Ist dauernde Lichthupe von hinten in Verbindung mit dichtem Auffahren Nötigung?

Hallo!

Gestern war ich abends mit meinem Kumpel unterwegs.. aufgrund starkem Regen udn abendlicher Dunkelheit waren die Sichtverhältnisse sehr schlecht, wodurch wir auf der Straße höchstens 70-80 fahren konnten (eher um die 70). Wir mussten sehr aufpassen, weil auch die Beschaffenheit der Straße nicht gut war.

Zwischen zwei Ortschaften (ca. 2 Kilometer Fahrt) wurden wir von einem Geländewagen von hinten im 10-Sekundentakt mit Lichthupe & mit auch mit dichtem Auffahren bedrängt. Mein Kumpel hat dann mal die Nebel-Schlussleuchte seiner E-Klasse einmal kurz ein- und ausgeschaltet, um für Klarheit zu sorgen, ehe wieder einige Male Lichthupe von hinten gekommen ist. Er weigerte sich dennoch, schneller zu fahren, weil die Sichtverhältnisse so schlecht waren, dass es weder sinnvoll noch empfehlenswert war.

Der Jeep klebte uns weiterhin fast an der Stoßstange, es war direkt unheimlich. Überholt hat er uns aber - es ist eine enge und schlechte Straße - zu keiner Zeit. Der Jeep ist nach rund 2 Km in die nächste Ortschaft abgebogen, wir fuhren weiter.

Wir haben uns das Kennzeichen des Wagens notiert. Ich bin der Meinung, dass man da eig. nicht viel machen kann, zumal derart hektische & gestresste Verkehrsteilnehmer oft als Mensch genauso cholerisch drauf sind und es sicherlich in einem Streit enden würde oder in "Aussage gegen Aussage", wenn mein Kumpel ihn anzeigen würde. Genau das - den Geländewagenfahrer wegen Nötigung anzeigen - will er jedoch tun. Ich habe ihm eher abgeraten, doch ihm geht's ums Prinzip und die Dreistigkeit des Autofahrers.

Ich weiß nicht, wie das gehandhabt wird & ob mein Kumpel da was machen sollte.. und ich frage mich auch, ob & wie man seinen Umgang mit der Nebel-Schlussleuchte "ahnden" könnte.

Vllt. habt ihr ein paar Ideen ---------> wäre Klasse :) Was meint ihr dazu?

Schönes Wochenende jedenfalls!

Auto, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Nötigung
Mofa fährt auf dem Radweg als Geisterfahrer. Es kommt zum Unfall. Wie stehen meine Chancen vor einem deutschen Gericht?

Bin Österreicher und hatte in der BRD einen Unfall mit einem Mofa auf dem Radweg. Nachdem ich bei diesem Unfall erheblich verletzt wurde und die Versicherung nicht mehr als 60% des Schadens bezahlen will, stehe ich kurz vor der Klage. Sachverhalt: Ich fahre mit dem Rennrad rechts auf einen gemeinsamen Rad und Gehweg auf. Dieser ist 3 Meter breit. Es ist entlang der B 20 nur dieser eine Rad und Gehweg. Der Radweg führt entlang der B 20 zwischen Feldkirchen und Hausmoning, Bayern. Meine Sicht nach vorne beträgt rund 25 Meter, anschließend folgt eine leichte Linkskurve. Meine Geschwindigkeit beträgt lediglich 26,14 km/h. Aus dieser Kurve kommt mir plötzlich eine Mofa Fahrer auf meiner Seite entgegen. Dieser hat offensichtlich die Kurve, aus seiner Sicht eine Links/Rechtskurve, geschnitten. Ich hoffte dass der Mofa Fahrer noch nach rechts auf seine Seite fährt. Hat er nicht getan. Um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden musste ich noch weiter nach rechts und stürzte dadurch in den angrenzenden Acker. Schulter, Schlüsselbein gebrochen. Der Mofa Fahrer kam rund 15-20 Meter hinter mir zum stehen. Auf die Frage warum er nicht zur Seite gefahren ist: "Tut mir leid ich habe dich nicht gesehen". Ich wüsste nicht wie ich diesen Unfall hätte vermeiden können und sehe auch keine Teilschuld. Wie stehen meine Chancen vor einem deutschen Gericht.

Fahrrad, Unfall, Recht, Verkehrsrecht
Ist es der DB erlaubt, einen erhöhten Fahrpreis von 60€ für ein nicht vorhandenes Fahrradticket zu erheben?

