Drogenfahrt - THC im Urin, nach 2 Monaten kam Brief mit Vorwurf - Verdacht des Ewerbes von Cannabis! Kommt noch ein Brief oder war es das?

Hallo, konnte leider keine Eindeutigen Antworten darauf finden deshalb nochmal meine Frage mit Erklärung.

Wurde bei einer Drogenfahrt routinemäßig angehalten, Urin Kontrolle mit THC nachweis, dann Blutabnahme jetzt warte ich auf Briefe.

Nun kam ein Brief indem mir folgendes vorgeworfen wird:

Straftat nach Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis und Zubereitungen(par.29 BTMG)! Mehr steht erstmal nichts, dieser Brief wurde genau 2 MOnate nach Tat versendet.

Unten bei Bemerkung steht: Verdacht des Erwerb/Besitz von Marihuana / Cannabis

Im ganzen Brief steht nichts von STVG, dass es eine Drogenfahrt gab etc. Habe mal einen Anwalt angerufen für eine Erstberatung, 2 verschiedene sagten, dass da mit Sicherheit noch was kommen wird, da dies 2 verschiedene Sachen sind. Einmal wenn man ne Drogenfahrt macht, muss man ja iwie an das Zeug gekommen sein, und zweitens die Drogenfahrt an sich als Straftat.

Ich konnte jetzt hier im Forum einige Einträge finden wo Leute erst auch nur den einen Brief bekommen haben, aber es wurde nie aufgeklärt ob noch ein zweiter Brief anschließend kam.

Von den THC Werten dürfte ich zu 100% die Mindestgrenze erreicht haben, letzter Konsum 5 std vor der Fahrt, aber in diesem Brief steht nun nix von THC Werten oder Drogen am Steuer. Können die Leute die einen ähnlcihen Fall hatte bitte aufklären ob noch was kommt oder ob eine kleine Chance auf Glück besteht?

Wie oft wurde so ein Fall, wo es sehr sicher war, dass genug THC im Blut ist um die Straftat zur Strafe zu bringen eingestellt?

Habe einige BRiefe im Netz gesehen wo beides direkt drinstand, BTMG und Drogen im Straßenverkehr, bei mir nur das eine.

Will halt wissen wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass noch ein Brief nachkommt?

Danke euch vorab

Auto, Polizei, Verkehrsrecht, Drogen, kiffen, THC, Betäubungsmittelgesetz
Unfallgegner streitet plötzlich Schuld ab

Hallo!

Meiner Mutter ist heute Mittag eine Fahranfängerin draufgefahren. Meine Mutter stand an einer Ausfahrt einer Apotheke und wollte auf die Hauptstraße fahren, plötzlich rummste es hinter ihr. Die junge Dame war eigentlich sehr einsichtig. Die beiden tauschten die Daten aus, dann fuhr meine Mutter weg (hatte einen wichtigen Termin). Meine Mom meinte noch zu ihr, dass sie sich am frühen Abend melde. Gesagt, getan. Doch plötzlich war nicht mehr die Fahranfängerin am Telefon, sondern der Vater. Der, dem der Wagen auch gehört. Und plötzlich hieß es, meine Mutter sei rückwärts gefahren (an einer Ausfahrt?!) und hätte den Crash verursacht. Er meinte aber auch, dass beide Seiten den eigenen Schaden zahlen und damit hat sich's.

Hammer! Ich habe meiner Mutter zig mal gesagt, wenn sowas is, sich irgendwas schriftlich geben lassen, Zeugen suchen oder Polizei rufen. Ich weiß, die Polizei kommt bei kleineren Bagatellschäden nicht. Jedoch könnte ja der Unfallgegner alkoholisiert sein... dann müssen die kommen. ;-) Wenn meine Mutter den Zusammenstoß verursacht hätte, wieso schlägt der Unfallgegner vor, dass jeder seinen eigenen Schaden zahlt?!?

Was kann ich/meine Mutter nun machen? Bin mit ihr nochmal am frühen Abend zu dem Unfallgegner gefahren (der Unfallverursacherin und deren Vater, also dem Fahrzeughalter). Beide waren freundlich, aber uneinsichtig (die Tochter sagte praktisch nix, stand nur dabei). Ich habe dann ein paar Bilder gemacht von unserem und vom Gegnerauto (er auch) und dann sind wir abgebraust. Ich habe zu ihm gesagt, dass sich diesen Vorfall mein Gutachter annimmt, wenn er weiterhin so uneinsichtig ist. Dieser könnte genau sehen, wer hier wem draufgefahren ist. Habe sowas mal im Tv gesehen.

