Wird ein Streckenverbot (Tempo 30) dort aufgehoben, wo es für den Gegenverkehr beginnt?

Eins vorweg, ich bin verkehrsrechtlich eigentlich ganz gut auf Stand und kenne auch die hier betroffenen Paragraphen. Dennoch kann ich zu folgender Situation nirgends eine Rechtsgrundlage finden:

Ich fahre mehrmals in der Woche eine Nebenstraße außerorts, die nur über Felder und mitten in der Prärie an einer Bauhof-Einfahrt vorbeiführt. Dort hat man vor kurzem in beiden Richtungen vor der Ausfahrt jeweils ein 274er Verkehrszeichen aufgehängt, was 30 km/h Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, ohne Zusatz. Unmittelbar vor und hinter der Bauhof Ausfahrt befinden sich nur Felder und keine Gefahrenstellen.

Die nächste Ortschaft ist ca. 2 km entfernt, das Streckenverbot wird nach der Ausfahrt nirgendwo aufgehoben. Bedeutet das ernsthaft, dass hier die 2 km bis zur nächsten Ortschaft mit 30 km/h weitergefahren werden muss? Wäre ja laut StVO tatsächlich der Fall.

Nun aber die Kernfrage: Hebt sich das Streckenverbot in dem Fall dort auf, wo es für den Gegenverkehr durch das entsprechende 274er Schild beginnt?

Denn auch wenn das 274er Schild nicht mit einem Zusatz versehen ist, ist ja klar ersichtlich, dass das Streckenverbot nur aufgrund der Ausfahrt gilt. Ich finde dazu jedoch nirgendwo ein verwertbares Gerichtsurteil oder irgendeine Grundlage, wie mit dieser Situation im Ernstfall umzugehen ist.

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Richter, Straßenverkehr
Darf beim Auto das Warnblinklicht beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden?

Darf beim Auto das Warnblinklicht/die Warnblinkanlage beim kurzzeitigen, korrekten Halten am Fahrbahnrand (nicht im Park-/Halteverbot; nicht in zweiter Reihe) eingeschaltet werden, etwa, wenn man korrekt parkt/hält (bis zu drei Minuten), aber man zusätzlich auf das stehende Fahrzeug aufmerksam machen möchte, etwa wenn man kurzfristig an einer befahrenen Straße am Ende einer Parkreihe für kurze Zeit zum Be- oder Entladen hält und einen Auffahrunfall durch andere schnell fahrende Fahrzeuge und unaufmerksame Autofahrer zum Selbstschutz einschalten möchte (etwa wenn der Bereich bei überhöhter Geschwindigkeit anderer Autofahrer schwer einsehbar ist, also als Präventionsmaßnahme)?

Außerdem darf man beim kurzzeitigen Halten am Straßenrand auch den Seitenblinker zur Parkrichtung einschalten (ist doch richtig?!), der anzeigt, dass man am Fahrbahnrand steht. Sobald der Motor ausgeschaltet wird, funktioniert der Blinker allerdings nicht. Ist dann der Warnblinker als Ersatz zulässig, da dieser auf funktioniert, wenn das Auto bzw. bei Verbrennermotoren die Zündung ausgeschaltet ist.

Dieser Fall wird mir aus der Straßenverkehrsordnung nicht eindeutig ersichtlich:

§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

(2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/16.html

Auto, Verkehr, Lampe, Licht, Recht, Verkehrsrecht, Fahrzeug, halten, Jura, parken, Straße, Straßenverkehrsordnung, Blinker, Warnung
Geblitzt ohne Fahrerlaubnis. Welche Konsequenzen kommen auf mich zu?

Hallo gutefrage.net-Forum,

in der Überschrift könnt Ihr schon den Kernteil meiner Frage lesen. Ich möchte euch aber noch die Umstände schildern. Ich bin 18 in ca. 1 Monat werde ich 19 Jahre alt. Hatte noch nie etwas mit der Justiz zu tun gehabt, und bin eigentlich ein ganz braver Kerl. Ja meine Tat zeigt mal wieder hervorragend, wie sehr man in meinem Alter noch nicht erwachsen ist.

