen Zeugen haben sich geweigert vor Gericht auszusagen.
  • ich möchte weder vor Gericht etwas klären noch im weiteren Sinne juristisch. Ich habe einen Zeugen genannt, aber scheinbar möchte der Herr, dass wir das vor Gericht austragen. Allerdings möchte ich lediglich, dass er ordnungsgemäß auf meine Beschwerden reagiert und mir nicht sagt, dass ich noch mehr Aussagen benötige? Übrigens haben drei Nachbarn etwas für mich angefertigt.

... bitte nennt mit gleich die entsprechenden Paragraphen.

Gruß

Miete, Polizei, Recht, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Vermieterrecht
Fragen zu Schönheitsreperaturen Vermieter - Mieter?

Hallo meine Besten,

wir haben es ja alle medial mitbekommen. 1.) Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung so muss er sie beim Auszug nicht streichen. 2.) Trifft neuer Mieter mit dem Vormieter die Vereinbarung um beispielsweise teuer Möbel etwas günstiger zu bekommen, die Renovierung zu übernehmen, so ist der neue Mieter beim Auszug auch frei von der Renovierungspflicht.

Alles klar verstanden. Aber wie sieht es bei folgenden Punkten aus???

1.) Mieter zieht in eine unrenovierte Wohnung mit normaler weißer sauberer Raufasertapete. Sein Kind bemalt und beschmiert die Wände wenn auch nur minimal. So kann er doch das nicht dem Vermieter zurückübergeben und mit dem Argument kommen "ich bin eine unrenovierte Wohnung eingezogen"". Fakt ist die Wände wurden beschmiert und vorher waren sie sauber. Das muss doch vom Mieter beim Auszug wieder gestrichen werden oder nicht??

2.) Wie sieht es bei Dübellöcher aus?

3.) Was ist wenn er einige Zimmer pink und lila gestrichen hat, so das einem die Augen schon fast schmerzen. Wie ist es wenn andere Zimmer angenehme Pastellfarben haben? Unter welcher Voraussetzung kann ich den Mieter zum Neuanstrich verpflichten?

4.) Was ist wenn er Rolläden, Türenrahmen und Holzhandläufe teils beschdäigt und teils zerkratzt hat?

5.) Was ist wenn einige Wände Risse aufeinmal haben die vorher aber nicht da waren?? Kann er hier sagen ""joar das nicht mein Problem. Es ist ein altes Haus und das arbeitet. Das ist einfach so passiert??""

Ps. habe beim Einzug mit dem Mieter ein Überabeprotokol gemacht

Würde jedem hier für ein paar Antworten und Meinungen danken

Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mietverhältnis, Vermieterrecht, BGH Urteil
Vermieterrecht bei Trennung der Mieter?

Aktueller Stand zur unten genannten Thematik:

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure zahlreichen Rückmeldungen zu meiner ursprünglich gestellten Frage.

Ich habe heute die schriftliche Kündigung des NOCH Ehemannes erhalten mit dem Hinweis, dass die Dame und ihr Kind weiterhin in der Wohnung bleiben werden. Die Frau befindet sich derzeit im Ausland und kommt Ende April zurück. Er hat mitgeteilt, dass er bereits eine neue Wohnung gefunden hat. Die Dame hat sprachliche Barrieren und wird wahrscheinlich Sozialhilfe empfangen. Mir ist nicht bewusst, wie lange die Dame Sozialhilfe bekommen würde und ob die Wohnung mit 78qm eventuell zu groß für Mutter und Kind wäre. Mir persönlich ist dies zu riskant, da ich einen beträchtlichen Anteil meines Darlehens durch die Einnahmen begleichen muss. Durch die unterschiedlich Aussagen hier im Forum, ist mir nicht ganz klar, ob der Mann aus dem gemeinsamen Vertrag einfach raus kann od nicht. Darf ich die Kündigung schriftlich absagen? Inwiefern kann ich agieren, damit es nicht zu spät ist? So langsam mache ich mir wirklich Sorgen.

Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung!

