Verkehrskontrolle,,,, Habe Ich mich richtig verhalten?

TEIL1 hätte nur mal ne kurze frage, ich wurde gestern nacht bzw heute früh ca 03.30uhr von der polizei angehalten allgemeine verkehrskontrolle, war soweit auch alles ok,papiere auf verlangen vorgezeigt,verbandskasten und warndreieck gezeigt (hab ich immer in der fahrgastzelle nicht im kofferraum) wie gesagt es war ne normale allgemeine kontrolle., dann aber hies es auf einmal ich möchte bitte noch mal in ihren kofferraum schauen., woraufhin ich fragte warum.??? der polizist sagte (wörtlich) ja....., wir haben momentan mit mehrfachen eibrüchen und diebstälen zu tun...ich fragte ihn ob ich mich denn irgendwie verdächtig gemacht habe durch was auch immer...??? seine antwort nein...aber er wolle trotzdem mal in meinen kofferraum schauen., ich verweigerte und sagte das einzige was in meinem kofferraum ist ist ein ölkanister sonst nix,er wieder na dann lassen sie mich doch reinschauen..ich sagte wieder nein,ich sehe keine grundlage auf der sie berechtigt sind meinen kofferraum zu durchsuchen...(ich weiß das macht natürlich noch mehr verdächtig)aber es ist doch mein gutes recht oder??? als ich wie gesagt mehrfach verneinte und untersagte meinen kofferraum zu durchsuchen fing er auf einmal an wir führen hier jetzt eine schleierfahndung durch also habe ich ihm volge zu leisten(ich komme aus sachsen anhalt)ich weiß nicht genau wie sich das mit der schleierfahndung hier in meinem bundesland verhällt aber ich glaube eine schleierfahndung beziht sich doch nur auf bundespolizei usw zwecks der illegalen einreise,schmuggel usw usw und das auch nur im 30km radius im grenzgebiet....hab ich da nicht recht??? der polizist ging dann zu seinem kolegen der mich dann auch zum öffnen meines kofferraums drängte was ich aber auch verneinte., dann hies es na dann müssen wir ebend weitere kräffte hinzuziehen ca10min später traf ein zivielwagen ein einer von der kripo und n anderer polizist kamen dazu und der ton wurde schärfer..es hies dann wenn sie den kofferraum nicht öffnen dann machen wir das ebend selber., (wörtlich)auch unter anwendung körperlicher gewallt...) zu dem zeitpunkt habe ich mich schos aus meinem auto herrausbewegt und stand an der fahrertür, ich wies die polizisten darauf hin das ich ihnen den zugang zu meinem pkw verweigere da es keine grundlage gibt aus einer allgemeinen verkehrskontrolle auf eimal ne schleierfahndung zu machen zumal die kontrolle ohne beanstandung eigentlich schon erledigt war..., nach mehreren hin und hergerede wurde ich dann unter gewalteinwirkung von meinem auto entfernt einer der polizisten öffnete meine fahrertür nahm meinen schlüssel aus dem zündschloss und öffnete unter meinem protest und der nochmaligen untersagung meinen kofferraum.... natürlich war nix anderes als besagter kanister drin aber mir ging es um mein persönlichkeitsrecht und meine privatsphäre..da ich zu keinem zeitpunkt verdächtig war/gewirkt habe bis zur besagten frage der öffnung meines kofferraums.,

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Gewalt, Anzeige, Verkehrskontrolle, Pflicht
wurde in der türkei 2mal ohne führerschein erwischt ,kann ich noch strafen hier in "GER" bekommen?

wir waren 4wochen in der türkei und bin seit gestern wieder zurück !

ich wurde dort 2mal ohne führerschein erwischt !!

zur story : wir wollten dort unbedingt ein strandbuggy mieten , haben im hotelrezeption nachgefragt und die haben uns sofort ein besorgt ! sie riefen im laden an , meinten das 3 hotelgäste kommen werden um ein strandbuggy zu mieten , dass sie bitte ein reserviert halten sollen ! sie beschrieben uns den weg , was grad ma 10minuten fußweg war und wir gingen dahin !

