Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ab dem Verkehrsschild Nr.82?

Hallo liebe Gutefrage-Gemeinde, ich hätte da bezüglich eines Verkehrsschildes eine Frage. Ich bin der Meinung, dass nach dem Verkehrsschild 282 (Alle Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote aufgehoben) eine Geschwindigkeit so viel man will und wie es die Verkehrslage zulässt.

Wie schnell darf man ab dem Verkehrsschild 282 das weiße, runde Schild mit den 3 schrägen Strichen jedoch wirklich fahren ? Gilt danach die Richtgeschwindigkeit da alle anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben sind und die Richtgeschwindigkeit ja die "empfohlene" Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Oder dürfte man theoretisch auch mal 200-250 km/h fahren, solange die Verkehrslage es zulässt. Also dürfte man so schnell wie man möchte fahren solange man keinen behindert und der Verkehr es zulässt ?

Ich bin da etwas verwirrt, ich hab da zwar meine eigene Vermutung, das würde ich aber gerne hier nochmal erfragen wollen smile.gif. Es schadet ja nicht, wenn man bestimmte Regeln sich nochmal verinnerlicht smile.gif

Für die, die nicht gerade darauf kommen, wie das Verkehrsschild 282 nochmal aussah, hier ein Link zum Foto des Verkehrsschildes:

http://grossfachhandel.de/Verkehrszeichen/282_Verkehrsschild_Ende_Streck/Verkehrszeichen_Strassenschild/VB-282420VZ.gif

Vielen dank schonmal im vorraus, und liebe Grüße, TFlash.

Bild zum Beitrag
Verkehr, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Autobahn, Strafe, Straßenverkehrsordnung, Zeichen
Unfall mit Radfahrer, Schreiben von der Polizei, unerlaubtes entfernen von Unfallort

Hallo, brauche dringend einen Rat .

Mein Mann hatte vor 3 Wochen einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer.

Mein Mann wollte an einer Kreuzung abbiegen und hat ihn beim Anfahren nicht gesehen. Es war dunkel, der Radfahrer hatte kein Licht und war auch dunkel gekleidet.

Natürlich ist mein Mann gleich ausgestiegen hat nach seinem Befinden gefragt und ob er die Polizei rufen solle. Das wollte der junge Mann nicht. Es wäre alles ok und es wäre ihm dort nicht das erste mal passiert. Mein Mann wollte Nummern austauschen aber auch das wollte der Fahrradfahrer nicht. Und schob mit seinem Fahrrad los.

Mein Mann kontrollierte denn vor Ort erstmal das Auto. Das Nummernschild lag auf der Straße weil beim Nummernschildhalter etwas abgebrochen war. Wohl durch die Pedale. Das war sein einziger Schaden. Er versuchte noch vor Ort das Schild wieder anzubauen. In der Zeit war der Fahrradfahrer längst verschwunden.

Erst wollte mein Mann die Polizei rufen aber da es ja keinen größeren Schaden gab hat er es leider nicht getan.

Gestern bekam ich denn ein Schreiben von der Polizei. Der Wagen läuft auf meinen Namen. Mit meinem Auto wäre ein Unfall passiert bei dem ein Jugendlicher leicht verletzt wurde und ich solle angeben wer der Fahrer ist.

Straftat: fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes entfernen von Unfallort.

Zeugen gab es keine, jedenfalls hat mein Mann keine gesehen. Er hatte gestern noch in dem Döner direkt am Unfallort nachgefragt aber auch da hat keiner etwas mitbekommen.

Das kann doch alles nicht war sein....Wir wollten gestern schon zur Polizei, wurden aber weggeschickt. Wir müssen uns erst telefonisch einen Termin holen.

Was passiert denn jetzt? Ich habe solche Angst. Müssen wir uns gleich einen Anwalt nehmen. Mir spuken die wildesten Sachen im Kopf rum. Mein Mann ist auf seinen Führerschein angewiesen, er arbeitet als Monteur.

Danke

Auto, Verkehr, Verkehrsrecht, auto-und-verkehr
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizeibeamten?

Mal angenommen ich werde im Rahmen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten und kontrolliert. Nun schauen die Polizisten nach Führerschein und Fahrzeugschein etc., halt das volle Programm. Sie sehen sich penibel mein Auto an und machen den Eindruck unbedingt etwas finden zu wollen, tun sie aber nicht. Zudem sind die Polizisten auch noch recht unfreundlich und gehen forsch zur Sache.

