Bei einem Dachflächenfenster im Bad hat der Mieter den Fenstergriff abgebrochen. Die Firma (Bras), die das Fenster hergestellt hat, gibt es nicht mehr, vorraussichtlich auch keine Ersatzteile. Vorraussichtlich muß das gesamte Fenster ausgetauscht werden, mit den anhängenden Folgekosten (Tapeten oder Kacheln im Bad). Der Mieter hat den Vermieter erstmal informiert. Wie ist die Rechtslage? Muß der Vermieter oder der Mieter die Kosten tragen?