Wann spricht sich rum, dass man in der Stadt freie Spurwahl hat?

Gestern beim Paarduell (ja, wir schauen das an): Sky du Mont erzählt, dass man Mirja (seine Frau), wenn die Auto fährt, immer schon von weitem hört. Sie erzählt, dass die Hamburger ja alle verrückt sind und links fahren. Sie fährt dann hupend rechts vorbei und schert wieder ein.

Es ergibt sich die Frage, wann sich das Gesetz endlich bei allen rumspricht und das Thema hinter einem auffahrender Leute erledigt.

Ich meine natürlich das Gesetz:

§ 7 StVO

Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 (da geht es um die Verkehrsdichte) nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Weil es scheinbar neu ist (wobei es keine Zeit vor dieser Regelung gab. Es gibt nur Käffer und Zeiten, in denen es innerorts kaum zweispurige Straßen gab), eine kleine Umfrage:

Vielleicht kann man ja etwas bewirken, wenn man das in die Bildzeitung schreibt. 100%
Echt! Das ist neu! Glaube ich nicht! 0%
Wieder was dazugelernt. 0%
Ich ärgere mich auch aber wahrscheinlich noch in hundert Jahren. 0%
Ich warte auch darauf, dass mich wer beim Fahrstreifenwechsel auf rechts rammt. 0%
Auto, Verkehrsrecht, Führerschein, Rechtsfahrgebot, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Autohändler macht falsche Angaben zur Ausstattung?

Hallo zusammen,

ich habe im November 2015 einen gebrauchten PKW bei einem Händler gekauft.

Dieser hat mir in dem Verkaufsgespräch erzählt, dass das Auto auch eine Freisprecheinrichtung hat und hat diese auch mehrfach erwähnt, auch "wie toll das sei". Auf dem Verkaufsschild im PKW stand nichts von einer Freisprecheinrichtung, aber ich glaubte dem Verkäufer. Ich habe den PKW gekauft und mir wurde lediglich einen Rechnung ausgestellt, kein Kaufvertrag wurde gemacht bzw. unterzeichnet. Zu Hause angekommen wollte ich mittels Bluetooth mein iPhone mit dem Auto koppeln, dies funktionierte nicht und ich recherchierte im Internet. ich fand heraus, dass mein einegbautes Radio gar keine Freisprecheinrichtung unterstützt bzw. ich diese nachrüsten lassen müsse (Kosten bei VW etwa 500€). Daraufhin rief ich den Händler an (kennt unsere Familie schon siet etlichen Jahren und war immer vertrauensvoll) und fragte ich nach der Freisprecheinrichtung. Er versicherte mir nochmals, dass das Auto diese Funktiuon inne hat. Nach mehreren Tagen rief mein Vater nochmals bei dem Händler an, bzw. fuhr zu ihm hin. Er gab zu, dass er sich wohl versehen hatte und das Fahrzeug keine Freisprecheinrichtung habe, diese aber gegen Kosten in Höhe von 350€ bei ihm nachzurüsten sei. Ich sollte die Kosten tragen, was ich natürlich nicht tat. Ich habe den Händler nochmals gebeten die Kosten zu übernehmen, aber er weigerte sich.

Ergänzend zu erwähnen ist, dass ich das Fahrzeug 1. aufgrund der Tatsache, dass es ein Diesel ist gekauft habe und 2. aufgrund der guten Ausstattung und der Freisprecheinrichtung...neben meinem gekauften PKW stand auch noch ein PKW welcher billiger war, aber nicht so eine gute Ausstattung hatte, daher entschied ich mich für das teurere Modell.

Wie ist hier der Tatbestand ? Mein Vater war als Zeuge anwesend, als der Händler die Freisprecheinrichtung erwähnte.

Auto, Geld, Anwalt, Verkehrsrecht, Autokauf, Ausstattung, Autohändler, PKW, Vertragsrecht
Autohaus "weigert" sich, mir meine HU/AU Bescheinigung auszuhändigen, obwohl mein Auto die Tests bestanden und die Plakette bekommen hat - dürfen sie das?

Sie weigern sich nicht direkt, aber sie stellen sich zumindest quer und sagen, dass ich das doch eh nicht brauche. Folgendes ist passiert:

Ich war gestern mit meinem Auto im Autohaus, wo täglich auch der TÜV durchgeführt werden kann.... hab ich also gemacht und mein Auto hat selbstverständlich (BJ 2012) die Plakette bekommen.