  • Darf ich auf Verlangen den Ausweis des Polizisten bzw. seine Dienstnummer einsehen? (Wegen eventueller Beschwerde?)

  • Dürfen die Polizisten ohne einen Grund in mein Kofferraum oder zB. ins Handschuhfach schauen, obwohl ich dies ablehne? (Kein Gefahr in Verzug) Tun dies dann aber einfach von selbst und genehmigen sich ein Blick. (Rechtlich vertretbar?)

Desweiteren wird mir dann noch vorgeworfen, ich wäre Schlangenlininen gefahren (Dringender Tatverdacht) und solle einen Atemalkohol und Drogentest machen. (Ich habe nichts genommen). Lehne dieses Schnelltests dennoch ab, weil die Polizisten total unfreundlich sind und mir einfach etwas vorwerfen, was nicht stimmt. Also aus Prinzip abgelehnt.

Nun nehmen die mich mit auf die Wache, zwecks einer richterlich angeordneten Blutabnahme. Darf ich bevor dies statt findet, das gültige Dokument einsehen, oder reicht allein ein Anruf beim Richter von der Polizei und das rechtlich geltend zu machen?

Nun stellt sich heraus, das ich weder Drogen noch Alkohol zu mir genommen habe. Kann ich nun rechtlich gegen die Polizisten oder die Dienststelle vorgehen? Immerhin ist man ja zu Unrecht beschuldigt worden, und wurde seiner Freiheit beraubt, sowie ist man ja zu unrecht gegen meine "Körperliche Unversehrtheit" vorgegangen.

Polizei, Alkohol, Verkehrsrecht, Drogen, Kontrolle
Unverschuldeter Fahrradunfall mit Kleintransporter

Schönen guten Abend zusammen, folgende Sachlage: mir wurde vor einigen Tagen als Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen. Ich befand mich auf einer Hauptstraße, während mich ein von rechts aus einem Parkplatz ausfahrender Kleintransporter übersah. Ich stürzte vom Fahrrad, trug aber zum Glück keine körperlichen Schäden davon. Wir einigten uns daher vor Ort ohne Polizei, da es nach keinem großen Schaden aussah und tauschten zudem Visitenkarten bzw. Namen und Telefonnumern. Am nächsten Tag brachte ich mein Fahrrad in die Werkstatt, wo der Schaden (wohl doch ein Totalschaden) – höher als vermutet – auf knapp 200€ geschätzt wurde. Ich schrieb dem Unfallverursacher eine Mail mit dem Kostenvoranschlag im Anhang. Da die Antwort etwas auf sich warten ließ und ich auf ein Fahrrad angewiesen bin, kaufte ich mir zwischenzeitlich ein günstiges Fahrrad für 100€, weil sich die Reparatur wohl auch nicht mehr gelohnt hätte. Nun kam die ersehnte Antwort des Verursachers mit der Bitte, ich solle ihm eine Rechnung für die erfolgte Reparatur – ausgestellt auf dessen Namen – zukommen lassen, was allerdings nun nicht mehr möglich ist. Nun meine Frage: Welche Ansprüche kann ich geltend machen? Mein altes Fahrrad wird/wurde verschrottet und ich bin im Besitz des neuen günstigen Gebrauchtfahrrads. Beweisfotos gibt es allerdings noch. Kann ich den Kostenvoranschlag mit rund 200€ geltend machen? Oder muss ich mich mit der Erstattung des Betrags für das Gebrauchtfahrrad zufrieden geben? Hätte ich das früher gewusst, hätte ich natürlich mein altes Fahrrad reparieren lassen… Danke und viele Grüße!

KFZ, Fahrrad, Unfall, Recht, Verkehrsrecht
Verkehrsrecht - Unfall bei Überholung Linksabbieger

Hallo,

ich hoffe bei meiner Frage auf Anwälte, Jurastudenten oder Menschen zu treffen, die die gleiche Erfahrung gemacht haben wie ich.

Ich hatte vor einer Woche einen Autounfall.

