Darf der Vermieter das oder darf er das nicht?

10 Antworten

ist es vom Vermieter rechtens uns jetzt im winter mehrere Wochen mit einem kaputten Fenster wohnen zu lassen ?

Was heißt rechtens? Du kannst Dir ja mal den Spaß machen und auf eigene Faust einen Fensterbauer suchen. Da wirst Du dich wundern, wie lange Du dann auf ein Angebot wartest.

Bei uns ist es mittlerweile so, dass die Firmen teilweise gar keine Angebote mehr erstellen.


xsaarix 
Beitragsersteller
 06.11.2019, 13:19

Ich habe bei einem fensterbauer nachgefragt direkt letzte Woche. Da wäre morgen einer gekommen das Angebot haben sie mir direkt einen Tag später mitgeteilt. Und rechtsens heiss für mich das ich es verantwortungslos finde das der Vermieter von uns verlangt jetzt wochenlang nicht mehr zu lüften und unsere Wohnung unabgeschlossen zu lassen ( Fenster ist mit viel zu kurzen Schrauben zu gemacht)

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Frag den VM freundlich, welche Zwischenlösung ihm einfällt.

Die Sache ist ja: erst vergehen ein paar Wochen für KVA.. und dann 100%ig noch ein paar, bis der Handwerker auch wirklich kommt.

Die haben volle Auftragsbücher, die warten nicht, dass sie endlich mal..

Bei uns hat letztens der Tausch einer defekten Jalousie ca 3,5 Monate alles in allem gedauert

Den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, "den mit Anzeige vom (Datum) angezeigten Mangel der Mietsache defektes Küchenfenster nunmehr innerhalb von 10 Tagen nach dokumentiertem Zigang dieser Mängelbeseitigung zu beheben" und ankündigen, "nach fruchtlosem Fristablauf einen Fensterbauer in Ersatzvornahme mit Austausch zu beauftragen und die Rechnung mit der übernächsten Mietfälligkeit zu verrechnen".

So wird das was, so oder so :-)

G imager761

Bei so einem Vermieter würde ich mir eine neue Wohnung suchen.

Aktuell würde ich auf eigene Kosten einen Glaser bestellen, der das Fensterglas austauscht und die Rechnung an den Vermieter weiterleiten mit der Bitte, seinen Anteil an mich zu überweisen (Stichwort: Schönheitsreparaturen).

Warum ist das Fenster kaputt gegangen? Wenn es Eure Schuld war, muß Eure Haftpflicht das zahlen (Fenster und Türen sind Eigentum des Vermieters, also Fremdeigentum). Habt Ihr keine Haftpflicht, müßt ihr ggf. selbst dafür zahlen.


xsaarix 
Beitragsersteller
 06.11.2019, 12:19

Das Fenster ist kaputt gegangen weil er zu alt ist. Es war wohl schon zu abgenutzt und hat dann aufgegeben und sich nicht mehr schließen lassen.

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Naja - was soll er machen, wenn das so lange dauert?

Ist natürlich doof, aber zaubern kann der Vermieter auch nicht. Wenn Schäden dadurch entstehen, haftet ihr logischerweise nicht dafür.

Was würdet ihr tun ?

Mit dem Vermieter sprechen und das was er sagt akzeptieren.