Folgender Fall.
An unserem Haus fährt die ADAC Rallye entlang was natürlich Zuschauer anlockt. Wir haben auf unserem Grunstück 3 Parkplätze für 3 Autos. In der zwischenzeit in der meine Frau einkaufen ist hat sich ein Niederländer auf einen freien Parkplatz auf unserem Grundstück gestellt. Ich kann den Falschparker nicht ausfindig machen um das Problem zu klären.
Daraufhin habe ich die Örtliche Polizei angerufen und nachgefragt was zu tun ist. Die meinten sie können mir nicht helfen weil er auf meinem Grundstück steht und nicht auf öffentlichen. Ich sollle ihn abschleppen lassen.
Also rief ich ein Abschleppunternehmen an und schilderte ihm alles. Dieser sagte Tatsächlich dass sie keine Falschparker mehr abschleppen weil es zuviele gab die Ansprüche gelten machen wollten wegen vorher nicht dagewesenen Schäden.
Jetzt gibt es nur die eine freie Stelle an der sich meine Frau hinstellen kann und das ist genau hinter ihm (sozusagen die einfahrt der Parkplätze). Darf sie denn jetzt ihr Auto hinter den Falschparker stellen auch wenn er nicht mehr rauskommen würde? Irgendwo muss sie ja Parken und diese Stelle gehört ja schließlich noch zu unserem Grundstück.
Ich will keinem etwas böses jedoch muss es doch möglich sein auf seinem eigenen Boden zu Parken.