Fahrradfahrer ausgebremst, was kann auf mich zu kommen?

Hallo liebe Community, letztens ist mir ein unangenehmer Zwischenfall passiert. Ich war auf dem Weg zu einem Parkplatz der parallel zu einer großen Hauptstraße verlief. Um zur Parkplatz Einfahrt zu gelangen, musste ich kurz über den Fahrrad Radweg fahren. Dies war rechtens, darüber zu fahren stellte perse keine illegale Aktion da. Die Einfahrt zu diesem Parkplatz war auch relativ schmal, mit möglichem Gegenverkehr konnte gerechnet werden. Soviel zur Ausgangssituation

Auf der Rechten Seite der Hauptstraße parkten überall Autos, sodass ich keinen Einblick auf den Fuß/Radweg hatte, daher fuhr ich bis zur Sichtlinie ran und erkundigte mich das keiner unmittelbar kam und rollte über den Fahrrad Fußweg (ca 3-4 kmh). Als ich dann reinfahren wollte hörte ich plözlich ein wildes Klingeln und ein Fahrradfahrer schnautzte mich an ca. auf Höhe meines Beifahrer Türgriffs. Ich drehte meinen kopf um und hob die Hand als Entschuldigungsgeste und wollte das Fenster öffnen um mich zu entschuldigen, da ich ihm ja die Vorfahrt genommen hatte. Der Herr war aber schon so in Rage, dass er mich nur anbrüllte "jetzt fahr du A**loch". Also fuhr ich. Als ich dann auf dem Parkplatz stand schrie er mich nochmal im Vorbeifahren an.

Ich weiß nicht ob er mein Nummernschild notiert hat, aber sollte ich nun angezeigt werden, muss ich damit rechnen, dass mein Verhalten ne gefährdende Vorfahrtsverletzung darstellte? An sich bin ich der Meinung, dass er mit ausreichend Abstand gesehen hat, dass ich kurzzeitig seinen Radweg blockiere und er genug Zeit hatte um kontrolliert zu bremsen, da ich den Radfahrer ja nicht vor mir gesehen hab, sondern erst ein paar sekunden später, als er an meiner Beifahrer Tür stand.

Allerdings höre ich viel von Autohassenden Radfahrern und seine Reaktion auf meine Entschuldigungsersuche ließen auch nicht darauf schließen, dass er versöhnlich war. Daher meine Frage, kann daraus sogar eine verwährte Vorfahrt mit Gefährdung draus werden, oder gar was noch schlimmeres was zur Strafanzeige führt?

Verkehrsrecht, Rechte
Was tun bei Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung wegen Überholen trotz Gegenverkehr durch jemanden, der beim Überholtwerden Gas gegeben hat (2 Insassen)?

Hallo,

ich hab ein Schreiben mit Termin zur Vorladung zur Vernehmung zu einem Vorfall von vor 5 Wochen bekommen.

"Es ist ein Strafverfahren wegen Verkehrsgefährdung anhängig...". Wegen Überholen trotz Gegenverkehr.

Ich fuhr spät nachmittags bei Dunkelheit aus einer Ortschaft hinter einem Fahrzeug mit 2 Insassen her mit exakt 50 km/h nach Tacho. Dann durch einen Bereich mit Limit 70 mit exakt 70, ein Stück mit Limit 50, mit exakt 50, dann wieder ein Stück 70 auch mit exakt 70.

Nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung fuhr das Fahrzeug weiterhin mit exakt 70. Eingeschlafen. Ich beschloss auf der gut ausgebauten, breiten und geradeaus führenden Bundesstraße das Fahrzeug zu überholen. In ca. 750 m bis 1000 m ist eine Kreuzung mit Ampel. Ein entgegenkommendes Fahreug war deutlich ausreichend weit entfernt, so dass ich ganz normal und stressfrei überholen konnte. Als ich schon fast am Fahrzeug vorbei war, merkte ich, dass ich nicht weiterhin so zügig vorbei komme um mit nicht zu knapp einscheren zu können, da das Fahrzeug Gas gegeben hatte... Dazu ergab sich, dass das entgegenkommende Fahrzeug deutlich schneller entgegen kam, als zuvor zu sehen war, weil es mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und wohl seit der Kreuzug stark am beschleunigen war. Ich überlegte zu bremsen, hatte aber Angst, dass das zu überholende Fahzeug dann auch bremsen würde. Das entgegenkommende Fahrzeug betätigte frühzeitig die Lichthupe, ohne jedoch die Geschwindigkeit zu veringern, hielt sich aber gut rechts. Das zu überholende Fahrzeug fuhr stur weiter und ich meine es hupte dann auch noch... Ich musste also Vollgas geben um vor dem Fahrzeug einscheren zu können, dass anscheinend erst nach dem Hupen die Geschwindigkeit nicht weiter erhöht hatte, ggf. sogar endlich mal veringerte.

Fazit ist, dass alles etwas enger war als üblich, aber noch keine Gefahr zu einer Gefährdung oder gar Unfall bestand. An der Ampel stand ich bei Rot und das überholte Fahrzeug hinter mir. Ich übelegte den Fahrer zur Rede zu Stellen, verwarf dies aber, da es wohl wenig Sinn gemacht hätte sich mit 2 Personen auseinanderzusetzen.

Anscheinend haben die mich dann angezeigt wegen Überholen trozt Gegenverkehr mit Gefährdung.

Ich habe schon gegoogelt. Eigentlich finde ich, ich muss die Sache nur aus meiner Sicht schildern, aber es handelt sich um 2 Personen, die gegen mich aussagen. Ich bin auch rechtsschutzversichert, aber ich glaube nicht unbedingt, dass es die eigene Glaubwürdigkeit und die eigene "Schuldlosigkeit" erhöht, wenn man gleich einen Anwalt nimmt und meist sind die auch nur am Geld verdienen interessiert und möglichst einer oder mehrerer Gerichtsverhandlungen.

  • Was am besten tun?

  • Wie wird es gewertet und was passiert, wenn ich einfach nicht zur Vernehmung gehe?

  • Kann einfach vor einer Eingabe durch Anwalt / Anhörung / Gerichtsverhandlung eine Strafe verhängt UND / ODER der Führerschein entzogen werden.

Für fachkundige Beiträge wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Verkehrsrecht
Urin Test vor Führerscheinprüfung?