Hallo,

ich habe kürzlich ein kleines Problem im Zug gehabt. Ich bin in den letzten Monaten häufiger mit der S-Bahn gefahren, aber vor etwa einem Monat hatte ich nach langer Zeit ein Fahrrad mit in den Zug genommen. Erst eine Minute, nachdem ich im Zug saß und der Schaffner vor mir stand, fiel mir auf, dass ich evtl noch ein extra Ticket für mein Rad brauche. Ich hatte es etwas eilig gehabt und deshalb nicht daran gedacht, dass mein Studententicket (welches ich überall als universellen Fahrschein dabei habe) NICHT für mein Fahrrad gilt. Trotzdem hat mir der Schaffner eine Fahrpreisnacherhebung von 60€ in die Hand gedrückt. Eigentlich hätte ich das Radticket sogar noch bezahlt, aber hatte in dem Moment kein Bargeld dabei. Und mit meiner MasterCard konnte das Gerät des Schaffners leider nichts anfangen. Letztendlich war ich zwar mit gültigem Fahrschein unterwegs, aber nur weil ich mein Rad für die 2 Haltestellen nicht mit einem Fahrausweis versehen hatte, darf ich jetzt den gleichen erhöhten Preis zahlen, wie jemand, der komplett ohne Ticket fährt?

Weil mir das ziemlich unlogisch erscheint, stell ich jetzt die Frage, ob die DB das überhaupt darf oder der Schaffner mich in diesem Fall einfach übers Ohr gehauen hat. Immerhin macht es oft den Anschein, dass viele DB-Mitarbeiter nicht so wirklich Plan von ihrem Job haben und damit komplett überfordert sind. Es könnte also auch einfach sein, dass der Schaffner am Ende gar nicht genau wusste, ob er mir überhaupt die 60€ so aufbürden kann und mir aus Gewohnheit schlicht einen Strafzettel mit zu hohem Bußgeld ausgedruckt hat. Falls ich am Ende die vollen 60€ an die DB zahlen muss, nur weil mein Fahrrad für zwei Haltestellen schwarz gefahren ist, wird es definitiv das letzte Mal gewesen sein, dass ich einen Fuß in einen ihrer Züge gesetzt habe.

Fahrrad, Verkehr, Geld, Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Gesetz, Deutsche Bahn
Zahlung erfolgt ohne anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle?

Hallo Leute. Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ich mir dem Oberarm und den Ellenbogen gebrochen habe, zudem gibt es einen Nervenschaden des kleinen und Ringfingers. In einer Not-OP wurde mir eine Metallplatte eingesetzt, die nach 9 Monaten wieder entfernt werden muss.

Mein Anwalt stellte nun natürlich auf meine Bitte Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Schuldfrage ist geklärt und ich bin zur Zeit immer noch in Behandlung, mein Unfall war am 01.07.2015..

Mein Anwalt redete von einem Schmerzensgeldvorschuss, da er meinte, dass ich die volle Summe erst gezahlt bekomme, wenn die Behandlung komplett abgeschlossen ist.

Nun zur eigentlichen Frage :

Die gegnerische Versicherung hat mir "2034,48€" überwiesen mit dem Verwendungszweck

"Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle "

Was bedeutet dieser Satz genau? Ist es nur ein Vorschuss? Werden noch weitere Zahlungen folgen ?

Mein anwalt hatte das Schmerzensgeld bei 8000€ angesetzt. Der Termin bei ihm ist leider erst nächste Woche, und da ich neugierig bin, hoffe ich, dass jemand sich hier mit diesem Thema auskennt und mir erklären kann, was dies im Klartext bedeutet. Ich oder mein Anwalt haben nie eine Abfindung unterschrieben.

Schadensersatz, Unfall, Versicherung, Anwalt, Verkehrsrecht, Schmerzensgeld, Unfallversicherung
Wurde ich zu Unrecht des Zuges verwiesen?

Mal so als Vorinformation: Die DB und die HLB unterliegen beide den Tarifbedingungen des RMVs (Rhein-Main-Verkehrsbund).

Am 08. Oktober bin ich mit dem Zug von Ehringshausen nach Friedberg gefahren. Ich bin in einen Zug der DB gestiegen. Ich hatte meinen Studentenausweis zuhause vergessen und bekam dieses "Schwarzfahrerticket" was mich zur Weiterfahrt nach Friedberg, zu einer Veranstaltung der Einführungswoche meiner Hochschule berechtigt hat.

