Hallo,

Heute kam Post vom Ordnungsamt. Ich soll gegen die Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße geparkt haben. Jedoch ist nirgends ein Einbahnstraßen Schild (Zeichen 220) vorhanden. Am Ende der Straße ist aber ein Einfahrt Verboten Schild vorhanden. Durch Internet Recherche handelt es sich hierbei, wohl um eine "unechte" Einbahnstraße, in der auch gewendet werden darf. Darf man in einer unechten Einbahnstraße nur in Fahrtrichtung parken ? Ist das Verwarn Schreiben überhaupt richtig, da ja von einer Einbahnstraße die Rede ist ?!

Danke und grüß Sebastian2549