Guten Abend,

Ich hab folgendes Problem 25.08.2015 wurde ich mit 4,1 gramm Cannabis erwischt, von der Verfolgung wurde abgesehen und es wurde eingestellt. Nun habe ich letzen Jahres den Führerschein angefangen ( ich bin mittlerweile 18 werde 19 ende März ) und bin auch Prüfungsreif mittlerweile. Antrag auf die Ersterteilung der Fahrerlaubnis habe ich schon am 19.10.2016 gestellt. Theorie Prüfungstermin jedoch jetzt erst vor zwei Wochen, heute kam dann ein Brief von der Stadt ( darüber hat mich mein Fahrlehrer informiert da er mit der Zulassungsstelle telefoniert hat vor zwei Wochen ) das Zitat: " Um feststellen zu können, ob und in welchem Umfang Sie heute Drogen konsumieren und sich hierdurch zwangsläufig Ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt, fordern wir Sie gem § 14 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung zu einer ärtzlichen Untersuchung auf. Die ärtzliche Untersuchung schließt ingesamt zwei forensiche gesicherte polytoxikologische Untersuchungen des Urins mit ein. " Zitat ende. Nun muss ich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang dieses Schreibens ( heißt das ab heute dem 10.02.2017 oder ab dem Tag wo es geschrieben wurde 8.2 ?? ) die beiliegende einverständniserklärung unterschrieben und mit der gewünschten Begutachtungsstelle versehen zurück schicken sobald das eingegangen ist werde ich kurzfristig zu einem Untersuchungstermin eingeladen. Ich könnte aber auch den Antrag auf die Fahrerlaubnis zurückziehen steht da, Zitat :" Die Führerscheinangelegenheit hätte sich dann erledigt. " Mein Problem ist jetzt ich bin mir nicht 100% sicher ob bis zum Urin Test mein Urin rein wäre sodass der Test negativ ausfällt , zuletzt geraucht habe ich am 21.1.2017 davor nur sporadisch nicht Täglich. Meine frage ist jetzt was wäre die sichereste Lösung ? Darauf hoffen das sagen wir mal nach den ca 5 wochen seit dem ich zu letzt geraucht habe ( bis zu dem ungefähren termin in 12-14tagen ) nicht mehr genug im Urin ist das er Positiv ausfällt ODER könnt ich den Antrag zurückziehen, so würden dann auch keine Kosten anfallen, und sagen wir mal in 1 1/2 Monaten oder 2 Monaten sogar wieder einen Antrag auf die Fahrerlaubnis stellen die 40 euro wieder bezahlen. Aber so auf nummer Sicher gehen weil die werden ja dann mir wieder genau des selbe schicken und Urin test haben wollen nur diesmal hätte ich ein sicheres Gewissen und würde mir eventuellen Ärger nach einem Positiven test sparen? Oder gehen alle meine Fahrstunden und Theorie stunden verloren sollte ich den Antrag auf Fahrerlaubnis wieder zurück ziehen? Da ich kein Konsument mehr bin und auch nie wieder Konsumieren werde wird das in Zukunft auch kein Problem mehr darstellen. Vielen Dank für die Hilfe im vorraus bin grad etwas Ratlos was ich tun soll ich bereue diesen Mist richtig das Zeug ist kein Atemzug wert.

Prüfung, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen, Drogentest, Marihuana, Strafe, Urintest
Muss die Autowerkstatt meine Fahrzeugschlüssel herausgeben?

Muss mir die Werkstatt meinen Fahrzeugschlüssel herausgeben? Wollte soeben mein Fahrzeug von der Werkstatt holen. zuerst sagte er mir, dass er das am Mittag fertig hat wenn ich es morgens um 8.30 Uhr bringe. Habs gleich morgens gebracht und wollte es am Mittag holen. Dann hat er noch garnicht angefangen. Er sagte mir dann er ruft mich an. Hat er auch nicht gemacht. weil er am 18.30 zumachte bin ich vorsichtshalber um 18.00Uhr vorbeigegangen. Fahrzeug war fertig. Angerufen hat er nicht. Dann hat er dinge gemacht welche so nicht vereinbart waren. Hat Bremsbeläge gewechselt obwohl ich nur Bremsscheiben bestellt hatte. Flexrohr für Auspuff einbauen braucht er eine Stunde sagte er. Er hat dann 2,8 Std. gebraucht plus 1 Std. schweissen. Und Preise haben auch fast alle nicht gestimmt. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich das so nicht bezahlen werde. Da er um 18.30 Uhr schliesst hat er mich rausgeworfen. Wollte eigentlich am Mittag fertig sein. Ich sagte ihm dann wie ich heim kommen soll ohne Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugschein.

Was kann ich machen. Soll ich heimfahren und mit Zug wieder herfahren und mit meinem Ersatzschlüssel das Fahrzeug holen? habe Dinge im Fahrzeug die ich unbedingt benötige. Was kann ich machen? Wer zahlt meine Zugheimfahrt oder Hotel? Kann er mein Fahrzeug einfach nicht herausgeben und mich erpressen?

Auto, Recht, Verkehrsrecht, Werkstatt, ADAC, Autohändler, autowerkstatt, Inspektion
Welche Handhabe hat die deutsche Polizei gegen ein zu lautes im Ausland zugelassenen KFZ?

