Kostenübernahme Mieter Vermieter?
Hallo,
die Mieterin hat von uns als Vermieter eine Garage gemietet. Nun ist der Handsänder bzw. die Fernbedienung der Garage defekt die sie benutzt und wir haben eine neue gekauft. Muss ich als Vermieter die Kosten übernehmen oder macht das der Mieter ?
4 Antworten
Das musst Du als Vermieter bezahlen. Die Garage ist ja mitgemietet
Der Sender ist Teil der vermieteten Sache. Dafür bekommst du eine Nutzungsgebühr, die man auch Miete nennt. Wenn die Mieterin die Fernbedienung normal benutzt hat und es nicht mutwillig war , zahlst du ..
Kommt drauf an. Ist sie runtergefallen/Mieter hat sie kaputtgemacht? Dann zahlt Mieter.
Verschleiß? Du zahlst.
Was haben Sie denn dazu im Garagenmietvertrag, der im Übrigen vom Wohnraumietvertrag mi dem gleichen Mieter getrennt sein sollt, vereinbart?
In mein Verträgen steht ehr deutlich, dass der Mieter verpflichtet auf seine Kosten für einen erforderlichen Batterietausch zu sorgen und den Handsender bei Mietende funktionstüchtig zusammen mit dem Garagenschlüssel zurück zu gegen.
Für den Sender selbst ist ein unverzinslicher Pfandbetrag beim Vermieter zu hinterlegen, der bei einem defekten Sender erlaubt, davon ein neues Gerät anzuschaffen.
Was haben Sie da evtl. falsch gemacht?
Wieso? eine Garage ist keine Wohnung! Hier gilt kein Wohnraummietrecht!