Am Ende hat mir das Autohaus aber eine Bescheinigung zur HU/AU mitgegeben, die nicht zu meinem, sondern zu einem anderen Auto gehört, welches am selben Tag überprüft wurde. Da noch einige andere Dinge an meinem Auto erledigt wurden (außer TÜV), war das nur ein Zettel von sehr vielen und ich hab mir die natürlich nicht alle direkt vor Ort durchgelesen.

Ich hab heute früh beim Autohaus angerufen und gefragt, ob ich den Zettel einfach vorbeibringen kann und meinen eigenen Zettel (Den der andere Fahrzeughalter mitbekommen hat) kriegen kann, indem sie den anderen beispielsweise darum bitte, auch seinen abzugeben oder dem Autohaus zumindest per Post zuzuschicken, damit ich ihn mir in ein paar Tagen abholen kann.

Jetzt stellt sich der Werkstattchef des Autohauses aber quer und sagt, dass ich diesen Beleg doch sowieso nicht wirklich brauche... mag ja sein, dass man den selten vorzeigen muss, Tatsache ist aber, dass diese Bescheinigung immer mitzuführen ist und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen ist!!! Wie kann der Werkstattchef also so ein blödes Zeug reden? Und dann hat er noch in einem selbstgefälligen Tonfall gesagt, dass der andere Fahrzeughalter eine 90 jährige Frau ist und "wegen sowas" bestimmt nicht extra nochmal zum Autohaus kommt. Das ist doch nicht mein Problem?!?! Entweder sie bringen die Frau dazu selbst ihren falschen Zettel abzugeben oder es soll eben einer von denen bei ihr vorbeifahren...

Findet ihr die Aussagen und Argumente des Werkstattchefs in Ordnung? Es ist doch nicht meine Schuld, wenn die dort einen Fehler machen. Obwohl es eine Vertragswerkstatt war, hab ich diesem Typen eigentlich immer vertraut und fand ihn sympathisch, aber demnächst gehe ich da wahrscheinlich nicht mehr hin.

Wir haben uns jetzt letztendlich darauf geeinigt, dass sie mir diesen Zettel zukommen lassen, sobald die Frau das nächste mal dort war/ist (ist wohl irgendwann in der nächsten Wochen der Fall) ... und ansonsten werde ich mir jetzt selbst eine Bescheinigung schreiben, dass mir der falsche Zettel ausgehändigt wurde und mir der andere nachgeliefert wird, diesen Zettel lasse ich mir vom Autohaus quittieren. Reicht das dann für die Polizei, falls sie die Bescheinigung sehen wollen? Die Plakette an sich habe ich ja fürs Auto bekommen.

Auto, KFZ, Polizei, Recht, Verkehrsrecht, Werkstatt, Hauptuntersuchung, Honda, TÜV, Abgasuntersuchung
Ist das alles so rechtens. Bearbeitungsgebühr 7 €?

Hallo,

ich wurde heute im Bus Kontrolliert. ich hatte mein Ticket aber nicht meinen Lichtbildausweis dabei. Jetzt muss ich dieses Nachzeigen und eine Bearbeitungsgebühr von 7 € bezahlen. ich frage ich aber wofür 7€.

Das Aboticket, was ich besitze wird regelmäßig teuer und der Service lässt immer mehr nach. Das Preis Leistungsverhältnis stimmt gar nicht.

  1. Als alternative hätte ich auch ein Ticket kaufen können, da hätte sich der liebe Busbegleiter, die anstrengende zusätzlich Arbeit, 6 Zahlen und ein Kreuz auf ein noch nicht mal DIN A4 großes Blatt zumache, die ja 7€ kostet sparen können.

  2. Ist finde ich das alles nicht so ganz rechtens. Zum einen, habe ich ein zerknickten Zettel (sowas geht gar nicht) der mal ebend aus der Jackentasche gefischt wurd in die Hand gedrückt bekommen, zum anderen ist nirgend wo eine Unterschrift zu finden. Außerdem ist, der Fahrzeugbegleiter, seiner Aufgabe, die Fahrtickets zu kontrollieren nicht richtig nach gekommen. Er hat nur 5 Stück kontrolliert,(gut der Bus war voll), aber da ich ja soviel extra arbeit in Anspruch genommen haben, sah er sich danach nicht mehr in der Lange weitere Fahrgäste zu kontrollieren.

