Eine Wohnung wurde mit Parkettboden ausgestattet vermietet. Nun hat die Mieterin gekündigt. Die Wohnungsabnahme konnte krankheitsbedingt seitens des Vermieters nicht am letzten Tag des Mietverhältnisse stattfinden. Alsder Vermieter dann die Wohnung überprüft hat, hat dieser bemerkt, dass sich in dem Parkettboden mehrere tiefe Risse befanden (vermutlich durch das Hin- und Herrücken von Möbelstücken).
Der Vermieter forderte die Mieterin auf, diese entweder selber durch eine Firma beseitigen zu lassen oder bot ihr an, selbst eine Firma zu beauftragen und die Kosten dann an Sie berechnen zu lassen.
Nun weigert sich die Mieterin die Mängel beseitigen zu lassen und sagst das es sich hierbei um normale Gebrauchsspuren handeln würde.
Ihr Anwalt teilte dem Vermieter mit, dass es bei Teppichböden üblich sei, diese nach 10 Jahren zu erneuern und dass das Gleiche DÜRFTE wojl auch für die Oberschicht von Parkettböden gelten.
Der Vermieter sieht das aber anders.
Wer ist hier nun im Recht?? Und welche Paragrafen belgen das.
Danke im Voraus für die Antworten.