Nehmen wir einmal folgendes an: Ich bekomme ein reizendes Jobangebot aus der Schweiz, verlege meinen Hauptwohnsitz dort hin und lasse dann ja auch meinen PKW dort zu. Nun komme ich mit diesem hin und wieder nach Deutschland, um Verwandte zu besuchen, einzukaufen oder die unbeschränkten Autobahnen auszunutzen. Allerdings ist dieser PKW durch Modifikationen der Abgasanlage (keine Kats, keine Mittelschalldämpfer;..) erheblich zu laut, ansonsten aber ohne jeden Mangel.

Was geschieht nun wenn ich auf deutschem Boden in eine Kontrolle gerate und die Beamten feststellen dass der Wagen zu laut ist? Kann mehr kommen als eine Geldstrafe? Werden eventuell die Schweizer Behörden darüber informiert oder ist das in diesem Fall unerheblich?

Worauf ich hinaus will ist: ich bin mir über die Konsequenzen bewusst, wenn ich in diesem Szenario ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug hätte (also Erlöschen der Betriebserlaubnis, eventuelles Sicherstellen des Fahrzeugs, Vorwurf der Steuerhinterziehung,...) Wie sieht das jetzt jedoch mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug aus? Steuerhinterziehung ist ja auf jeden Fall vom Tisch, das Erlöschen der Betriebserlaubnis eigentlich auch, das wäre ja Sache der Schweizer Behörden, eine Sicherstellung würde folglich auch keinen Sinn machen, oder sehe ich das falsch?

Was kann also schlußendlich passieren? Bußgeld wegen Lärmbelästigung oder kann sogar die Weiterfahrt auf deutschem Boden untersagt werden? Und was würde im Wiederholungsfall passieren?

Wenn es wirklich nur ein Bußgeld nach sich zieht, wäre das ja eine super Möglichkeit ein zu lautes KFZ auf den guten deutschen Straßen zu bewegen, man bräuchte nur ab und zu etwas Kleingeld.

Auto, Technik, Verkehr, Deutschland, Recht, Verkehrsrecht
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift?

Hallo,

also zum problem n freund meinte das wenn man eine schriftliche verwarnung (zb. bußgeldstelle) erhällt die nicht unterzeichnet ist das diese dan unwirksam ist wenn nur ein "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift" steht ich hab mich mal n bissl mit beschäfftigt und folgendes gefunden

Zitat:

Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5.

April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für gerichtliche Dokumente (Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungstitel etc.)

Zitat Ende http://www.pdf-archive.com/2011/09/28/justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-b-rger/

So wie ist das jetzt zuverstehn ??

Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Jura
Strafe Verkehrsverbot Verminderung schädlicher Luftverunreinigung?

Hallo Leute, ich hab heute leider einen Brief bekommen, weil ich unerlaubt in einer Umweltzone geparkt habe, wo eine Grüne Feinstaubplakette gefordert ist. Solch eine habe ich nicht.

Tatangaben: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat

Ich habe erfahren, dass es reicht das ganze auf dem Anhörungsbogen zu vereneinen. Es gibt kein Foto/Beweis und ohne dies ist eine Strafe doch nicht durchführbar? Jedoch gibt es hier ein Problem: Ich bin Halter und Anfang 2016 umgezogen (wo auch die Umweltzone ist) und habe das Auto noch nicht umgemeldet. Kann es wg. der NICHT-Ummeldung weitere Konsequenzen geben oder soll ich erst einmal das ganze verneinen? Ich habe ebenfalls eine Anhörung zum Bußgeldverfahen erhalten. In der Erläuterung steht Foto, jedoch gibt es keins (wie denn auch? Parkverbot...) Ich finde das ganze echt eine Farce, 80€ ... dabei bin ich sehr umweltbewusst und empfinde es als Frechheit, dass der kleine Mann so abgezogen wird...

Da steht meine alte Adresse (bis Ende 2015) ... ich hoffe, dass mir jemand hilft!

Ich denke ich soll das Auto so schnell es geht ummelden?!

Danke schonmal und LG!

Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeit, Strafe, Straßenverkehrsordnung

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