Folgende Situation: ich fahre auf eine Kreuzung mit Ampelanlage zu und möchte links abbiegen. Ich fahre auf einer Linksabbiegerspur, rechts befindet sich eine Geradeaus-/Rechtsabbiegerspur. Ca. 50 m vor der Kreuzung mündet von rechts eine kleine Straße ein. Damit potenziell Fahrzeuge von dort auf meine Linksabbiegerspur einfädeln können, gibt es vor der Einmündung noch eine zweifeldrige Ampel (getrennt für die Linksabbieger- und die Geradeaus-/Rechts-Spur). Eine Schlange gibt es eigentlich immer nur auf der Linksabbiegerspur, die meisten auf der anderen Spur biegen vor der Kreuzungsampel rechts ab. Daher ist die zweifeldrige Ampel dort die meiste Zeit ausgeschaltet.

Die zweifeldrige Ampel vor der Einmündung für Linksabbieger schaltet auf rot, so dass ich stehen bleiben muss. Die Linksabbiegerspur vor mir leert sich, während die Ampel an der Kreuzung noch grün hat, bevor diese auch auf rot schaltet. Die Geradeaus-/Rechts-Spur hat freie Fahrt. Niemand möchte von der Einmündung einbiegen.

Hinter mir stauen sich zahlreiche Fahrzeuge. Von ganz hinten kommt ein Fahrzeug auf der rechten Spur, fährt unter der für seine Spur freigegebenen zweifeldrigen Ampel an der Einmündung vorbei und ordnet sich erst hinter dieser auf die dort leere Linksabbiegerspur ein. Er muss dazu keine durchgezogene Linie überfahren (lediglich der direkte Einmündungsbereich ist durch ein weißes Kreuz gekennzeichnet und muss frei gehalten werden).

In den Fahrzeugen hinter mir herrscht großer Unmut über den Vordrängler. Frage: darf der das? Ich habe vernommen, dass an besagter Stelle die Polizei öfters solche Fahrer angehalten habe, bin mir aber im Unklaren darüber, welche Verkehrsregel sie genau verletzen, denn sie überfahren kein Rotlicht und keine durchgezogene Linie. Wer weiß es?