Ich befand mich auch einer einspurigen Fahrbahn in der 50er Zone/Wohngebiet und wollte LINKS auf ein Grundstückabbiegen. Es war dunkel und die Straße nass. Ich setzte den Blinker, bremste ab und hielt an, um den Gegenverkehr durchzulassen. Das Auto (B) hinter mir hielt auch an. Als die Fahrbahn frei wurde, warf ich zur Kontrolle den Blick über die Schulter und in die Spiegel - nichts zu sehen. Ich bog ab. Als ich mit der Schnauze fast das Grundstück erreicht hatte, scherte (laut Zeugenaussage, ich selber habe leider nichts gesehen) Auto C hinter Auto B zum Überholen aus und fuhr mir mitten in die Fahrertür. Nun soll ich gem. Gesetz eine Teilschuld bekommen, da ich als linksabbieger eine gesonderte Sorgfaltspflich habe, obwohl ich alle Vorsichtsmaßnahmen eingehalten habe. Auto D fuhr noch hinter dem überholdenden Auto C und selbst dieser hat mich blinken sehen und mein Abbiegen registriert. Er wird auch für mich als Zeuge aussagen. Auto B, welches gleich hinter mir stand, fuhr leider weiter.

Wie stehen nun meine Chancen, wenn ich mir einen Anwalt nehme und das ganze vor Gericht kläre? Ich bin mir keiner Schuld bewusst, habe einen Zeugen, der dies bestätigen kann und dass der Unfall auf der entgegengesetzen Fahrspur passierte, beweist doch schon, dass ich mich bereits im Abbiegemanöver befand.

Kann mir jemand helfen und ggf. von seinen Erfahrungen berichten? Ich möchte nicht in meiner Versicherung hochgestuft werde, ich möchte eine Wertminderungszahlung meines Autos bekommen und Schmerzensgeld.

Vielen Dank und liebe Grüße

Auto, Autounfall, Anwalt, Verkehrsrecht, Linksabbieger
Polizeikontrolle vor der Haustür!

Hallo, ich war heute (Samstag) Morgen gegen 10Uhr mit dem Auto unterwegs und stand an einer Ampel. Da hielt neben mir (mehrspurig) ein Streifenwagen und beide Polizisten schauten mich an. Als die Ampel grün wurde fuhr die Streife erst ein Stück voraus, ließ sich dann aber wieder zurück fallen und ordnete sich hinter mir ein. Ich hab mich an die Verkehrsregeln gehalten und war gerade auf dem Weg nach Hause. Der Streifenwagen verfolgte mich und bog überall ab wo auch ich abbog. Bis ich schließlich in meiner Straße und auf dem Grundstück meines Mietshauses (gehört nicht mir) ankam. Gefolgt von den Polizisten. Motor ausgemacht und ausgestiegen. "Allgemeine Verkehrskontrolle" Ich sollte meine Fahrzeugpapiere und den Führerschein zeigen (welche er nicht über Funk weitergeleitet hat, dachte das wäre normalerweise so). Dann noch Warndreieck und Verbandskasten zeigen, ich hab dann vorbildlich auf meine Warnweste hingewiesen weil die ja inzwischen auch Pflicht ist aber das hat er nur mit einem "Jaja reicht schon" abgetan. Dann durfte ich ihn noch anhauchen und 2 kleine Reaktionstests machen.

Also ich muss schon sagen dass ich inzwischen echt ein wenig genervt davon bin mindestens 1mal im Monat solchen Mist mitzumachen, Mitte Dezember das letzte Mal, nur weil ich vom Aussehen her ins Profil eines Crystal-Meth-Konsumenten passe (Hab ich mal gehört. 3-Tage-Bart, Piercings, lange Haare und Mütze). Jetzt verfolgen die mich sogar bis nach Hause. Wenn die anderen Hausbewohner und/oder der Vermieter das sehen denken die ich bin irgend so ein Drogentypi (wohne in einer ruhigen und netten Gegend).

Ist das Rufschädigung? Nicht dass ich jetzt irgendwas einklagen will, würde mich nur mal interessieren.

Und die waren sehr unfreundlich in ihrer Tonart. Kann man da was machen? Ich bin immer sehr freundlich und könnte als Papst durchgehen, ohne Mist.. Ich sehe es langsam nicht mehr ein denen ihr Machtfutter zu geben welches die scheinbar so dringend brauchen. Und mir scheint dass mein Äußeres da den größten Auslöser für deren "asoziales" (ja ASOZIAL - das Gegenteil von SOZIAL) Verhalten ausmacht. Ich bin froh das unser Land einen halbwegs gut funktionierenden Schutzapparat besitzt. Aber dem fehlt des öfteren die Diskretion und Höflichkeit. Ja ich weiß, die habens auch nicht leicht, aber wenn sie doch merken dass ich nett und höflich bin können die doch einfach mal ihre Spielchen beenden. Es sei denn sie sind einfach diese Art von Mensch dessen Bezeichnung hier leider als Beleidigung herausgefiltert wird.. Ich bin in meinem Job stets freundlich, auch wenn ich mal keinen Bock drauf habe ne gute Miene zu machen. Naja, Schluss mit dem gejammer. :D

Was kann ich als kleiner Mensch da tun?