PS. Im kleingedruckten steht auch Zitat: Dem verkehrsunternehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7€ zu verlangen.

Ja ich sehe meinen Fehler, aber sind die 7€ hier nicht überzogen für solche Leistungen?

Ich zahle übrigends im Monat 45€ für mein Ticket.

Verkehr, Rechtsanwalt, Recht, Verkehrsrecht, Bahn, Bus
Kann ich die MPU in einem anderen Bundesland umgehen?

Guten Tag liebe Leser und Leserinnen,

Ich hab vor ca 4 Monaten meinen Führerschein wegen alkohol verloren. 1,4 Promille im auffahr Unfall war ich beteiligt, was ich zu tiefst bereue und das die Größte Dummheit meines lebens war. Gottseidank keine verletzten.

Nun nachdem alles geklärt worden ist mit gericht etc. hat mir mein Anwalt zwei Methoden vorgeschlagen und meinen Führerschein wieder zu erlangen. Nach der Sperrfrist versteht sich.

MPU machen, was viel geld und zeit brauch oder aber das ich meinen ersten Wohnsitz ändere (Jetziger Baden-Württemberg)

In BW ist die MPU Pflicht ab 1.1 Promille. beispielsweise in Schleswig Holstein erst ab 1.6

Also hätte ich die chance keinen MPU machen zu müssen.

Hat jemand damit erfahrung? Ich war noch nie auffällig wegen alkohol oder allgemein beim Verkehr. Nur ein mal geblitzt worden bin 6 Km/h zu viel.

Wie soll ich vorgehen? Habe verwandte in schleswig Holstein wo ich meinen ersten Wohnsitz anmelden könnte.

Bitte erspart mir die Kommentare wie : Der wo am trinkt und fährt sollte nie den führerschein zurrück bekommen. Ich bereue es zu tiefst und hab total probleme zur Arbeit zu kommen. Hab jetzt auch allgemein aufgehört seit dem Unfall zu trinken weil ich nurnoch ein schlechtes gewissen habe.

Mit freundlichen Grüßén,

//EDIT

Nach dem Unfall war kein unerlaubtes entfernen und ich bin sofort zum Unfall gegner gerannt und gestand den alkohol. Genauso der Polizei. War freundlich und zeigte reue.

Auto, Verkehr, Alkohol, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsordnung
Rechts ran fahren auf der Autobahn bei möglichem Unfall?

Folgendes Szenario hat sich soeben ereignet:

Ich bin von der Autobahn abgefahren auf eine Art Zubringer (Ich weiß nicht, ob noch Autobahn, oder schon Kraftfahrtstraße), welcher nach einiger Zeit in einer Kreuzung endet und ab dort ist dann wieder normaler Stadtverkehr. Jedenfalls stand dann auf dieser Art Zubringer Straße (Tempo 80) ein Auto auf dem Seitenstreifen, warnblinker an, ganz allein. Es ist glatt und meine Reaktion war sofort: VIelleicht ist was passiert, vielleicht braucht jemand Hilfe und ist verletzt etc.

Jedoch war der Seitenstreifen hinter dem haltenden Auto vorbei (konnte ich nicht sehen ist ja dunkel)) und da ich weder rückwärts auf dem zubringer fahren wollte oder gar wenden, bin ja nicht lebensmüde, hab ich den Warnblinker angeschmissen und bin so weit wie möglich rechts ran gefahren (Auto halb auf der Straße, halb im Gras), denn es war auch niemand hinter mir. Ich vorsichtig an der Leitplanke zum Auto gegangen, jedoch war bei dem nur ein Reifen Kaputt und meine Hilfe wurde dankend abgelehnt.

Meine Frage ist jetzt: War das anhalten mit möglichst weitem Rechtsranfahren legitim? Ein paar Autos die dann kamen wechselten auf die Linke Spur, hab also niemanden behindert oder gefährdet. Das einzige, was ich gefunden habe ist das hier:

Unzulässiges Halten auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn: 35€

Danke für Antworten und Gruß

Unfall, Verkehrsrecht, Autobahn, halten
Fahrlässige KV wegen Verkehrsunfall + Probezeit. Rechtsanwalt nötig?