anscheinend kannten sich und machten öfters geschäfte der ladenbesitzer und das hotel , weil der wollte weder ein personalausweis noch geld ! wir nahmen den strandbuggy und fuhren weg ! (bis dahin dachte ich noch das man strandbuggys ohne führerschein fahren darf )

und dann knapp nach 2wochen spät am abend wurden wir angehalten von einen bullen ( er sah das alk in den händen von den beiden und weil das s cheiss buggy komplett offen war sah er das ) und den rest könnt ihr euch vorstellen, wir fanden uns im polizeirevier wieder ! sie nahmen MEINE ( weil die anderen beiden damit nichts zu tun haben ) personalien und nach 2 stunden ließen sie uns wieder gehen ! nächsten tag gingen wir zum laden ( der buggy stand da :D anscheinend ist ers vom revier abholen gegangen :D ) und bezahlten die 220euro mietkosten für 11 tage

weil wir gewohnt waren ganze zeit hin und herzufahren mit dem buggy und nicht zu laufen oder mit einem stickigen taxi zu fahren , gingen in einen anderen laden und haben uns ein weiteren gemietet ! ( ja so DUMM sind wir )

und dann kam was kommen musste , sowas ähnliches wie ne mausefalle ! .. keine polizei , die türkische gendarmerie zieht die autos nach rechts und sucht nach terroristen ! ( an der türkischen riviera sind mehr jandarma als polizisten ) und dann wieder die gleiche prozedur , personalien und bla bla

die meinten ich bekomme brief nach hause, also nach deutschland und werd bestimmt auch probleme hier bekommen , stimmt das ?

was kann das zufolge haben ?

ich bin 19 wollt eigentlich demnächst mein führerschein hier anfangen , kann ich das mir abschmicken für ne längere zeit ?

kann ich bußgeld bekommen ?

oder passiert nichts ? weil die drüben gern übertreiben !

Urlaub, Türkei, Verkehrsrecht, Kein Führerschein
Eine Andere Person angeben, wenn man geblitzt wird straffrei? - Sehr wichtig!

Guten Tag lieber Leser,

folgende Situation:

Ich wurde geblitzt in dem Auto welches auf meine Oma zugelassen ist. Ich wurde mit 25 Km/h zu viel innerhalb einer geschloßenen Ortschaft geblitzt. Leider befinde ich mich noch in der Probezeit. Ich würde auch alles bezahlen und ein Aufbauseminar machen aber mir wurde erzählt, dass das jaa soo teuer wäre. Ich habe nicht viel Geld und muss zu Hause schon alles selber bezahlen aber das ist jetzt auch nicht das Thema. Als der Anhörungsbogen kam um dort den wahren Fahrer einzutragen habe ich mich informiert wie es aussieht wenn man einen anderen Fahrer angibt. Ich habe jetzt 2 Meinungen.

1.Meinung:

Es ist sozusagen „straffrei“, also es gibt kein wirkliches Gesetz diesbezüglich oder so. Selbst in diesen Videos auf „SternTV“ und „ZDF“ wird das kritisiert. Ist es wirklich so, dass man sich durch Selbstbezichtigung nicht strafbar macht? Also wenn man das sage ich mal, ganz von alleine ausfüllt ohne, dass einer den anderen beeinflusst? 2.Meinung:

Es ist strafbar und man bekommt bis zu 5 Jahren freiheitstrafe oder eine große Gelstrafe, da man Urkundenfälschung begeht und die Behörde betrügt… Ganz grob ausgedrückt.

… Leider wusste ich nicht, dass das Aufbauseminar nur zwischen 250-500 euro liegt. Jetzt hat ein Freund meines Bruders den Bogen ausgefüllt – von selber sozusagen… An dieser Stelle frage ich mich einfach, wieso diese Information bezüglich der nicht Schuld auf Plattformen wie dem öffentlich Rechtlichen gezeigt wird. Ich bin kein Anwalt und ich habe keine Ahnung davon deswegen kann ich mich nur fragen was das soll…

PS: Hier die Seite von diesem „Rene Meier“ und links am Rand sind diese videos aus ZDF und RTL etc..