Ganz vorne weg: Mir ist klar, dass ich gegen das Gesetz verstoßen habe. Ich möchte mich da auch nicht rausreden, und ich bin mir durchaus bewusst welche Folgen eine solche Tat für meine Mitmenschen und mich haben kann. Ich habe keine Fahrausbildung abgeschlossen und habe meine Mitmenschen und mich einem Risiko ausgesetzt.

Ich bin bereit meine Strafe zu akzeptieren jegliche daraus resultierenden Konsequenzen als Erwachsener Mensch zu akzeptieren.

Also: Ich bin Heute (Freitag, 2.September 2016) von meinen Freunden überredet worden mit Ihnen eine "Spritztour" zu machen, da ich schon viel Fahrpraxis vor einigen Jahren im Motorsport hatte (weitere Details sind nicht von Bedeutung).

Ja in meinem "Erwachsenen" Leichtsinn (ich kann es selber kaum glauben, dass ich das schreibe) bin ich fröhlich mit meinen Kollegen herumgegurkt um dann nach gerade mal 10 Minuten auf einer Bundesstraße mit 80 km/h Begrenzung geblitzt zu werden. Der Tacho zeigte 90-94 an. Allerdings ist dieser nicht ansatzweise ehrlich. 120 angezeigte km/h sind vielleicht höchstens 110 km/h mit GPS gemessen.

Wie dem auch sei, bin ich wohl ein paar km/h's drüber gewesen und Zack. War ein Säulenblitzer von dem ich eigentlich schon sehr lange weiß.

Nun noch ein kleines aber nicht wirklich unwichtiges Detail.

Das Auto gehört meiner Mutter, angemeldet ist es allerdings auf meine Großmutter. Tja dumm gelaufen. Die wird sich über das Bild in ihrem Briefkasten von ihrem Enkel freuen hust...

Abschließend nochmal zusammengefasst:

Ich bin ohne Fahrerlaubnis mit 18 in einem Auto das meiner Mutter gehört allerdings auf meine Großmutter zugelassen ist mit ein paar km/h drüber auf einer 80er Bundesstraße geblitzt worden.

Was kommt alles auf meine Mutter, Großmutter und mich zu, und was kann ich machen, um das Strafmaß nicht unnötig hoch ausfallen zu lassen. Ist logischerweise dennoch in meinem Interesse...

Das wird ganz sicher nicht mehr vorkommen. Ich habe meine Fehler erkannt und daraus gelernt. Ich denke ich werde in einigen Wochen zwar noch etwas mehr "lernen" mir sind allerdings jetzt schon meine Fehler völlig bewusst.

Ich bin für jegliche ernstgemeinte und aussagekräftige Antworten dankbar.

Grüße

Sebastian

Auto, KFZ, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Justiz, Strafe, fahren-ohne-fahrerlaubnis, geblitzt worden, leichtsinn
Spiegelunfall ohne Schuld, wie auf Verwarnung reagieren?

Hallo!

Bin vor ner guten Woche mit dem LKW ( bin beruflich Kraftfahrer) unterwegs gewesen und in einer Rechtskurve ( 70 Zone) ist mir eine Frau sehr schnell entgegen gekommen und schnitt die kurve um gut 30-40cm über die Linie, ich war mit dem LKW schon rechts auf der weissen Linie und auf einmal macht es KRACH.

Naja umgedreht etwas weiter vorne und zurück gefahren, und etwas weiter vorne stand die Frau dann auch da, Scheibe ist zerberstet alles voller Glas, Spiegel abgerissen, Tür hat auch durch den Schlag vom Spiegel was abbekommen.