Viele Grüße,

Otto

Uursprünglich Frage:

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich bin Vermieter einer 2 Zimmerwohnung. Aktuell leben ein Ehepaar und ein Kleinkind drin. Beide stehen im Mietvertrag drin. Der Mann möchte sich trennen und sucht sich bereits ein neue Wohnung. Die Frau will in der Wohnung bleiben, kann aber aus Grund von Sprachbarrieren und dem Kind nicht erwerbstätig werden. Die Frau will aber in der Wohnung bleiben.

Wie kann ich mich als Vermieter absichern? Ich habe die Befürchtung, dass es zu einem Mietausfall kommt und ich somit meinem Darlehen bei der Bank nicht mehr nachkommen kann. Für Ratschläge ware ich sehr dankbar! Viele Grüße

Mietrecht, Vermieterrecht
Neuer Vermieter duldet keinen Untermieter mehr - rechtens?

Hallo, unsere WG hat ein kleines Problem:

Wir wohnen zu viert in einer Wohnung eines Mietshauses. Eine Mitbewohnerin wird Mitte Februar für ein halbes Jahr ins Praxissemester gehen, für die Zwischenzeit haben wir uns einen Zwischemieter gesucht.

Das war bisher kein Problem für den Vermieter.

Jetzt haben wir aber die Nachricht bekommen, dass das Haus verkauft wurde und einen neuen Vermieter bekommt, der mit Zwischenmiete nicht einverstanden ist. Er würde es nur so dulden:

Für das betroffene Zimmer gibt es eine Mieterhöhung von über 50€ kalt plus seperate Warmkosten, es wird als praktisch als "eigene Wohnung" behandelt. Diese Mietkosten bleiben dann bestehen, auch wenn meine Mitbewohnerin wieder da ist.

Da meine Mitbewohnerin nach diesem halben Jahr wieder einziehen will und das viel zusätzliches Geld ist, was nur sie zahlen müsste, können wir das nicht mitmachen.

Ist das überhaupt rechtens?

Mit dem alten Vermieter und der Maklerin, die wir ja bis jetzt noch haben, war Zwischenmiete ja kein Problem und die ganze Sache war schon abgesprochen.

Es ist auch ein Problem in der Zukunft, da wir bald alle ins Praxissemester müssen und gerade dann kein Geld für eine Mieterhöhung haben.

Ich hoffe, hier kann uns jemand helfen, da das Haus in genau einer Woche den Vermieter wechselt.

LG, Apfelziege

Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Makler, Vermieterrecht, Vermieterwechsel, Zwischenmiete
Darf mein Vermieter mir meinen Garten wegnehmen trotz dass er mir im Mietvertrag zugesichert wurde

Ich bewohne in einem Haus mit fünf Parteien eine 70 qm große Wohnung im Erdgeschoss. An das Wohnzimmer angeschlossen ist eine große Terasse und ein 600 qm großer Garten. Im Mietvertrag steht, dass der Garten mir zur alleinigen Nutzung zusteht und ich für die Gartenpflege des Gartens und des vor dem Wohnhaus liegenden Vorgartens zu sorgen habe. Ein seperater Mietzins für die Gartennutzung ist nicht aufgeführt. Den Mietvertrag habe ich in dieser Form vor 13 Jahren abgeschlossen und den Garten über den gesamten Zeitraum alleine genutzt und gepflegt. Jetzt will der Vermieter aus meinem Garten einen Gemeinschaftsgarten machen. Es soll eine Parzelle in dem Garten abgeteilt werden und einem weiteren neuen Mieter des Hauses zugeteilt werden. Dieser Mieter müsste, um in sein Gartenstück zu gelangen, durch meinen Garten , vorbei an meiner Terasse laufen. Ich habe meinem Vermieter auf Nachfragen mitgeteilt, dass ich damit nicht einverstanden bin. Ich hatte diese Wohnung damals nur aufgrund des alleinigen Nutzungsrechtes an dem Garten angemietet. Eine Wohnung mit Gemeinschaftsgarten ist für mich völlig uninteressant. Mein Vermieter hat diesem neuen Mieter den Anteil an meinem Garten mietvertraglich bereits zugesichert, obwohl ich ihm im Vorfeld mitgeteilt habe, dass ich in keinster Weise damit einverstanden bin.

Er will jetzt gerichtlich gegen mich vorgehen. Hat er Chancen, mir den Garten wegzunehmen???

Garten, Mietrecht, Vermieterrecht

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