Ich wurde als Fußgängerin beim Überqueren einer Straße von einem Auto umgefahren, welches als Linksabbieger von einem Parkplatz auf die Straße auffuhr. Die Autofahrerin ist allein Schuld! Dabei habe ich neben den Verletzungen auf den Bildern (Kopfplatzwunde mit vermutlicher Narbenbildung, Hämatom am Auge, Hämatom/Abschürfungen/Schwellung des rechten Ellenbogens mit Bewegungsbeeinträchtigung, Hämatom linker Ellenbogen, Hämatom/Schwellung rechtes Knie mit Bewegungsbeeinträchtigung, erhebliches Hämatom/Abschürfungen/Schwellung des linken Knies mit fast kompletter Bewegungseinschränkung, Hämatom linker Knöchel) noch Kopfschmerzen mit Übelkeit. Ich bin erst einmal krankgeschrieben. Dazu hätte ich gern mal gewusst, wieviel Schmerzensgeld ich dafür geltend machen kann. Dazu kommt, dass mein Mann und ich übernächste Woche in den Wanderurlaub wollten. Ich werde sicher zwar mitfahren können, aber an Wandern wird bei mir nicht zu denken sein, da das linke Knie so geschwollen und blau ist, dass ich es derzeit fast gar nicht bewegen kann. Steht mir dafür auch noch ein Schmerzensgeld zu und wenn ja in welcher Höhe?