So ich kam da an die Frau sehr verwirrt, ich frage ob es Ihr gut geht ect. und sagte ihr das Sie die Kurve geschnitten hat, da meinte Sie " ja ich bin normal gefahren " naja. Polizei angerufen, kurz danach vor Ort, nahmen so weit den Unfall auf und befragten die Frau zuerst, auf einmal bin ich ja gerade aus gefahren und bla bla die üblichen sachen halt, Sie war sehr hektisch und hysterisch. Ich erklärte den Polizisten ruhig was passiert war, nach kurzer zeit kam einer der Beamten zu mir und sagte " also wenn Sie meine Meinung wissen wollen, kann es nur die Dame gewesen sein die die Kurve geschnitten hat" etwas später sagte dann der andere Polizist zur der Dame " also mir sieht es hier so aus das Sie die Kurve geschnitten haben", also beide Polizisten waren der gleichen Meinung.

So dann sollte jeder 100 Euro zahlen und nen Punkt bekommen wegen Missachtung des Rechtsfahrgebotes , wir beide haben dies abgewiesen.

NUN, heute einen Brief bekommen, Verwarnung wegen Ordnungswiedrichkeit... " Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten einen Sachschaden" Zeuge: ( die beiden Polizisten, Foto) Verwarngeld 35 EURO.

Mir sagten die Polizisten eben die meinen das es nicht meine Schuld gewesen wäre aber da man es im nachhinein nicht mehr Nachweisen kann ohne zeugen wird es wohl 50-50 auslaufen.

Jetzt ist die Frage wie soll ich mit der Verwarnung umgehen, soll ich die 35 Euro Verwarnung zahlen? Damit würde ich ja eingestehen das ich etwas getan habe wo ich gar keine Schuld habe.. Ich will halt nur wissen ob es eher negativ sein kann wenn ich jetzt wiederspreche und wegen 35e dann noch ewiges Theater habe, oder ob es sich es lohn das einfach zu bezahlen damit das beendet ist?

Naja wäre nett wenn da jemand Erfahrung mit hat.

Danke.

Unfall, Verkehr, Verkehrsrecht, Spiegel
Wird mir Fahrerflucht angehängt?

Hey, gestern habe ich beim vorbeifahren,den linken Außenspiegel eines Autos mit mir geschleudert. Mich hat die Panik ergriffen und natürlich bin ich erst einmal weiter gefahren,habe irgendwo geparkt und nach meinem Auto geschaut. Nicht passiert,außer dass der Spiegel runter hing. Weil ich immer noch unter Schock war,bin ich durch Nebenstraßen wieder an den Ort gefahren und habe mein Auto hinter ein Haus geparkt. Wollte mir den Schaden des anderen Autos anschauen,aber gerade in dem Moment ist der Typ weggefahren und ich konnte mir nichts merken. Also bin ich schnell nach Hause und dachte,dass ich es dabei belasse,aber konnte es doch nicht und habe deswegen zu erst bei dem Frisör vor dem Parkplatz angerufen und wollte mich vergewissern,ob es sein Kunde war. War er jedoch nicht,dann hat er mich weiter geleitet zum Computer Shop neben an und dieser hatte auch keine Ahnung wer es war. Hab dann weiter in der Umgebung gefragt,jedoch konnte mir niemand helfen und da der Frisör zusätzlich meinte,er hätte sich meine KFZ-Nummer aufgeschrieben,bin ich noch mehr in Panik geraten und habe auf Empfehlung des Computertypen mich selber bei der Polizei gemeldet,damit mir keine Fahrerflucht angehängt wird. Da ich eine Stunde später angerufen habe,meinte sie das gilt auch als Fahrerflucht. Aber ich habe doch in den Läden überall nachgefragt und war am Tatort,also können die mir doch nicht sagen,dass ich trotz allem geflohen bin? Vor allem hatte ich einfach Angst,weil ich in der Probezeit bin. Also sollte es als Fahrerflucht anerkannt werden,wie schwerwiegend ist die Fahrerflucht in dem Moment und was steht mir dann bevor? Kann mir bitte jemand helfen,bin kurz vorm durchdrehen.

