Folgende Situation: Ein Fahrrad fährt erlaubterweise gegen die Einbahnstraße und es kommt ein Auto von links. Gilt Rechts-Vor-Links oder muss das Fahrrad warten, weil es nur durch die Ausnahmegenehmigung "Fahrräder frei" gegen die Einbahnstraße fahren durfte?
Ich bin Fahrradfahrer und weiß immer nicht, ob ich das Auto vorbeilassen muss, oder ob ich wegen Rechts-vor-Links Vorfahrt habe!