Nach der Veranstaltung habe ich den Zug der DB von Friedberg nach Gießen/Treysa bestiegen. Im Zug bekam ich wieder so ein ,,Schwarzfahrerticket'' welches mich zur Weiterfahrt nachhause - Ehringshausen - berechtigte.

Bis hierhin noch alles in Ordnung und kein Einspruch. Ja ich habe meinen Studentenausweis zuhause vergessen.

Ich stieg in Giessen in die HLB (keine DB) nach Ehringshausen. Ich sprach den Schaffner darauf an dass ich bereits eine Fahrpreisnacherhebung bekommen hätte (welches mich ja zur Weiterfahrt nach Ehringshausen unter den Tarifbedingungen des RMV berechtigt, denen sie ja auch unterliegen). Und dann sagt ihr Schaffner, dass er ein neues jetzt schreibt. Ein drittes Ticket. Ich Student ich kann mir sowas nicht leisten, die 14,00€ der letzten Zweien sind schon zu viel. Ich habe wirklich nichts mehr gehabt.

Ich hab ihm versucht zu erklären was passiert ist und dass ich zur Weiterfahrt nach Ehringshausen berechtigt bin, doch der Schaffner hat mich mehrere Male nicht ausreden lassen und hat mich dann aus dem letzten Zug dieser Nacht verwiesen. Ich war in Dutenhofen und bin ca. 23 Kilometer nach Hause gelaufen. Ich hatte kein Geld, es hat geregnet und ich konnte niemanden erreichen der mich abholen hätte können.

Bin ich im Recht? Soll ich Anzeige schalten?

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Recht, Verkehrsrecht, Bahn, Deutsche Bahn, RMV, öffentliche Verkehrsmittel, Schaffner
Wie kann ein stehendes Auto einem anderen die Vorfahrt nehmen?

Mein Problem ist kompliziert, aber ich werde es so gut es geht sachlich ausführen. Der Unfall ereignete sich bereits im Februar. Zum Hergang: Verkehrsbedingt musste meine Tochter, in der Einmündung einer Seitenstraße anhalten, um Schüler die Straße überqueren zu lassen. Dabei stand sie mit fast 80% ihres Fahrzeuges in der Seitenstraße. Der Halteprozess dauerte etwa 8 Sekunden. Als die Schüler die Straße überquert hatten und meine Tochter weiter fahren wollte fuhr ihr ungebremst ein Auto ins Heck, wobei ihr Auto sich um ca 45° drehte und die Stoßstange abgerissen wurde. Die Schüler verließen den Unfallort und konnten auch später nicht an den betreffenden Schulen ausfindig gemacht werden. (Die Unfallgegnerin rief ihre Mutter an, während meine Tochter die Polizei verständigte. Diese traf etwa 10 min später ein und beschimpfte meine Tochter aufs übelste was sie auch zu späteren Zeitpunkten tat, als sie sich zufällig trafen) Als die Polizei eintraf, wurde nur die Unfallgegnerin, deren Beifahrerin und die Mutter angehört welche behauptete, das meine Tochter ihr die Vorfahrt genommen habe. Dies wurde von der Polizei auch ins Protokoll aufgenommen. Meine Tochter wurde zum Hergang nicht befragt! (Es entstand der Eindruck dass die Familie der Unfallgegnerin mindestens einen der Polizisten bekannt war) Am Nachmittag fuhr meine Tochter mit ihren Vater zur Polizei um dort eine nachträgliche Aussage zum Hergang zu machen. Sie wurde aber sehr rüde abgewiesen und es wurde sogar behauptet, sie habe am Unfallort die Aussage gemachte, dass sie die Vorfahrt nicht beachtet habe. Dies entspricht aber nicht der Wahrheit! Daraufhin haben wir einen Anwalt eingeschaltet mit dem wir einen Wiederspruch ausarbeiteten und eine Richtigstellung des Unfallherganges. Einige Wochen später erhielt meine Tochter von der Bußgeldstelle einen Bescheid das das Verfahren eingestellt wurde. Obwohl in diesen Schreiben ebenfalls von der Missachtung der Vorfahrt die Rede war, war es uns nicht möglich einen Wiederspruch dagegen einzulegen. Im Juni erhielt meine Tochter ein Schreiben ihrer Versicherung, das die Schäden 2800€ an die Unfallgegnerin gezahlt wurde und sie in der Schadensklasse höher gestuft werde. Daraufhin legte meine Tochter sofort einen Wiederspruch ein, welcher aber von der Versicherung offensichtlich nicht beachtet wurde. Im Gegenteil, jetzt erhielt sie ein weiteres Schreiben in dem eine Detaillierte Auflistung angeführt ist und demnach belief sich der Schaden sogar auf 4813,64€. Am Fahrzeug meiner Tochter entstand ein Sachschaden von 120€ Also noch einmal meine Frage: Wie kann ein stehendes Auto einem anderen die Vorfahrt nehmen? Können wir überhaupt noch etwas dagegen unternehmen? Meine Tochter war zum Zeitpunkt des Unfalles Abiturientin und jetzt ist sie Studentin und hat kein eigenes Einkommen um sich einen Anwalt zu leisten. Deshalb können wir auch nur etwas unternehmen wenn wir sicher sind Erfolg zu haben.

