Hallo. Kurze Situationserläuterung.

Ich wollte innerorts Rückwärts einparken. Hierbei habe ich nicht auf den Gegenverkehr geachtet und beim Einscheren habe ich dann ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn getroffen. Es ist nur ein Blechschaden entstanden, es wurde kein Mensch gefährdet.

Nun bekomme ich einen Bußgeldbescheid über 100,00€ + 28,50€ Bearbeitungsgebühr + 1 Punkt in Flensburg.

Mir wird folgendes vorgewurfen: Sie ließen beim Rückwärts­fahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 44BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Ist das so rechtens? Im Bußgeldkatalog wird mir für eine andere Strafe ausgerechnet. (Siehe Anhang)