Unfall, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerflucht, Fahrerlaubnis, Probezeit, Straßenverkehrsordnung
Allgemeine Verkehrskontrolle, länge?

Guten Abend, kurzes Storytelling: Ich wurde spät abends nach dem Kino von einer Polizeistreife angehalten. Ganz normal, Papiere vorgezeigt und dann ist der Polizist mit meinen Papieren ins Auto verschwunden und war einfach für ca 15 minuten weg. Ich hab den anderen Polizisten gefragt ob etwas nicht stimmt da das normaler weiße nicht so lange dauert (ich bin türke und fahre BMW, ich hab ein wenig Erfahrung mit Kontrollen :-D ). Ne es sei alles in Ordnung, dass kann halt mal so lange dauern. Hab da nicht weiter nachgefragt weil ich es sowieso nicht eilig hatte. Dann kann der wieder und hat mir mein Zeug zurück gegeben aber meinte dass er gerne einen Alkoholtest machen würde. Ich hab gefragt wieso und seine Antwort war dass er Alkohol riechen würde. Ich hab dem Test eingewilligt und er viel negativ aus. Ich hab ihn gefragt wie er denn Alkohol riechen würde wenn ich allen anschein nach nichts getruken habe und habe darauf keine richtige Antwort bekommen. Da wurde ich ehrlich gesagt auch etwas nervös weil ich mich ja in gewisser weiße mit ihm angelegt habe hehe. Dann wollte er einen weiteren Drogentest und ich hab ihn gefragt wieso. Antwort war dass ich nervös scheine (was auch wahr ist). Nun weiß ich dass ich einen Alkoholtest machen muss wenn der Polizist Alkohol riecht weil das ein ausreichender Verdacht ist (auch wenn der in diesem Fall einfach erlogen war) aber Nervösität ist es nicht aber um ehrlich zu sein wollte ich einfach wissen wie der Drogentest aussieht und weil ich nichts zu verbergen hatte, hatte ich zugestimmt.

Ich kürz das hier ein bisschen ab. Alle Tests negativ, Warndreieck da, Weste da, TÜV nicht abgelaufen, meinen Kofferraum geöffnet. Am Ende sind fast 40 minuten vergangen.

Ich will mich jetzt gar nicht über die Polizei aufregen, lassen wir das einfach mal so stehen dass da jemand einen schlechten Tag hatte, das sind auch nur Menschen....

Ich würde jetzt nur gerne wissen, gibt es einen Punkt in der Kontrolle an dem ich darauf bestehen kann weiterzufahren? Ich meine, ich hätte es wirklich eilig haben können. Was ist wenn der Polizist einfach nochmal meinen Fahrzeugschein verlangt weil ihm da was eingefallen sei und wieder 20 Minuten verschwindet? Gibt es einen Punkt an dem ich verlangen kann zu erfahren wonach der Polizist sucht und wenn er nichts mehr vorzuweisen hat, kann ich dann darauf bestehen weiter zu fahren?

Ich weiß das ist immer viel verlangt aber bitte nicht so viele Meinungen und "ich finde..", vielleicht etwas worauf ich in so einer Situation verweisen könnte :D

Danke im Vorraus.

Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Kontrolle
Unabsichtlich über Rot gefahren?

Hallo,

ich bin heute beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden, allerdings in einer Situation, die ich nicht allein verursachst habe:

Ich fuhr auf eine T-Kreuzung mit Ampel zu, um links abzubiegen. Die Spur rechts von mir führte geradeaus. Vor der Ampel liefen plötzlich 2 Männer (oder Jugendliche) über die Straße. Ich war relativ erschrocken und bin auf die rechte Spur ausgewichen, weil ich vielleicht nicht schnell genug hätte Bremsen können. Ich habe spontan reagiert, vielleicht auch nicht richtig, aber es kam zumindest zu keinem Unfall. Die Ampel der rechten Spur habe ich in diesem Moment aber völlig übersehen und bin über die rote Ampel gerollt, während ich gebremst habe. Ich muss zugeben, dass ich nicht sagen kann, ob ich auf der rechten Spur vielleicht stärker hätte bremsen können, um noch vor der Ampel stehen zu bleiben. Dazu ging es zu schnell. Trotzdem hat der Rotblitzer der Ampel ausgelöst. Ich bin daraufhin ein Stück geradeaus weitergefahren und dann rechts ran, um mich zu beruhigen. Danach habe ich gewendet und versucht in Ruhe nach Hause zu kommen.

