Ich plane meinen aktuellen Wagen von Mai bis Oktober abzumelden und ihn in dieser Zeit auf meinen angemieteten Parkplatz meiner Miethaushälfte stehen zu lassen. Meine Vermieter haben diese Erlaubnis erteilt. Nun ist es so, dass das Miethaus direkt an einer vielbefahrenen Straße liegt. Der Parkplatz liegt rechts neben dem Haus (noch auf dem Grundstück direkt an dessen Grenze) und ist klar als dieser gekennzeichnet. Um auf der Parkplatz zu fahren, muss man von der Straße über den Bordstein und den Fußweg und Fahrradweg überqueren. Allerdings ist der Parkplatz bzw. das Grundstück an dieser Stelle nicht umzäunt, sodass quasi jeder dort (unbefugt) Zugang hätte Zählt dieser Parkplatz als Teil des öffentlichen Verkehrsraums und wäre es mir demnach verboten den Wagen dort abzustellen?
Abgemeldetes Auto auf Privatem Grund, der nicht umfriedet ist - erlaubt?
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