Aber mal im ernst: Kann man sowas sehen/nachvollziehen, wer Schuld hat? Die Kratzer an beiden Autos sind recht ordentlich. Bei seinem Auto (Unfallgegner) hat er schon versucht zu polieren.... unmöglich. Dabei habe ich extra gesagt am Telefon, er soll da NIX machen! Bei uns ist sprichwörtlich der Lack weg. Tiefe Schlieren an der Heckschürze bis zum schwarzen Kunststoff (silberner Lack).

Was kann ich/meine Mutter nun machen/in die Wege leiten, um an unser Recht zu kommen?

Auto, Unfall, Verkehr, Betrug, Recht, Verkehrsrecht, Fahrzeug, Unfallversicherung
Fahrverbot von 4 Wochen: Wer kann mir die genauen Einzelheiten nennen?

Hallo Forum,

ich bin zu schnell gefahren und werde nun mit einem Fahrverbot von 4 Wochen (plus 4 Punkte plus Bußgeld) bestraft. Wer kann mir etwas über den genauen Ablauf des Fahrverbots mitteilen? Da ich erstmalig davon betroffen bin, kann ich den Beginn des Fahrverbots bis zu vier Monate verschieben.

Wie geht das genau: Sind die vier Wochen Fahrverbot an einen Kalendermonat gekoppelt, also z.B. vom 01.12.12 bis 31.12.12 oder kann ich den Beginn frei wählen, beispielsweise vom 13.12.12 bis 12.01.13? Sind es vier Wochen Fahrverbot (= 28 Tage) oder ist es ein Monat (= bis zu 31 Tage)? Ab wann beginnt der erste und letzte Tag zu zählen? Theoretisch könnte ich ja um 23.59 Uhr den Führerschein abgeben und ihn mir nach 4 Wochen um 0.01 Uhr wieder abholen. Tatsächlich sind das dann praktisch zwei Tage weniger.

Wo gebe ich den Führerschein eigentlich ab? Ist das bei jeder Polizeidienststelle möglich oder geht das auch auf dem Postweg?

Außerdem gibt es eine Vorgabe, dass innerhalb von 12 Monaten bestimmte Verkehrsverstöße härter bestraft werden. Um was handelt es sich dabei genau? Ab wann beginnen die 12 Monate zu laufen: mit dem Tag der Anzeige wegen der erhöhten Geschwindigkeit oder mit der Rechtskraft, die ja erst nach der noch zu erfolgenden Anhörung und dem dann erlassenen Bescheid erfolgt.

Und noch eine ergänzende Frage: Habe ich etwas Wesentliches zu fragen vergessen? Gibt es noch einen "guten Tipp"? Meine Geschwindigkeitsüberschreitung lag bei rund 60 km/h auf der Autobahn und ist per Videoaufzeichnung festgehalten. Äußerungen dazu habe ich zwar nicht gemacht, aber die Sache ist schon sehr eindeutig. Punkte habe ich bisher keine. Ich brauche das Fahrzeug auch nicht zwingend beruflich, allerdings ist das Fahrverbot schon schwierig in meinen Alltag zu integrieren.

Viele Fragen und die Hoffnung auf einige gute Antworten. Dafür schon jetzt vielen Dank!

Thnne

Auto, KFZ, Verkehr, Verkehrsrecht, Fahrverbot, Strafe, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsüberschreitung
Ich bin wegen laufendem Motor aufgeschrieben worden. Was kann ich tun?

Hallo und Guten Morgen,

der Tag ist zwar noch recht jung aber ich bzw wir haben uns schon wieder tierisch über eine Nachbarin von der anderen Straßenseite aufgeregt.

Mein Freund hat um ca. 7.40 für höchstens 5 minuten mit seinem 7,5 T Firmen LKW am Rand der anderen Straßenseite mit laufendem Motor gestanden, da er mir schnell was hoch auf den Balkon geworfen hat.

Er wollte grade zu seinem LKW zurück laufen um weiter zufahren, da kam auch schon unsere "super nette Nachbarin" raus und hat ihn aufgeschrieben, als er sie drauf ansprechen wollte, was Ihr das nun bringt, maulte sie nur irgendwas weil er den Motor laufen lassen würde, deswegen hätte Sie ihn nun aufgeschrieben, und ist danach ganz schnell wieder ins Haus rein gegangen, ohne das mein Freund irgendeine Möglichkeit gehabt hätte in Ruhe kurz mit ihr darüber zu sprechen.

Nun wollt ich mal fragen was meinem Freund nun passieren könnte, weil er da für ca. 5 minuten stand.

