Versicherung besteht nach Parkschaden auf Gutachten trotz Kostenvoranschlag?

Mir ist letztens eine junge Fahrerin auf dem Parkplatz ins Auto gefahren. Nichts wildes - hat meine Stoßstange vorne links und meine Felge vorne links erwischt. Daraufhin habe ich mich mit der Fahrerin bzw. dem Halter des Fahrzeugs geeinigt, einen Kostenvoranschlag für den entstandenen Schaden durchführen zu lassen.

Grob sind es jetzt 1000€ inkl. Steuern. Den Schaden hat der Fahrzeughalter seiner Versicherung gemeldet, welche sich daraufhin bei mir gemeldet hat. Das Geld möchte ich mir auszahlen machen (abzgl. Steuern usw. natürlich), was ja auch völlig legitim ist. Die Versicherung besteht nun aber darauf, ein Gutachten durchführen zu lassen (der Sachverständige ist mir überlassen). Ist ein Gutachten wirklich nötig bei solch einem geringen Schaden? Und da ein Gutachten gegenüber einem simplen Kostenvoranschlag erheblich teurer ist, frage ich mich, ob die gegnerische Versicherung die Kosten ebenfalls übernimmt? Müsste ich mir dafür eine Kostenübernahmegarantie o.ä. von der Versicherung einholen?

Das Auto ist definitiv mehr wert, als der entstandene Schaden und durchgeführt wurde der Kostenvoranschlag ebenfalls von einer örtlichen TÜV zertifizierten Lackiererei. Bei meiner Internetrecherche zum Thema habe ich teils widersprüchliche Aussagen gefunden, daher frage ich an dieser Stelle noch einmal persönlich.

Versicherung, lackieren, Recht, Verkehrsrecht, Instandsetzung, parken, PKW, Unfallversicherung
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