Versicherung, Verkehrsrecht
MPU-Avus Steindamm 9 Hamburg?

Hallo zusammen, nun hat es mich auch erwischt mit einer MPU. Ich bin 06/2008 mit 1,62 Promille Auto gefahren ohne Führerschein (500 - 800 Meter). Ich habe damals wirklich viel getrunken und unter Leichtsinn im Alkoholrausch das Fahrzeug geführt. Ich hatte auch sämtliche falsche Freunde durch die ich immer wieder dazu verleitet wurde. Mit diesen Leuten habe ich den Kontakt vollständig abgebrochen. Dazu kommt das ich 2-3 Monate später ein sehr schlimmen Schicksalsschlag erleben musste, ich habe ein sehr schlimmen Asthma Anfall gehabt und lag 12-14 Tage im künstlichen Koma. Seid dem habe ich bemerkt, das ich mein Leben komplett umkrempeln muss.", und dies in die tat umgesetzt. Jetzt bin ich 3 Jahre mit meiner Freundin zusammen und sie trinkt ebenfalls nicht. Es läuft alles super und man wird ja auch erwachsen wo man Familie etc. plant ( ich bin 25). Jetzt habe ich die Möglichkeit hoch aufzusteigen beruflich allerdings ohne Führerschein ist dies nicht umsetzbar. Mein Rechtsanwalt hat mir geraten, 12 Monate meine Abstinenz nachzuweisen. 12 Monate sind leider zu lang für meine "Karriere". Ich habe letztes Jahr ein Blutbild machen lassen aus einem anderen Anlass. Und jetzt auch nochmal Leberwerte kontrollieren lassen. Im letzten Jahr war das in Ordnung das Ergebnis. Dieses Ergebnis steht noch offen. Ich habe mittlerweile den Alkohol auf Sylvester beschränkt (2-3 Bier) sonst garnicht mehr. Was meint ihr wie stehen meine Chancen da durch zukommen? Und habt ihr Erfahrung mit Avus am Steinmann 9 in Hamburg?

Danke für jede Hilfe :-) Liebe Grüße Lascheit

Auto, Beruf, Alkohol, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Karriere
Ärztliches Fahrverbot trotz keiner höheren Anfallswahrscheinlichkeit als normal?

Ich hatte vor kurzem einen einmaligen Krampfanfall/epileptischen Anfall und wurde im Krankenhaus untersucht. Sämtliche Untersuchungen waren normal und unauffällig (ich habe also keine Epilepsie und es gibt keine Anzeichen für eine erhöhte Anfallsbereitschaft) und es wurde mir gesagt dass so ein Anfall jeder mal haben kann (ca 5% aller Menschen haben genau einen solchen Anfall in ihrem Leben). Mir wurde auch gesagt dass ich ganz normal weiterleben kann, bestimmte Faktoren in Kombination (wie Stress + Müdigkeit + Drogen wie Alkohol + Rauchen etc.) vermeiden sollte aber an sich die Wahrscheinlichkeit für einen weiteren solchen Anfall in Zukunft nicht größer als bisher oder bei jedem anderen Menschen sei. Trotzdem habe ich ein 3-monatiges Fahrverbot des Arztes erhalten. Das bestand lediglich aus einer handschriftlichen Formulierung (in etwa "Patient ist mit Fahrverbot einverstanden"), welche ich unterschreiben sollte. Das Problem ist, dass ich auf das Auto angewiesen bin und dieses Fahrverbot überhaupt nicht in Relation steht, vor allem da die Wahrscheinlcihkeit ja laut Aussage des Arztes nicht höher ist als bei jedem anderen Menschen. Warum sollte ich dann nicht Autofahren dürfen (zumal die meisten (in meinem Fall) vermutlich auslösenden Faktoren wie Alkohol beim Fahren eh wegfallen). Wie wären die rechtlichen Folgen wenn ich trotzdem fahre und es z.B. zu einem Unfall kommt? Wie soll die Versicherung überhaupt an die Information dieses "Fahrverbotes" sofern es eins ist kommen, oder handelt es sich dabei rechtlich nur um eine Empfehlung bzw. Absicherung seitens des Arztes?

Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Fahrverbot, Führerschein, Kfz-Versicherung, Arzt, straßenverkehrsamt
Polizei behauptet ich sei nicht angeschnallt gewesen?

War heute mit meiner Schwester unterwegs, ich als Beifahrerin.. Habe dann rechts von uns in einer Straße ein Polizeiauto gesehen und ganz normal reingeguckt dieser wollte erst in  unsere kommende Richtungen fahren ist uns dann aber doch ganz schnell hinter her gefahren .. Dann kam schon "Stopp" .. Polizist meinte erst fahrkontrolle, also hat ganz normal erst Führerschein und Fahrzeugschein verlangt. Dann meinte er plötzlich zu meiner Schwester wieso ihre Beifahrerin denn nicht in der Lage ist sich anzuschnallen!? SO ich bin in der Probezeit würde mir nie irgend 'n Mist erlauben und bin wirklich IMMER angeschnallt ich war also logischerweise auch zu diesem Zeitpunkt angeschnallt!! Hatte sogar Fenster auf und meinen Arm draußen. Meine Schwester würde sonst auch niemals losfahren! Habe dies natürlich auch sofort abgestritten das dies nicht so ist, das ich wie gesagt, angeschnallt war. Hatte auch helle Sachen an und saß ziemlich hoch das man das locker gesehen hat.Dann hat der Polizist seinen Kollegen noch gefragt " bist du dir sicher?" und dieser hat genickt und dann hieß es plötzlich das sie es ja sicherlich gesehen haben und das ich mich eben während der Fahrt angeschnallt hätte.Dann hat er meine Personalien aufgenommen und mir ein Zettel gezeigt das dort drauf steht das ich das verweigert hab oder so ähnlich und ob ich diesen Zettel quittieren möchte. Habe ich nicht getan ..jedenfalls meinte er das ich dann ein Brief bekomme und ich schriftlich da gegen an gehen kann. Nun meine Frage.. Wie groß ist meine Chance denn ?Es steht ja eigentlich Aussage gegen Aussage. Und was muss ich denn da hin schreiben?

Polizei, Verkehrsrecht, Mahnung, Strafe
Autohändler hat mein Auto nicht abgemeldet?

Hallo Leute,

habe von einem Händler zunächst ein kaputtes Auto erhalten und konnte mich jetzt mit ihm einigen, dass ich ein neues Auto von ihm bekomme.

Heute habe ich das neue Auto abgeholt. Zunächst wunderte ich mich darüber, dass ich plötzlich ein neues Kennzeichen habe, was mir überhaupt nicht gefällt. Da steht jetzt "BI (für Bielefeld) - SD(!!)

SD ist doch die Abkürzung für Hitlers Sicherheitsdienst. Naja, dachte ich mir. Kann ich nichts machen, ist jetzt halt so. Toll finde ich es aber allemal nicht!

Heute Nachmittag hatte mich ein Herr von der KFZ-Versicherung angerufen und noch einmal nachgefragt, ob es wirklich einen Fahrzeugwechsel gegeben hat und keine Neuanmeldung.

Natürlich habe ich kein neues Auto angemeldet. Dann hätte ich mir ja 2 Autos in einem Monat gekauft, die auch noch beide mir gehören würden. Wer macht denn sowas?

Ich bin vorhin zum Händler gefahren und wollte das klären. Vielleicht handelt es sich ja nur um ein Mißverständnis. Leider war der Händler nicht mehr da. Dafür habe ich mein reklamiertes Auto gesehen, mit meinen alten Kennzeichen, wo das Siegel eben nicht abgekratzt war.

Somit hat er das Auto eben nicht abgemeldet, sondern nur mein neues Auto angemeldet.