Wie das hier: http://www.youtube.com/watch?v=ESiXNUTIe1U&feature=youtu.be

MfG

HOD

strafbar, Verkehrsrecht, Führerschein, Blitzer, Probezeit, Strafrecht
Gebürenpflichtiger Privatparkplatz - wie soll man das Geld verlangen?

Ich weiß es ist ein langer Text, aber solangsam verzweifle ich echt an unseren Nachbarn. Ich bin sehr dankbar für jede Art von Hilfe.

Wir haben einen kleinen Hinterhof auf dem unsere beiden Autos und ein das eines Nachbarn (der uns Miete zahlt) stehen. Die Leute aus dem Nachbarhaus sehen es aber als selbstverständlich auf unserem (ausgeschilderten) Privatgelände zu parken. Die Hofeinfahrt gehört zum Nachbarhaus, aber es wurde schon vor Ewigkeiten geregelt dass wir das Durchfahrtsrecht haben. Wenn wir von denen eingeparkt werden ist es nur Hausfriedensbruch und die Polizisten bequemen sich frühestens nach einer Stunde hierher. Es macht ja nichts aus wenn man z.B. zu einem Arzttermin viel zu spät kommt.

Deswegen haben wir vor einer Weile Schilder anbringenlassen und das privatgelände in einen gebürenpflichtigen Privatparkplatz umgewandelt. Jetzt ist das Problem, dass die Leute aus dem Nachbarhaus trotzdem bei uns parken und dann irgendwann einfach abhauen.

Einmal haben wir einen Zettel an das Auto von so einem "Wildparker" angebracht (mit Informationen: wo unsere Eingangstür mit Klingel u. Sprechanlage ist, und dass er nachdem er gezahlt hat hinausfahren kann). Der hat uns dan Angezeigt wegen Nötigung (Die Polizisten haben uns zwar gesagt dass dabei überhaupt nichts rauskommen wird, aber trotzdem halte ich das für eine absolute Frechheit!!)

Die Frage ist jetzt, was kann man machen (was legal ist) um wenigstens das Geld zu bekommen (es sind stündlich 3€, da läppert sich schon einiges zusammen), dafür dass wir ständig eingeparkt werden. Die "Wildparker" immer rausfahrenlassen und dann jedesmal zum Anwalt rennen ist sehr unpraktisch, weil es wirklich 3-4 mal in der Woche vorkommt.

Danke für eure Hilfe.

Recht, Verkehrsrecht, parken, Parkplatz, Parkrecht, Parkgebühren, Privatgelände
Fahrer nicht identifizierbar - rechtl. Folgen?

Situation:

-Ein deutscher Fahrzeughalter eines Motorrades bekommt einen Bußgeldbescheid wegen erhöhter Geschwindigkeit zugeschickt (40km/h in 30-Zone = noch keine Punkte in Flensburg)
-Es wurde von vorn und hinten geblitzt: Nummernschild sichtbar und so Zustellung möglich -Ebenfalls ist der Fahrer auf dem beigefügten Bild nicht zu erkennen ("durch getöntes Helm-Visier 100% unidentifizierbar")

Nun kann der Strafzettel-Empfänger (= Fahrzeughalter, nicht aber als Fahrer/Täter identifiziert !):

-Einspruch einlegen
-zum Selbstschutz lügen (=rechtlich erlaubt !) bzw. sagen: "Ich bin da nicht gefahren."
-und/oder von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen (auch weil er sich rechtlich nicht selbst belasten muss!): dies darf nicht als Schuldzugeständnis gewertet werden
-muss auch nicht den Fahrer nennen, sofern er mit diesem verwandt/verschwaigert ist

Frage:

Was könnten Behörden noch gegen den "unschuldigen" (= keine Schuld nachweisbar) Fahrzeughalter bzw. zur möglichen Aufklärung tun bzw. versuchen ?

Hinweis: eine Anordnung, ein Fahrtenbuch führen zu müssen, ist erst ab einer "Widrigkeit mit Punkte-Bestrafung" oder bei wiederholten "Täter nicht ermittelbar = eingestellten Verfahren" möglich.