Ich weiß nicht, ob ich mich zu 100% richtig verhalten habe, da ich mir nicht sicher bin, ob man noch hätte bremsen können. Ich wollte keinen Unfall riskieren, auch wenn ich im Nachhinein nicht sagen kann, ob die beiden Männer selbst auch schnell genug reagiert hätten, sodass das Ausweichen nicht nötig gewesen und das ganze letzlich meine Schuld ist. Trotzdem habe ich die Ampel bei Rot überfahren und kann mich darauf einstellen, einen Brief vom Verkehrsamt zu bekommen.

Sollte es unausweichlich sein, werde ich die Strafe akzeptieren, es wären nach 8 Jahren Fahrpraxis meine ersten Punkte. Trotzdem möchte ich mich aber selbst an die zuständige Stelle wenden, um den Vorfall so zu schildern, wie er war. Deswegen meine Frage an euch: Sollte ich mich zum schnellstmöglichen Termin selbst an das Amt wenden? Oder sollte ich auf den Bußgeldbescheid warten und dann Widerspruch einlegen? Habe ich überhaupt Chancen, dass man mir glaubt?

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Auto, Anwalt, Verkehrsrecht, Blitzer, Straßenverkehr, rote Ampel
Nachträglich nach Verkehrsunfall (ohne Unfallbericht) Anzeige oder Schadensersatz möglich?

Mal angenommen, Auto A parkt auf einem Parkplatz eines Supermarkts ganz normal. Person A (Besitzer vom Auto A) ist im Laden drin und sieht daher sein Auto gar nicht.

Es gibt Auto B, einen Mietwagen, steht auf der beiden Seiten des Autos B als Aufkleber.

Auto B will neben Auto A einparken. Es sind zwei Leute im Auto B. Person B1 fährt und Person B2 (Mitfahrer) steigt aus und hilft Person B1 beim Einparken.

Auto B berührt Auto A ganz leich. Eine Person C (Fahrer eines dritten Autos C) beobachtet den Fall und wartet Person A ab, um ihm mitzuteilen, was passiert ist.

Person A kehrt zu seinem Auto zurück. Person B2 und Person C sind da. Lt. Aussage von Person C hätte ein leichtes Zusammenstoß passiert. Lt. Person B2 sei aber nichts passiert. Person A schaut sein Auto und ebenfalls Auto B an. Sie findet da nichts, daher wird (aus seiner Gutmütigkeit) kein Unfallbericht aufgenommen. Die Schuld an diesem Unfall wird schriftlich nicht zugeben, weil Person A und Person B2 beide der Meinung sind, da sei nichts passiert. Person B1 ist während dieser Klärung im Laden.

Person C fühlt sich betrogen, schrieb daher das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf. Zur Sicherheit gibt sie ihre Visitenkarte der Person A. Auf dieser Karte schreibt Person A zusätzlich das Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B auf.

Am Ende des Falls sagt Person A zum Fall: "es hat sich hier alles erledigt", da sie keine Krätzer usw. gefundet hat. Keine Austausch von persönlichen Daten mit Person B1/B2.

Etwa später merkt Person A: es sind kleine Schäden doch auf seinem Auto aufgetaucht.

Person A ist mein Freund. Personen B1, B2 und C kenne ich überhaupt nicht.

