Ich habe in 2011 mit dem Mietwagen wegen Falschparken ein Knöllchen in Italien bekommen, dass ich nie bezahlt habe. Jetzt ist die Verjährungsfrist von 5 Jahren seit einem dreiviertel Jahr verstrichen. Ich bekam jetzt vor ein paar Tagen Post von einem deutschen Anwalt, der die Forderung beitreiben möchte. Zudem an meine alte Wohnanschrift. Jetzt frage ich mich: Muss ich, trotz Ablauf der Verjährungsfrist immer noch mit einer vollstreckbaren Ausfertigung rechnen oder kann ich das Schreiben ignorieren?