Danke für Antwort. :)

Polizei, Verkehrsrecht, Rechte, Autofahren, normen, Wert
Fahren ohne Fahrerlaubnis 15-Jähriger von Polizei erwischt

Hallo zusammen!

Ich bin 15 Jahre alt und mein Vater hat mir heute Nachmittag vorgeschlagen, mich ein bisschen auf die Fahrschule vorbereiten, indem wir ein bisschen Fahren auf einem "mehr oder weniger" verlassenem Parkplatz eines Stadions übten. Fälschlicherweise war mein Vater in der Annahme, dass der Parkplatz nicht zum öffentlichen Verkehr gehöre, und so naiv das auch alles klingen möge, wurden wir von der Polizei angehalten. Nach Aufnahme der Personalien wurde mir nun gesagt, dass ich eine Strafanzeige erhalten würde. Zwar könne ich mich noch durch einen Anhörbogen rechtfertigen, den Rest würde jedoch das Gericht entscheiden. Für die ein oder anderen mag es zwar selbstverständlich klingen, dass man als 15 Jähriger nicht fahren dürfe, aber mein Vater hat [das soll jetzt keine Rechtfertigung oder ähnliches sein, ich bin mir meines Fehlers bewusst] extra darauf geachtet, dass wir die einzigen Fahrenden auf dem abseits gelegenen Parkplatz waren.

Nun lautet meine Frage: (ich hab im Internet ein bisschen recherchiert, aber ich bin noch nicht ganz fündig geworden) Wie werden jetzt die rechtlichen Konsequenzen aussehen? Die Polizei hat uns schon gesagt, dass es wahrscheinlich auf Bußgelder für meinen Vater hinauslaufen wird, eventuell sogar ein Fahrerlaubnisentzug, aber alle "Informationen" waren sehr pauschal.

Könnte mit vielleicht jemand helfen? MfG Wurzelauseins

Auto, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Anzeige, Fahrerlaubnis, Justiz, Strafe, Unrecht
MPU erst 8 Jahre nach Delikt von Führerscheinstelle angeordnet

Hallo, nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an. Jemand wird 2006 auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten, weil er/sie Schlangenlinien fährt. Die Polizei misst eine BAK von 1,7 Promille. In der darauf folgenden Verhandlung werden zwar 30 Tagessätze als Strafe festgelegt, aber kein Fahrverbot ausgesprochen und auch die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Nun vergehen über acht Jahre und Sohn/Tochter der betreffenden Person möchte mit 17 den Führerschein machen und die Eltern beantragen demzufolge das begleitete Fahren. Die Führerscheinstelle überprüft die Anträge und stellt nun fest, dass Person X vor acht Jahren betrunken Fahrrad gefahren ist und ordent nun eine MPU an. Auf telefonische Nachfrage äußert die Führerscheinstelle, dass sie damals wohl nicht informiert worden sei, jedenfalls sei die MPU damals versäumt worden. Auf welchen rechtlichen Grundlagen kann nach so langer Zeit eine MPU angeordnet werden? Seitdem gibt es keine Auffälligkeiten benannter Person im Straßenverkehr. Hätte die Eintragung, da kein Fahrverbot ausgesprochen wurde und auch der Fühererschein nicht entzogen wurde, nicht schon nach fünf Jahren gelöscht werden müssen, statt erst nach 10 Jahren? Gibt es die Chance, die 400 Euro für eine MPU zu sparen und geleichzeitig natürlich die Fahrerlaubnis zu behalten? Bitte nur bei wirklicher Sachkenntnis antworten - und auch bitte nur auf die juristischen Aspekte des Sachverhalts.

MPU, Verkehrsrecht, Verjährung
Unfall mit LKW, Spedition will für Schaden nicht aufkommen.