Die Frage ist: kann Person A nachträglich Person B1 oder B2 anzeigen? Hat es überhaupt sinn, oder sind deren Reparaturkosten als Lerngeld zu betrachten? Ist es rechtlich möglich, diese Kosten geltend zu machen, oder hat mit dem Satz "es hat sich hier alles erledigt" Person A erklärt, dass ihr keinen Schaden entstanden ist? Kann man hier vom Unfallflucht sprechen?

Bitte auch die entsprechende Gesetzgebungen zitieren bzw. die rechtliche Lage der Situation aus Sich von Person A und Person B1 ebenfalls mitteilen.

Person A hat die folgenden Daten:

  • Kfz-Kennzeichen und Uhrzeit vom Auto B
  • Bezeichnung der Mietwagenfirma (vom Auto B)
  • Visitenkarte der Person C
  • Mündliche Zusage der Person C zur Bereitschaft als Zeuge auszusagen was und wie sie den Fall erlebt hat
Unfall, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Autofahren, parken, Strafe, Strafrecht, Unfallversicherung
Freund fährt Auto kaputt - bitte um Situationsbedingte Antwort?

Guten Tag, derzeit stehe ich vor folgender Situation und die Frage ob sich ein Rechtsprozess "lohnt".

A = meine Wenigkeit

B, C = meine Freunde

D,E = pärchen und freunde von B

Die Situation:

D und E besuchen B in meiner Heimatstatt, wir schlagen vor denen die Stadt (Bremen) etwas vertrauter zu machen. A bietet D an mit dem seinem Wagen zu fahren, so kann A 1-2 Bier trinken, D sichert zu einen gültigen Führerschein zu besitzen und viel komplizierte Fahrzeug zu bewegen, betont auch die Vorsichtig er mit fremden Eigentum umgeht. Auf dem Rückweg geriet D mit A,B,C und E nach mehrmaliger bitte um Zurückhaltung ins Schleudern, dreht sich um 180° Grad und rammt eine Leitplanke. Die Leitplanke war ohne Schaden, das Fahrzeug hat einen Schaden von ~1.500 EUR.

Person A bemüht sich über Kontakte ein möglichst günstiges Angebot rauszusuchen um den Schaden für D gering zu halten. Mittlerweile liegen alle Angebote vor und D weigert sich für den "ganzen Schaden" aufzukommen.

Person A überlegt jetzt vor Gericht zu gehen.

Person D argumentiert: Er wusste nicht, das ein solcher Unfall nicht versichert ist, behauptet (Lüge) vorab erzählt zu haben er sei noch in der Probezeit. Die Personen A,B und C wissen das dass nicht stimmt. Da Person D und E in einer Partnerschaft sind kann Person A nicht damit rechnen, dass Persone E gegen Person D aussagt.

Die Personen A B und C können und sind bereit vor Gericht gegen Person D auszusagen und den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte zu bestätigen.

Meine (A) Frage: Macht es Sinn? Habe ich eigentlich Schuld, da ich ihn habe fahren lassen? Vorwürde mache ich mir nur in der Hinsicht überhaupt jemanden fahren gelassen zu haben; Ich habe Person D auch "Bremstests ect" angeboten um ein Fahrgefühl zu entwickeln, er wies ab da er "ja ein guter Autofahrer ist". Wir haben ihn während der Fahrt mehrmals gebeten die Geschwindigkeit zu reduzieren - das letzte mal ca 5 sekunden vor dem Crash.

Unfall, Versicherung, Verkehrsrecht
Beinahe Unfall mit Fahrradfahrer - Unfallflucht?

Hallo,

folgendes ist mir leider passiert: Mit dem Auto bin ich langsam von einem Parkplatz leicht links abgebogen und musste dabei einen Radweg kreuzen. Beim 'Linksblick' sah ich gerade noch wie ein Radfahrer eine Vollbremsung machte und er über den Lenker auf den Radweg stürzte. Er stand sofort auf, hatte augenscheinlich keine Verletzungen, 'baute' sich neben der Fahrertür auf, schimpfte laut und gestikulierte wild mit den Armen.