Hallo, neulich hatte mein Freund einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall- er ist bei grüner Ampel nach links abgebogen, ohne auf den Geradeausverkehr zu achten, der da ja noch Vorfahrt hat (da kein Linkspfeil in Ampel). Als Folge entstanden zwei Autos mit Totalschaden (Versicherung hat zumindest beim eigenen bereits gezahlt) und ein verletzter Unfallgegner (war 3-4 Tage im Krankenhaus). Dieser will keine Strafanzeige machen, sofern seine Versicherung für den Arbeitsausfall aufkommt (noch nicht sicher, sieht aber danach aus).

Neulich kam dann ein Anhörungsbogen wegen fahrlässiger KV, haben ihn nur mit Personalien bestückt zurückgeschickt.

Mein Freund ist noch in der verlängerten Probezeit, da er mal zu schnell war und deshalb zur Nachschulung musste. Hat neulich jetzt noch einen B-Verstoß wegen Überladung bekommen, von der Probezeit wegen droht aber nur bei einem weiteren Punkt der nächste Schritt (ich glaube freiwillige MPU wäre das).

Haben jetzt mal einem Anwalt angerufen, der meinte, Akteneinsicht und Beratung und so würden schonmal mindestens 300€ kosten... Lohnt sich das überhaupt? Denn mit einem momentanen Teilzeitgehalt von 450€ würden Strafen in Tagessätzen ja nicht sonderlich hoch ausfallen? Oder muss er bei Verfolgung des Verfahrens mit Führerscheinentzugs rechnen (wegen der Probezeit)?

LG

Auto, Unfall, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Gericht, Fahrerlaubnis, Probezeit, Strafrecht, Straßenverkehrsordnung
Unfallflucht und Strafbefehl wie geht es weiter?

Hallo,

ich bin 42 Jahre alt männlich aus München! ich habe am 12/2015 mit meinem auto ein Umleitungsschild auf der A96 umgefahren! wo ich mein Autokennzeichen dort verloren habe!

Ich habe nur mein Versicherung gleich mitgeteilt...Ohne das ich die Polizei anrufe! Versicherung schickt mir ein Schlepper der mich in einem Vertragswerkstatt geschleppt hat! Versicherung hat die schaden kosten übernommen da ich Vollkasko versichert bin (300 Euro Selbstbeteiligung)!

nach ca 5 tagen klingelte die Polizei bei mir! Grund: Anhörung wegen Unerlaubtes entfernen von Unfallort ohne Polizei anzurufen etc..(Polizei hat mein Autoschild am unfallort gefunden). Ich habe die polizei alles erzählt das ich die Versicherung mitgeteilt habe und nach meinem wissen das es ausreichend war und die Polizei war nicht nötig... Am 05.02.2016 kommt post mit Strafbefehl bzw. urteil vom Staatsanwaltschaft: 30 Tagessätze (40 Euro am tag) wegen unerlaubtes entfernen von Unfallstelle § 142 Abs. 1 nr. 1 (Umleitungsschild-Schaden ca. 500 Euro). Meine frage ist: Soll ich diese urteil annehmen? Über mein Führerschein wurde nichts erwähnt und steht nichts im urteil nur die 30 Tagessätze (1200 Euro) Strafe! Kommt noch was auf mich zu wegen mein Füherschein! bin im verlängerte Probezeit die endet am 16.02.2016! Die Sta. meinte, wird das urteil nach 2 Wochen Rechtskräftig also zirka am 19.02.2016! wie sieht es aus mit mein verlängerte Probezeit!

Vielen Dank für eure Meinungen

Beste Grüße

Besucher

Auto, Unfall, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Probezeit, Straßenverkehrsordnung
Habe aus Versehen beim Autofahren jemanden mit Wasser bespritzt - wie Verhalten?

Sowas ist mir noch nie passiert.... es ist jetzt keine 10 Minuten her!