FIKTIVE Situation, nicht real vorliegend/passiert !!!

"intelligenzfreie und moralisch-motivierte Kommentare UNERWÜNSCHT und unbeachtet"

Verkehr, Geld, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Behörden, Knöllchen, Strafe, Strafzettel, Unschuldig
Parkplatzunfall ... Muss ich mich mit 50/50 abgeben?

Hallo, ich hatte letzte Woche Dienstag einen Verkehrsunfall. Nach Feierabend befuhr ich unseren Parkplatz Richtung Ausfahrt. Plötzlich sah ich nur noch links neben mir einen weißen Fleck und es knallte schon. Die Dame stieg aus ihrem Auto aus und sagte gleich :" Es tut mir leid. Das war meine Schuld. Ich habe überhaupt nicht geguckt ob da ein Auto kommt und ich dachte es wäre da gesperrt sodass von dort niemand kommen kann." Tja nun war es passiert.Als ich ihr Auto sah, war sie schon so dicht,dass ich noch nicht mal bremsen konnte. Jetzt steht mein Auto schon fast 1 Woche im Autohaus und nix passiert. sie hat ihren Schaden noch bei meiner Versicherung eingereicht. Ihr Schaden beläuft sich auf 3000Euro und meiner sich auf 5000Euro. Mein Auto musste auch abgeschleppt werden. ich bin mir wirklich keine Schuld bewusst. So schnell wie sie an kam konnte ich noch nicht mal reagieren. :-( Ich bin so wütend. Bin auch krank geschrieben da ich körperlich auch nicht unversehrt geblieben bin. Aber viel schlimmer ist, dass ich kein Auto habe. Wollte nächste Woche wieder arbeiten,fragt sich nur womit ich 104km fahren soll ... Ich könnte mich so ärgern. Vorhin rief das Autohaus an um mir zu sagen, dass die gegnerische Versicherung jetzt ihr ok für die Reparatur gegeben hat aber nur mit 50/50 Beteiligung. Habe dankend abgelehnt. War heute auch beim Anwalt. Habt ihr mit sowas schon Erfahrungen gemacht? Ich könnte den ganzen Tag heulen ... Fühle mich so unfair behandelt und habe Angst, dass das "voll nach hinten" losgeht.

Danke für eure Antwortem.

Unfall, Verkehr, Versicherung, Verkehrsrecht, Jurist, Schaden
Fahrradfahrer (10J) missachtet rechts vor links - Unfall - Wer hat Schuld?

Hallo, hatte heute einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung, an der rechts vor links Gebot herrschte. Von mir aus kamen links eine Auto und ein junger Fahrradfahrer an. Beide Teilnehmer wurden langsamer, sodass ich mich weiter in die Kreuzung antasten wollte, um zu schauen, ob denn von mir aus jmd von rechts kommt, oder ob ich fahren kann ... in dem Moment knallts. Dem Jungen ist nichts passiert, was schonmal das wichtigste ist. Mein Auto hat einen dicken Kratzer und eine Beule auf der Motorhaube.

Ich habe, nachdem ich mich um den Jungen gekümmert habe, natürlich die Polizei verständigt. Im ersten Moment schien mir die Situation klar zu sein. Der Junge hat Schuld, ich Unschuld am Unfall. Die Polizei sagte mir jedoch, das die Rechtslage unklar ist, da es sich um ein Kind handelt, und in dem Fall besondere Rücksichtsnahme seitens des PKW Fahrers gefordert ist. Ist für ich verständlich und nachvollziehbar. Jedoch sehe ich diesen Aspekt nicht klar definiert. Ich habe den Jungen schließlich gesehen, und er ist langsamer geworden, ich taste mich weiter vor und schaue nach rechts, und dann passiert es.. Ich kann ja nicht vorhersehen, dass der Junge doch wieder in die Pedale geht. Er selbst sagte, er dachte, ich halte an, obwohl ich nur langsamer wurde um einen Überblick über die Kreuzung zu gewinnen.