Ich bin stinksauer. Erst gab es unheimliche Probleme mit dem ersten Wagen. Das zog sich jetzt fast einen Monat hin, nun musste ich für ein anderes Auto auch noch draufzahlen, weil er sich weigerte, mir das Geld zurückzugeben und nun lässt er das vorherige Auto einfach auf mich angemeldet, um wahrscheinlich damit selbst fahren zu können. Auf meine Kosten!

Zudem ist das doch Betrug und Fahren ohne Versicherungsschutz (weil die Versicherung nur ein neues Auto deckt, extra mit dem Herr so abgesprochen). Dies sind schwerwiegende Straftaten. Was soll ich nur tun? Ich drehe bald durch!!

Auto, Verkehrsrecht
Hat ein Autofahrer im Kreisverkehr linksherum fahrenden Radfahrern Vorfahrt zu gewähren?

Moin,

hatte neulich einen Unfall, war mit dem Rad unterwegs und wollte aus Gewohnheit linksherum um einen Kreisverkehr rum. Mein Weg war praktisch gerade, nur bin ich technisch gesehen im Kreisverkehr gewesen und musste in diesem eine Ausfahrt überqueren. Nun kam in genau dem Moment ein Autofahrer an, der wohl die Ausfahrt nehmen wollte, ich habe mich rollen lassen, um zu sehen ob er mir Vorfahrt gewährt, jedoch fuhr er ungewöhnlich langsam weiter und ich konnte nicht erkennen, ob er mich überhaupt sieht. Bin dann seitlich in seinen Wagen rein, umgefallen und hab mir dabei den Fuß geprellt und einige Schrammen geholt. An seinem Wagen müssen aufgrund von Dellen 2 Türen ausgewechselt werden.

Einerseits bin ich linksherum im Kreisverkehr unterwegs gewesen, aber andererseits hat er auch einem Radfahrer die Vorfahrt genommen.

Der Kreisverkehr ist regulär mit "Kreisverkehr" und "Vorfahrt gewähren" markiert. Der Radweg geht vor und nach dem Kreisverkehr weiter, verläuft auch über alle Ausfahrten in alle Richtungen weiter. Auf der Ausfahrt selbst sind auch Quermarkierungen vorhanden, welche wohl markieren sollen, dass Fußgängern und Radfahrern Vorfahrt zu gewähren ist.

Wer hat Schuld? Eigentlich könnte ich das ganze über meine Haftpflichtversicherung abwickeln lassen und die Sache wäre gegessen, aber ich möchte nicht hinnehmen, eine Woche mit Schrammen zuhause geblieben zu sein, während meine Haftpflicht sogar noch für mich einspringt.

Verkehrsunfall, Verkehr, Recht, Verkehrsrecht, Fahrradunfall
Auffahrunfall - wer hat Schuld / wer hat Recht?

Hallo zusammen, folgendes ist mir gestern passiert: unterwegs auf einer Landstraße musste ich plötzlich recht heftig abbremsen, um ganz schnell auf einen Parkplatz abzubiegen, den ich im letzten Moment noch gesehen habe. Das war leider absolut nötig, weil mir plötzlich total der Kreislauf wegsackte und mir schwindelig und übel wurde. (ich weiss ja nicht, ob der Grund relevant ist und im Nachhinein jmd. interessiert....) Hinter mir erfolgte wohl durch mein kurzfristiges Bremsmanöver ein Auffahrunfall - das Auto, das jedoch unmittelbar hinter mir war, konnte noch abbremsen, d.h. ich habe keinen Schaden und er ist mir nicht hinten draufgefahren. Das Auto jedoch hinter ihm konnte wohl nicht mehr so schnell reagieren und ist meinem Hintermann aufgefahren. Nach kurzer Debatte und Adressenaustausch entschieden wir uns einvernehmlich, die Polizei nicht zu rufen. Allerdings möchten beide Herren, daß ich mich anteilig an ihren Autoschäden beteilige. Leider war ich gestern noch etwas überrumpelt und immer noch mit dem Kreislauf am Kämpfen, so daß ich dazu nicht viel sagen konnte.

Weiß jemand Rat, wie hier die Sachlage ist? Wenn mein direkter Hintermann noch rechtzeitig bremsen konnte und ich gar keinen Autoschaden erlitten habe, kann man mich für weitere Auffahrschäden von anderen haftbar machen ?? Wäre froh und dankbar für Eure Antworten/Ratschläge. Danke!!

Auto, Unfall, Verkehrsrecht

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