Ich glaube, dass ich eben jemanden mit Schmutzwasser von der Straße bespritzt habe. Es war in einer Tempo 30 Zone und ich habe mich auch brav an die Geschwindigkeit gehalten... am Gehsteig rechts stand ein älterer Mann an der äußersten Kante... warum auch immer! Egal... ich fahre weiter meinen Weg und merke, dass das Auto plötzlich leicht absackt (also wohl in ein kleines Schlagloch fährt)... ich hab mir immernoch nix weiter dabei gedacht, ist ja ein ganz normaler Vorgang beim Fahren. Als ich dann aber in den Rückspiegel schaue, sehe ich, wie der Mann ewig meinem Auto hinterherschaut und schließlich auch irgendwann seinen rechten Arm hebt und mit geballter Faust herumfuchtelt. Ich habe zwar weder Wasser spritzen sehen noch sonst irgendwas, aber eigentlich kann es ja nur einen Grund geben, weshalb er so rumgefuchtelt hat. Vielleicht war es auch nur so wenig, dass nur der untereste Rand seiner Hose nass wurde... dann konnte ich es aus dem Cockpit heraus ja gar nicht sehen... keine Ahnung. Jedenfalls war es absolut keine Absicht von mir!! Ich habe ja nichtmal eine Pfütze auf der Straße gesehen und er muss ja irgendwo auch damit rechnen, wenn er sich so nah an der Gehsteigkante fortbewegt oder?!?!

Blöderweise ist das auch noch in meiner Straße passiert. Ich kenne den Mann zwar nicht persönlich, aber er hat ja gesehen, dass ich 50 Meter später weiter eingeparkt habe. Wie hättet ihr euch verhalten?

Ich sehe in diesem Fall nicht ein, mich zu entschuldigen bzw. nachzufragen was los war... am Ende verlangt der noch, dass ich die Reinigung seiner Kleidung bezahle. Das sehe ich absolut nicht ein.

Auto, Wasser, Verkehrsrecht, ops, alte Menschen, Entschuldigung, Missgeschick, einsehen
Fragen zum Busfahren: Was muss ich mir gefallen lassen & muss der Busfahrer mich mitnehmen, wenn es auch eine zeitgleiche andere Linie gibt?

Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen zum Fahren mit dem Bus.

Frage 1: Muss ich mich als Fahrgast vom Busfahrer "bedrohen" lassen? Heute gab es eine Situation, dass der Busfahrer vor seiner nächsten Haltestelle, wo bereits viele Leute eingestiegen sind, eine Durchsage gemacht hat, dass doch bitte alle ganz bis zum Ende durch gehen sollen. Da wir noch lange nicht an der betreffenden Haltestelle angekommen sind, stand einer noch bei der Tür herum. Der musste sich dann folgendes anhören (unverändert): "Wenn der Typ der da in der Mitte steht nicht sofort nach hinten geht, schmeiße ich ihn eigenhändig raus". Wie sieht es da aus? Muss man sich so etwas immer gefallen lassen oder kann man irgendwo eine berechtigte Beschwerde mal einreichen, weil diese Aktionen nicht die einzigen sind.

Zu Frage bzw. Problem 2: Es gibt von meiner Haltestelle morgens 2 Busse, die das gleiche Ziel haben, zeitgleich abfahren, zeitgleich ankommen, aber andere Strecken fahren. Der Busfahrer meint, dass wir in den anderen Bus einsteigen sollen, weil der Bus sonst meistens immer etwas voller wird. Muss ich den anderen Bus nehmen oder muss der Busfahrer mich mitnehmen. Es gibt ja den §22 des Personenbeförderungsgesetzes (Beförderungspflicht). Gilt der hier auch, wenn es eine alternative gibt? Beides sind übrigens offizielle Linien (keine Extra-Schulbusse oder so). Ich fahre halt aber immer mit dem Bus, da eine Freundin dort mitfährt, die aber nicht den anderen Bus nehmen kann, weil sie früher als ich aussteigen muss. Wie sieht es hier aus?

Vielen Dank!

Gruß,

Schule, Verkehr, fahren, Verkehrsrecht, Bahn, Bus, Verkehrsmittel
Unbewusst Fahrerflucht begangen?

Guten Abend,

vielleicht kennt sich jemand ja damit aus.