Hat jemand Erfahrung, wie in solch einer Situation gehandhabt wird? Es wäre jetzt wirklich bitter auf einem Gesamtschaden von 2000 Euro + Anzeige und evtl Bußgeld und Punkte sitzen zu bleiben, obwoh lich mich in dem Fall meiner Meinung nach nicht falsch verhalten habe.

Fragen über Fragen ...

Kinder, Fahrrad, Unfall, Verkehr, Versicherung, Verkehrsrecht, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, PKW
Verdacht der Trunkenheitsfahrt - was nun?

Folgendes ist geschehen: Ich ging zu dem Auto meines Vaters und warf meine Jacke in das Auto (mein Vater war nicht anwesend), als ich bemerkte dass die Polizei hinter mir stand (eingeschränktes Halteverbot)

Diese wunk mich sofort zu ihnen hin und fragten mich ob ich den Führerschein dabei habe. Ich hab Ihnen diesen dann gegeben (ich hatte zu diesem Zeitpunkt schon einen btm-eintrag) dadurch dachte ich mir schon was folgt: Sie forderten einen Drogentest, worauf ich sagte: "Ich bin nicht gefahren".

Ein Kumpel von mir sagte er wäre mit dem Auto meines Vaters (dessen Schlüssel(Keyless Card) ich dabei hatte) jetzt weiter gefahren und ich wäre Beifahrer. Die Polizisten fragten mich warum ich denn dann den Schlüssel hätte und ich zeigte ihnen dass der Fahrer für dieses Auto aufgrund Keyless Card den Schlüssel nicht benötigen würde.

Da mein Kumpel zu dem Zeitpunkt erst hinzukam, fragten Sie mich dann wie das Auto dort hingekommen sei und ich sagte: "Ich bin nicht gefahren". Sie wollten dann wissen wer gefahren ist und ich sagte: "Ich nicht"

Jedenfalls nahmen sie mich dann mit, was mich zu meiner Frage 1 bringt:

"War dies rechtens?"

Nun machten Sie dort einige dumme Test mit mir: Zeit einschätzten zum Beispiel (ich soll nach 30 Sekunden "Stopp" sagen: ich war bei 32 Sekunden ;-)) Diesen Test hätte ich verweigern sollen, habe ich mittlerweile rausgefunden, aber darauf haben mich die sehr schlecht gelaunten Herren von der Polizei nicht hingewiesen.

Dennoch machten Sie dann noch einen Drogenschnelltest der positiv auf THC & Amphetamin ausgefallen ist wodurch ein Arzt mir noch Blut abgenommen hat.

Nun bekam ich gestern einen Anruf von der Polizei und der Herr am Telefon teilte mir mit dass ich sehr positiv auf Amphetamin war. Er meinte ich bekomme 1. eine Strafanzeige und 2. stehe ich unter Verdacht der Trunkenheitsfahrt

Ich machte hierzu keine Aussage, weil ich von nun an grundsätzlich nicht mehr mit der Polizei rede.

Zu 1. habe ich recherchiert, dass diese Strafanzeige mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit fallen gelassen wird.

Zu 2.: Nun der Fall ist sehr komplex weil die Polizisten keine Zeugen haben dass ich gefahren bin: Alle bisher befragten Zeugen sagten, dass ich schon vor ihnen anwesend war und sie haben mich nicht fahren sehen.

Frage 2: Was erwartet mich da es sich ja nur um einen Verdacht der Trunkenheitsfahrt handelt? Müssen die meine Schuld beweisen oder muss ich mittlerweile meine Unschuld beweisen? Meine Unschuld beweisen könnte ich nur wenn ich wüsste wer das Auto dort abgestellt hat, weiss ich aber nicht. (Voraussichtliche Anordnung eines Fahrtenbuches?)

Der vollständigkeit halber muss ich noch 3.: Die Führerscheinstelle hinzufügen:

Frage 3: Wird diese bei einem "Verdacht" auch schon Tätig? Die Frage begründet sich daraus, dass wenn der Verdacht sich nicht bestätigt: Die Blutabnahme eigentlich nicht gerechtfertigt war und damit unzulässig/illegal war/ist.