Ps: Diese Nachbarin hab ich vor ca. 2 Jahren schon gefressen gehabt, da ich damals auf unserem Balkon im Sommer mal stand (wir wohnen auf gegenüber vor dieser Dame) und mich etwas lauter mit meinem Freund unterhalten hatte, da ich mich über was anderes geärgert hatte, und da kam sie auch schon aus Ihrer Wohnung gekrochen und hat vor dem Haus gestanden und mich total böse angeschaut, ich denk mal am aller liebsten hätte sie mir den Mund da schon verboten, obwohl ich noch nicht einmal geschrieen hatte.

Reden können wir mit dieser Dame nicht, da wir sie ansonsten überhaupt nicht kennen, und auch leider keinen Namen von ihr haben.

Auf dem Bild hab ich mit einem blauen Pfeil mal makiert wo er ungefähr stand.

Bild zum Beitrag
Verkehr, Verkehrsrecht, LKW, parken, Straßenverkehr
Linksabbieger auf Kreuzung als Geradeausfahrer reingefahren

Hallo zusammen,

meine Frage lautet folgender maßen:

Ich fuhr vor ein paar Tagen eine große Ampelgesteuerte Kreuzung an und hatte mind. 1 bis 2 Sekunden Grün bis ich angefahren bin. Ich wollte nur geradeaus und hab mich von insgesamt 3 Spuren auf der rechten eingeordnet mit Geradeauspfeil und Rechtspfeil. Vorrauschauend war meine Spur und sogar die links von mir (Mittelspur) frei , als ich dann in den 2. Gang schaltete bei ca. 20kmh stand aufeinmal ein PKW vor mir das noch nach links wollte und es war leider zu spät auszuweichen. Bin dann in das Fahrzeug kollidiert.

Hab ich gute Chancen vor Gericht wenn es soweit kommen muss ? weil die Gegenpartei behauptet Sie stand bereits da und ich sei Ihr reingefahren oder wird das von den Versicherungen intern geregelt. Selbst wenn die Gegenpartei dort stand hat was aber wirklich nicht der Fall war hat Sie sich doch total falsch eingeordnet, man muss sagen es war stockender Berufsverkehr und ich glaube das sich die Gegenpartei bei zuvor 3 linksabbiegende obwohl die Kreuzung sehr voll war noch rangedrängelt hat ohne vorrausschauend zu denken vielleicht sogar bei Oranger oder später Grünphase der Ampel.

Warum ich weiß das 3 Pkw´s vor Ihr standen mussten weil ich sie bei meiner Rotphase über die Kreuzung fahren gesehen habe, Auf der Linken Spur meiner befahrenen Straße war ein Linksabbiegerspur, das heißt voreinander Links abbiegen, schätze mal so konnte ich die Gegenpartei nicht erahnen

Vielen Dank Porcello

Auto, Verkehrsrecht, AutoVerkehr, Straßenverkehr
Was kann ich tun, wenn die Unfallvers. o. Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft nicht zahlt?

Ich weiß nicht, wie ich meinem Stiefvater noch helfen kann. Meine Mutter ist am 8. Januar bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Laut Aussagen der Polizei und Zeugen, liegt die alleinige Schuld beim Unfallgegner. Dieser wollte zwischen 2 Ortschaften, die ca. 800 m von einander entfernt liegen, einen Lkw in einer Linkskurve überholen. Zu dem Überholvorgang kam es nicht mehr. Beide Fahrzeuge prallten mit voller Geschwindikeit zusammen. Meine Mutter wurde schon im Rettungswagen reanimiert und verstarb dann zwei Stunden später im Krankenhaus an ihren inneren Verletzungen. Glück im Unglück ist das es eine Unfallversicherung gibt. Die will jetzt aber nicht zahlen, bevor sie nicht Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft hatte. Mein Stiefvater muss aber noch einen Kredit abtragen. Meine Mutter war Hauptverdiener, mein Stiefvater ist Rentner . Er hat momentan Kosten die seine Einkünfte überschreiten (ohne Lebensunterhalt). Ich habe erst einmal alle Beerdigungskosten beglichen. Aber in spätestens 2 Monaten kann er die Kosten nicht mehr tragen. Die gegnerische Haftpflicht will übrigens auch erst Akteneinsicht. Ich wohne 500 km entfernt und mache mir große Sorgen, da mein Stiefvater schwer herzkrank ist. Kann ich vielleicht selbst bei der Staatsanwaltschaft anrufen und diese bitten die Ermittlungen zeitnaher zu bearbeiten? Berufsgenossenschaft lässt sich auch Zeit (Es war ein Wegeunfall) Was kann ich noch tun?

Verkehrsrecht, Unfallversicherung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verkehrsrecht