Als ich heute morgen aus der Schule kam und nachhause fahren wollte habe ich anscheinen ein Auto angefahren. Ich habe es selber überhaupt nicht gemerkt. Mein Radio war ziemlich laut. Also bin ich weitergefahren und habe mir nichts dabei gedacht. Als heute die Polizei vor meiner Haustür stand war die Überraschung groß. Fall war eindeutig. Ich habe Fahrerflucht begangen. Die Polizisten haben sich mein Fahrzeug angeguckt und es würde alles passen. Strafanzeige gegen mich läuft. Super! Hätte ich es gemerkt wäre ich doch sofort stehen geblieben.

Jedenfalls. bin ich total geschockt und ärgere mich so sehr darüber das ich es nicht gemerkt habe. Der Polizist sagte, dass man sowas doch merken muss bei dem Schaden an meinem Auto. Ich füge ein Bild des Schadens anbei. Ich habe es wirklich nicht gemerkt.War auch ziemlich in Eile und wie gesagt war das Radio ziemlich laut. Ich habe meinen Führerschein erst seit knapp 3 Wochen. Habe nun angst das er mir entzogen wird.

Ich bin als Zweitfahrerin bei meinem Opa in der Versicherung angemeldet. Er ist Vollkaskoversichert.

Meine Fragen:

Wird mir der Führerschein entzogen ?

Übernimmt die Versicherung den Schaden ?

Was kommt nun auf mich zu ?

Ich habe wirklich etwas angst. Ist eine total neue Situation für mich und Fahrerflucht klingt wirklich hart.

Ich danke schon mal im Voraus für Eure Antworten.

LG

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Auto, Verkehrsrecht, Strafe
Wer kennt sich mit Straßenverkehrsrecht aus (zugeparkt)?

Hallo,

folgendes hat sich heute morgen um 06:30 Uhr abgespielt.

Die hochgeladene Skizze zeigt unser Auto in rot. Das Auto in gelb hat uns wieder einmal zugeparkt. Letztes Mal konnte man noch raus, da hinter uns keiner stand, aber dieses mal war es völlig unmöglich. Der Parkbereich befindet sich in einem Wohngebiet mit Häuserblocks. Es handelt sich um eine Seitenstraße (Sackgasse).

Aufgrund der Tatsache, dass wir nicht raus konnten, riefen wir die Polizei. Die werten Kollegen erst auch ganz freundlich, "Guten Morgen...". So, und nach der Erklärung der Situation, wo wir auch erwartet hätten, dass man uns eigentlich Recht gibt, und das gelbe Auto eigentlich entfernt werden müsse, sagte man uns, "Eigentlich dürfen wir hier auch nicht stehen...". Baff. Tja, ok. Wenn wir da nicht stehen dürfen, dann darf das der gelbe Wagen doch erst recht nicht? Der hatte nicht nur uns die Durchfahrt blockiert, sondern auch der Nachbar rechts neben ihn der auch dem Parkplatz parkte, konnte ja eigentlich auch nicht raus.

Tja, nach einer recht aufbrausenden Diskussion stellten wir dann fest, man wollte uns nicht helfen. Wir gingen dann wieder. Die Polizei (3 Mann in einem Streifenwagen) fuhren dann auch wieder davon, ohne das sich irgendetwas tat. Das gelbe Auto entfernte sich dann auch um 07:40 Uhr, das konnte ich dann noch beobachten.

Tja. Ich sitze hier nun etwas ratlos am PC. Ich weiß jetzt nicht, ob wir im Recht gewesen sind. Man erwartet ja doch eigentlich etwas Hilfe. Unsere Einschätzung war ja eigentlich "Du bist zugeparkt" der gelbe Wagen muss weg. Oder sind wir einfach im Unrecht und die Polizei waren hier einfach die Hände gebunden oder wollten dich nicht helfen. Wir ist hier die Rechtslage? Kann jemand dazu was sagen?

Was ich noch nachträglich erwähnen muss. Wir parken schon seit Jahren dort und wurden noch nie bestraft. Leute die links daneben parken, also in der Mitte des Wendekreises, wurden dort schon verwarnt. Auch wir bekamen zwei Mal eine Verwarnung, weil wir in der Mitte des Wendekreises geparkt hatten. Aber wie gesagt, an der Seite des Bordsteines hat noch nie irgendjemand was gesagt.

Danke und Gruß

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Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, parken, Straßenverkehr

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