Vor vier Wochen war ich nachts mit einem Kollegen auf einer Autobahn unterwegs. In einer Baustelle wollte ich betreffenden LKW überholen. Als wir ungefähr mittig waren, machte der LKW-Fahrer plötzlich Schlenker nach links, und verursachte dicke Beule. Mein Beifahrer notierte sich direkt das Kennzeichen und ich habe durch hupen und Fernlicht versucht den Fahrer anzuhalten, der aber einfach weiter gefahren ist. Also zur Polizei gefahren, die haben Fotos vom Schaden gemacht und Anzeige aufgenommen. Relativ schnell wurde die betreffende Spedition ausfindig gemacht, für die der LKW fuhr. Dann passierte erstmal nichts, da der bearbeitende Polizist krank wurde. Vor einer Woche schrieb ich dann der Spedition wie es denn nun weitergehen soll. Heute bekam ich Antwort, das die Polizei schon bei ihnen war, und keinen Schaden feststellen konnte, der einen Kontakt mit meinem Auto beweist. Das Auto habe ich sechs(!) Tage zuvor auf mich angemeldet, und über einen Kredit finanziert, bin total stinkig. Ich bin sofort nach links ausgewichen, als der LKW mein Auto seitlich touchierte, es wird keine große Anstoßstelle am LKW geben, aber zu sehen müsste doch etwas sein... Aber bis die Polizei den LKW begutachtet hat, sind drei Wochen ins Land gegangen, was jetzt wohl mein Nachteil ist und ich auf einen Schaden von ca.3000,- Euro sitzen bleibe. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, möchte ich nicht noch mehr Geld zum Fenster rausschmeißen, wenn der Erfolg fraglich ist. Ich fahre seit 23 Jahren unfallfrei Auto und Motorrad, hole mir das erste schöne Auto seit Jahren auf Kredit, und dann DAS!!! Jemand eine Idee, wie ich weiter vorgehen könnte? Schon einmal vielen Dank für etwaitige Antworten...

Auto, Unfall, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Kfz-Versicherung, Fahrerflucht, Fahrerlaubnis
Fehler bei Polizeikontrolle?

Hallo Liebe Community, ich brauche ganz dringend eure Hilfe!

Ich schreib zunächst die Situation: Mein Vater, meine Mutter und Ich (Sohn) sind Gestern, auf der Rückfahrt von einen Einkauf von einer Polizeistreife auf der Straße zum anhalten aufgefordert worden, anschließend wurden Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrolliert, wo es keine Probleme gab. Dann allerdings hat ein Polizist meinen Vater aufgefordert, einen Atemalkoholtest zu machen. Das Ergebnis war für uns ein Schock: laut dem Messgerät soll mein Vater einen Wert von 0,54 Promille gehabt haben, obwohl Ich und meine Mutter bezeugen können, dass mein Vater den ganzen Tag keinen Alkohol zu sich genommen hat, wir waren den ganzen Tag zusammen unterwegs gewesen. Wir können es nicht begreifen, wie so etwas passieren kann. Später ist uns eingefallen, dass mein Vater zuvor Menthanol- Kaugummis zu sich genommen hatte, kurz bevor wir in die Verkehrskontrolle gerieten, doch trotzdem halte ich einen Wert von 0,54 Promille für unmöglich. Es wurde uns dann gesagt, dass mein Vater einen Monat Fahrverbot bekommen würde, zusätzlich eine Geldstrafe. Wir fühlen uns nun sehr Hilflos und ungerecht behandelt, da wir uns keiner Schuld bewusst sind, zudem benötigt mein Vater seine Fahrerlaubnis, um zur Arbeit zu fahren.

Nun ist meine Frage, wie wir uns verhalten sollen und eventuell die Unschuld meines Vaters beweisen können? Welche Rechtlichen Möglichkeiten gibt es überhaupt?

Ich danke euch schon mal im Vorraus!

Liebe Grüße

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Amt, Strafrecht, Straßenverkehr, Promille
Fragen zur Verkehrskontrolle mit Drogentest

Schönen Tag,

sitze jetzt schon seit über 2 Stunden am PC und recherchiere wegen Drogenkontrolle und unseren Rechten. Alle Meinungen wiedersprechen sich aber hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Sry wegen den vielen Fragen aber ich will endlich klarheit.Zur Info ich komme aus Bayern und bin noch in der Probezeit.

Wenn man von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten wird darf man und sollte man ja die Schnelltests verweigern.

Bsp ich habe nichts genommen/geraucht oder getrunken.

