Hey leute, kennt sich hier jemand mit verkehrsrecht aus? ich wurde vor ca 2 wochen von einem motoradpolizisten angehalten, der mir vorwarf ich wäre über eine eine rote ampel gefahren. meine freundin und ich sind uns ziemlich sicher, dass ich das nicht getan habe. der polizist war alleine, wir zu zweit und es war keine gezielte überwachung , sondern nur 'zufall' dass er da war, das heißt es gibt auch keinen beweis außer seine aussage. ich war linksabbieger und er wollte eigentlich geradeaus fahren (die ampelschaltung ist verschieden). er meinte ich hätte erst an der ampel gestanden und wäre dann irgendwann bei rot losgefahren, was natürlich totaler schwachsinn ist. ich kenne die ampel (ist mein arbeitsweg, fahre diese strecke jeden tag). ich bin rechtsschutzversichert und werde auf jeden fall einspruch erheben. wie seht ihr die chance? ist ja kein 'normaler' rotlichtverstoß, bin ja nicht nochmal aufs gas getreten um irgendwie noch über orange zu brettern. der polizist kann sich doch genauso geirrt haben, schließlich guckt man im normalfall ja auf 'seine' ampel. heißt es nicht 'im zweifel für den angeklagten'? vielen dank schonmal!!