Ich hatte ebenfalls gebremst, schaute den Radfahrer eingehend an und eingeschüchtert durch sein Verhalten, machte ich kurz eine entschuldigende Geste und fuhr weiter.

Kurz darauf gab es zufällig eine 'allgemeine Verkehrskontrolle' - ich wurde herausgewunken und mit dem 'gemeldeten Verdacht des unerlaubten Entfernens von einem Unfallort' konfrontiert. Nach ca. 1 Stunde mit Personalien aufnehmen und Rücksprache mit der Polizei vom Unfallort, durfte ich weiterfahren mit dem Hinweis, dass der Radfahrer Anzeige erstatten und jetzt ein Krankenhaus aufsuchen werde und ich somit in den nächsten Tagen Post von der 'Verkehrspolizei' erhalten werde.

Puh, der Schreck sitzt mir echt noch in den 'Knochen', da mir 'sowas' in meiner fast 30jährigen 'Vielfahrerpraxis' noch nie passiert ist.

Noch ein paar Fakten:

  • der Radfahrer muss sehr schnell unterwegs gewesen sein, da er ansonsten leicht auch hätte ausweichen können
  • es gab keinerlei Berührungen, weder des Rades, noch des Fahrers mit dem Auto
  • der Radfahrer hatte Ohrhörer auf
  • ich kam von rechts - gilt 'rechts vor links' bei einer 'Parkplatz-Radweg-Kreuzung'? (kein Bürgersteig)
  • ein Beifahrer kann alles bezeugen
  • es gab keine 'verbale Kontaktaufnahme'
  • auch der Radfahrer hat wahrscheinlich einen Fußgänger als Zeugen

Meine Fragen:

  1. Inwieweit habe ich mich schuldig gemacht?
  2. Was habe ich zu erwarten?
  3. Was sollte ich jetzt am Besten machen?
  4. Ist der Verdacht abwegig, dass der Radfahrer zu seinen Gunsten 'ein großes Ding' daraus machen will?

Vielen Dank und Grüße

Fahrrad, Verkehrsrecht, Unfallflucht
Was passiert wenn ich mein Auto welches abgeschleppt wurde nicht Auslöse, da es keine 500,- Euro Wert ist wie das Abschleppen kostet?

Hallo, ich stehe gerade vor folgender Frage.

Mein alter Audi 80 ist abgeschleppt wurden und ich müsste knapp 500,- Euro bezahlen um diesen auszulösen.

Die Sache ist aber die, Der Wagen hat eh schon seit 2 Monaten keinen Tüv mehr und bekommt diesen auch nicht mehr, mein neues Auto ist auch schon hier, hatte es nur noch nicht geschaft den Wagen umzumelden. Dann würde der Audi 80 Verschrottet werden, da er nichts mehr wert ist in diesem Zustand.

Bin dann da gewesen wo das Auto hin geschleppt wurde und habe denen gesagt mein Portmonai liege im Fahrzeug das müsse ich raus holen und habe dann halt meine Sachen aus dem Wagen geholt und die Kennzeichen abgebaut und bin gegangen.

Die meinten dann das geht nicht ich müsse das bezahlen, habe dann gesagt aber da steht doch, wenn ich mein Auto wiederhaben will muss ich es auslösen, ich will es aber nicht wieder haben ergo könnt ihr es behalten, dann müsst ihr euch halt um die Entsorgung kümmern.

Da waren sie Stinkig und haben mich angepöbelt, aber ich bin gegangen.

Im großen und ganzen bin ich eigentlich ganz zufrieden damit, der Wagen ist auf recht einfache weise weg und ich muss ihn nicht extra entsorgen.

Daher meine Frage was passiert jetzt, weil ich will den Betrag nicht bezahlen, zumal ich den unverhälltnissmäßig finde für einfaches abschleppen, außerdem ist der Wagen das ja gar nicht wert.

mfg

Auto, Geld, Verkehrsrecht, Kosten, abschleppen
Auto wurde auf Privatparkplatz beschädigt, Versicherung will nicht zahlen und meint dass jeder seinen eigenen Schaden zahlen muss. Stimmt das?