Verweigere ich die Schnelltest und das Augenleuchten, Finger zur Nase als Begründung dass dabei falsche Werte rauskommen können, Können die polizisten mich ja auf die Wache mitnehmen für einen Bluttest der aber von einem Richter bestätigt werden muss. Jetzt haben die Polizisten keine richtigen Beweise, können aber mit Sicherheit irgendwelche erfinden so dass der Richter zustimmt oder ? wenn ja welchen wären dies? da rote Augen ja nicht ausreichen, ist den die Ablehnung der schnelltests ausreichend ? und wie sieht es aus wenn man schon einen Btmg Eintrag hat ist das eine Begründung für einen Bluttest oder die Durchsuchung ?



Wenn ich dann gegen meinen Willen den Test durchführe, weil ich ja muss aufgrund der Zustimmung des Richters und dieser Negativ ist, kann ich dann was machen?

hab jetzt oft gelesen da kann man gar nichts machen andere schreiben doch da dies Körperverletzung bzw ein schwerwiegender Eingriff in die Unversehrtheit ist oder eine Anzeige wegen Dienstaufsichtsbeschwerde.

Kann man da überhaupt eine Anzeige machen da ich ach gelesen habe dass wenn man den Polizisten mit einer Anzeige droht diese oft schon nachlassen weil das für Sie Folgen haben könnte wie zb, in der Verhandlungszeit kein Gehaltserhöhung oder Aufsteigung oder stimmt das auch nicht ?

Eine weitere Sache wo ich immer andere Anworten im Internet finde ist dass mit 2 Drogentests.

Bsp. ich sage bei einer Verkehrskontrolle ich habe heute mittag ein Radler getrunken. Die Polizei mich somit Blasen lässt und 0,0 rauskommt dürfen die dann noch einen Bluttest machen wenn ich den schnelltest für Drogen ablehene. Die einen meinen ja da die Drogen nichts mit dem Alkohol zu tun haben, die anderen meinen nein da ein Schnelltest der negativ ist ausreicht um den Bluttest abzulehnen. Oder darf die Polizei nur keinen Bluttest auf Alkohol machen und auf Drogen schon?

Die letzte Frage, hoffe Sie können mir so viele wie möglich beantworten :D

bin vor einem halben Jahr mit 3 kapseln mdma im club erwischt worden. Bekomme jetzt warscheinlich Sozialstunden. Kann da was von der Führerscheinstelle auch kommen da ich zu dem Zeitpunkt als da passiert ist noch 17 war und keinen Führerschein hatte, jedoch schonmal angemeldet war. Den Führerschein hab ich 2 Monate nach dem Vorfall bekommen.

Nochmals sry wegen der vielen Fragen. Bin sehr dankbar für Antworten

Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Drogen, Drogentest, Strafe, Verkehrskontrolle, Betäubungsmittelgesetz, Bluttest
Fahrradführerschein nötig um auf Straße Fahrrad zu fahren?

Liebe Community.

Ich hatte neulich eine Diskussion über die Pflicht eines Fahrradführerscheins, für das Fahren auf der Straße mit einem Fahrrad.

Man hat die Möglichkeit den Fahrradführerschein als Kind in der Grundschule zu machen, in Zusammenarbeit mit Polizei und natürlich der Schule, sogar auf einem Verkehrsübungsplatz und mit theoretischem Unterricht.

Die Polizei sagte mir damals, dass ich den Fahrradführerschein immer mit mir führen soll, wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin. (wegen möglichen Kontrollen) Seither hatte ich ihn auch immer dabei, einen Autoführerschein muss man schließlich auch immer dabei haben.

Ich bin mittlerweile 20, seit einiger Zeit auch nicht mehr Rad gefahren, aber ich hatte ihn auch noch mit 15 mit, da es mir so verordnet wurde & auch, dass man erst mit Bestehen des Fahrradführerscheins auf der Straße fahren darf

Meine Freundin behauptete nun, dass dies nur für Kinder der Fall sei. Ich sagte ihr, dass man den Führerschein im Kindesalter macht, er allerdings auch noch im höheren Alter von Bedeutung ist.

Sie meinte daraufhin, dass ihre Mutter den auch nicht gemacht hat & auf der Straße gefahren ist. Dazu kann ich nur sagen, Speed war auch erst legal bevor es illegalisiert wurde - oder? ;)

Von daher möchte ich nochmal sicher gehen und ihr endgültig beweisen was Sache ist, indem ich dies von unparteiischen Menschen bestätigt kriege.

Ein Fahrradführerschein und das Mitführen eines Solchen ist doch Pflicht für das alleinige Fahrradfahren auf der Straße, stimmts?

Danke für eure Antworten.

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