Ist der Vermieter verpflichtet die Dichtung an meine Wohnungstür auszubessern?
Hallo,
Meine Wohnungstür dichtet sehr schlecht ab und wenn sie zu ist kann man an der Seite Abends auch sehen wenn zB im Haus das Licht an ist, ist mein Vermieter dazu verpflichtet das nachzubessern, weil dadurch ja auch mehr Heizkosten entstehen können.
4 Antworten
Ja, das ist ein Mangel. Diesen anzeigen und Frist setzen. Bei Verzug ankündigen, dass du eine Firma beauftragen und deren Kosten mit der Miete aufrechnen wirst.
Bevor du so förmlich vorgehst, einfach mal anrufen, das Problem schildern und drum bitten, dass er recht schnell dieses beseitigt.
Welche Hausverwaltung denn, ich kenne keine, die Vermieterin spielt.
Nun stellt sich als erstes die Frage, wie dicht eine Wohnungstür sein muss. Ist es ein Altbau oder eher mittleres bis junges Baujahr?
Wenn es eine Dichtung gibt, ist diese vielleicht nicht schwarz/dunkel, sondern weiß oder gar transparent?
Wenn man mit einer brennenden Kerze an den Spalt geht, neigt sich die Flamme oder bleibt sie gerade?
Grundsätzlich mal muss schon ein deutlicher Luftzug zu spüren sein, wenn die Tür als mangelhaft bezeichnet werden soll.
Außerdem: In der Regel beheizt man nicht den Flur, sondern die Zimmer. Diese haben auch Türen und wenn diese geschlossen sind, geht normalerweise nicht nennenswert Wärme Richtung Treppenhaus verloren.
Zudem geht Wärme nicht nur durch einen Luftspalt verloren, sondern das Material der Tür ist auch eher gut leitend oder wenig leitend. Eine zwar massive aber viel zu dünne Tür überträgt Wärme auch über das Material eine gute Wohnungstür hat innen Hohlräume, die die Wärmeübertragung nach aussen verhindern.
Du merkst also jetzt schon, dass ein Lichtschein vom Flur nicht unbedingt maßgeblich für Wärmeverlust der Wohnung sein muss.
Dennoch kann man natürlich mal mit dem Vermieter darüber sprechen.
Eher altbau. Die Tür sieht von aussen auch so aus als wäre sie mal nachträglich eingesetzt worden, sprich aus einer Wohnung wurden 2 gemacht. Und es ist eine 1 Raum wohnung also ist da leider nix mit Zimmertür zu machen :/
Bei einem Altbau stellt sich prinzipiell immer die Frage, ob man überhaupt was verlangen kann, denn wenn die Tür auch schon sehr alt ist, entsprach sie womöglich in der Bauweise dem Standard von damals und so wäre der Vermieter keineswegs in der Pflicht, irgendwas zu tun. Aber es gibt Abhilfe.
Schau mal auf diese Seite:
https://www.bauhaus.info/tuerdichtungen/c/10001359?redirected=true&adb_search=T%C3%BCrdichtungen
Verschiedenste Arten von Türdichtungen für wenig Geld und im Prinzip ist für jede Tür auch was dabei.
Achte vor allem auch auf die Dichtungen am Boden.
Am besten nimmst Du mal Maß, machst von der Tür ein paar Fotos und gehst morgen mal in den Baumarkt und lässt Dich beraten.
Gerade bei einer Einraumwohnung geht es nicht nur um Licht und Wärme, sondern auch um die Übertragung von Stimmen und anderen Geräuschen von drinnen nach draussen. Du willst doch nicht, dass man Dir im Treppenhaus zuhört und alles verstehst, was Du mit jemandem besprichst, oder?
Nein sind wir nicht, denn laut Vereinbarungen wurden bestimmt keine dichten Türen zugesichert.
Bei meinen denkmalgeschützen Türen darf ich nicht mal dichten.
Ich denke Sonderfälle können hier außen vor bleiben.
Ansonsten aber darf man bei einer Wohnungs-Abschlusstür nach heutigem Stand der Technik schon eine Dichtung erwarten (die ja schon da ist) welche auch ihre Funktion erfüllt und so der Vermeidung von Energieverschwendung gerecht wird.
Ja, aus meiner Sicht ist der Vermieter verpflichtet einen solchen Mangel abzustellen.
Ausnahme, du hättest durch dein unsachgemäßes Verhalten die beschädigte Dichtung oder auch die gesamte Ausrichtung des Türblattes in der Türlaibung bzw. Türzarge zu verantworten. Aber davon will ich mal nicht ausgehen.
Nein die Tür und generell wie der Türrahmen eingesetzt wurde sieht von aussen schon sehr unprofessionell aus :D
Also kurz gesagt erstmal darauf hoffen dass die Hausverwaltung sich zuckt und wenn nicht an besten Rechtsberatung einholen und dann über den Anwalt gehen. Richtig?