Beim Parkvorgang auf einem Privatparkplatz ( bei der Bank ) wollte der Fahrer zwischen zwei anderen Fahrzeugen einparken. Die Beifahrerin des linken Autos schaute nicht nach hinten und öffnete die Tür worauf der Fahrer der Parken wollte mit seinem Kotflügel und Scheinwerfer in die Türe fuhr da er so schnell nicht bremsen konnte. Die Fahrerin entschuldigte sich für das Verhalten ihrer Mutter ( Beifahrerin die die Tür öffnete ) und nahm die Schuld sofort auf sich. Sie wollte keine Polizei. Da die Versicherungsagentur des Geschädigten in der Nähe war ging die Frau mit dort hin. Sie sagte dem Bearbeiter dass sie Schuld sei und gab alle nötigen Informationen zur Klärung des Schadens. Ihre Versicherung gab bekannt, dass der Schaden die Haftpflicht der Mutter zu tragen hat. Diese meinte dann, dass jeder seinen Schaden selber zu tragen habe da es auf einem Privatgrundstück passiert sei. Was stimmt nun ? Es ist ein öffentlich zugänglicher Parkplatz den die Kunden der Bank währen des Bankbesuches nutzen dürfen. Beide sind Kunden und beide hatten auf der Bank was zu erledigen. Die Mutter gab zu nicht geschaut zu haben. Heist das, dass alle Bagatellschäden auf Privatparkplätzen die aus versehen passieren jeder selber zu tragen hat ? Dann brauch ja keiner wirklich aufpassen wenn er beim einkaufen auf dessen Privatparkplatz einen Schaden anrichtet oder wie verhält sich das ? Selbst die Polizei sagte, dass eine Anzeige nichts bringen wird da die Beschuldigte ja sagen könnte, dass sie unter Schock stand und nicht wusste was sie sagte. Was soll man da machen ?

Auto, Verkehr, Polizei, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Schaden, Straßenverkehrsordnung, Privatparkplatz
Versicherung besteht nach Parkschaden auf Gutachten trotz Kostenvoranschlag?

Mir ist letztens eine junge Fahrerin auf dem Parkplatz ins Auto gefahren. Nichts wildes - hat meine Stoßstange vorne links und meine Felge vorne links erwischt. Daraufhin habe ich mich mit der Fahrerin bzw. dem Halter des Fahrzeugs geeinigt, einen Kostenvoranschlag für den entstandenen Schaden durchführen zu lassen.

Grob sind es jetzt 1000€ inkl. Steuern. Den Schaden hat der Fahrzeughalter seiner Versicherung gemeldet, welche sich daraufhin bei mir gemeldet hat. Das Geld möchte ich mir auszahlen machen (abzgl. Steuern usw. natürlich), was ja auch völlig legitim ist. Die Versicherung besteht nun aber darauf, ein Gutachten durchführen zu lassen (der Sachverständige ist mir überlassen). Ist ein Gutachten wirklich nötig bei solch einem geringen Schaden? Und da ein Gutachten gegenüber einem simplen Kostenvoranschlag erheblich teurer ist, frage ich mich, ob die gegnerische Versicherung die Kosten ebenfalls übernimmt? Müsste ich mir dafür eine Kostenübernahmegarantie o.ä. von der Versicherung einholen?

Das Auto ist definitiv mehr wert, als der entstandene Schaden und durchgeführt wurde der Kostenvoranschlag ebenfalls von einer örtlichen TÜV zertifizierten Lackiererei. Bei meiner Internetrecherche zum Thema habe ich teils widersprüchliche Aussagen gefunden, daher frage ich an dieser Stelle noch einmal persönlich.

Versicherung, lackieren, Recht, Verkehrsrecht, Instandsetzung, parken, PKW, Unfallversicherung

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