Ich freue mich sehr auf Eure Antworten & Meinungen

Verkehr, Polizei, MPU, Anwalt, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen
Korrekt Haftpflichtversichertes Kfz zwangsstillgelegt durch Falschmeldung von fremde Versicherung

Hallo,

am 02.04.2014 erhielt ich einen Brief, bearbeitet vom Ordnungsamt. Der Inhalt: Anzeige wegen angeblich fehlenden Versicherungsschutzes gemäß § 25 Abs. 1 der FZV mit der Aufforderung zur Zwangsweisen Außerbetriebssetzung von meinem PKW. Die Versicherungsgesellschaft "C Vers." meldete der Kfz-Zulassungsstelle, dass der Versicherungsschutz seit den 18.03.2014 erloschen sei. Am 03.04.2014 teilte ich den Ordnungsamt telefonisch mit, dass ich NICHT bei der Versicherung "C" versichert bin, sondern bei der Versicherungsgesellschaft "A". Im weiteren Verlauf des Gesprächs, teilte ich dem Amt mit, dass mein Fahrzeug Haftpflicht-versichert ist und dass die Behauptung von "C Vers." nicht der Wahrheit entspricht. Ich bat den Mitarbeiter in das EDV-System nachzuschauen, leider ohne ein Resultat zur Beseitigung des Irrtums zu erbringen. Ich bot an meine Versicherungsnummer aufzunehmen, doch dies bringt angeblich nichts. Besser wäre eine eVB Nummer. Die habe ich nicht. Hab sie telefonisch erhalten und nur für die Anmeldung des Fahrzeugs (01.01.2014) gebraucht. Nach weiteren Floskeln, folgte leider nichts und das Gespräch wurde gegenseitig formal beendet.

Am 08.04.2014 gegen 9:30 Uhr kam eine Person des Ordnungsamts und mein Ehemann zeigte Unterlagen als Nachweis (Beweise) gegen die inkorrekte Behauptung, dass Fahrzeug sei nicht gesetzlich Haftpflicht-versichert. Mein Ehemann berichtete mir anschließend, dass die Bedienstete völlig desinteressiert war gegenüber den Unterlagen. Nach nur einem kurzen flüchtigen Blick auf die Dokumente, wollte die Person nur schnell das korrekt versicherte und angemeldete Fahrzeug "abkratzen" und stilllegen. Mein Ehemann war fassungslos und hat deutlich kundgetan, dass er solch ein Rechtswidriges Verhalten nicht akzeptiere. Er bat mehrmals die Vorgehensweise zu überdenken, vergeblich. Einen Augenblick später rief die Staatsdienerin die Polizei an und das ohne einwandfreie rechtliche Legitimation. Ich hatte gehofft, dass die Polizei mehr Interesse an Konfliktlösung hätte, leider nicht. Nach Durchsicht der original Versicherungspolice, der Kontoauszüge mit den monatlichen Abbuchungen (Mit Versicherungsnummer, PKW-Kennzeichen usw.) sagte einer der Beamten: "Das könnte gefälscht sein". Nun waren wir auch Fälscher, Lügner und Betrüger. Mein Ehemann wurde daraufhin etwas zornig, denn Selbst als er Vorschlug die "A Vers." anzurufen, um den Irrsinn ein Ende zu setzen, war den Beteiligten nur der Zutritt zum Grundstück mit anschließende Rechtswidrige Stilllegung und Übergabe der Fahrzeugpapiere relevant. Die Polizei drohte uns sogar die "Feuerwehr" zu rufen um auf´s Grundstück zu kommen. Hab´s dann zugelassen.

Ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Nun soll ich trotzdem über 50,- Euro an Gebühren bezahlen.

Was kann ich rechtlich tun bzw., wie kann ich mich dagegen wehren? Kann ich gegen die Amtsperson, die namentlich bekannt und dafür verantwortlich ist, vor Gericht (Sozialgericht) Klagen? Was kann ich sonst noch tun?

LG

Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Kfz-Versicherung, Amt, Haftpflichtversicherung

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