Schönen guten Tag ^^
Sicherlich gibt es zu dem Thema hier schon unzählige Fragen und drei mal so viele Antworten, aber was eine Sache dabei angeht, bin ich mir bis heute noch nicht ganz sicher. Nun ist es ja so, wenn man in eine allgemeine Verkehrskontrolle gerät, hat man ja das Recht einen Drogenschnelltest (in den meisten Fällen ja ein Urintest) zu verweigern, nur bei einer Blutprobe, die richterlich angeordnet ist, muss man Folge leisten. Nun lese ich immer wieder, dass die Polizei für einen Alkohol- oder Drogentest sichere Hinweise benötigt und da wären wir auch schon bei meiner Frage, was genau zählt in der Hinsicht als "dringender Tatverdacht"? Eine Alkoholfahne scheinbar ja, rote Augen nicht, riecht das Auto nach Cannabis zählt das scheinbar auch dazu, wie schaut es aus, wenn man stark zittert (wenn auch nur vor Aufregung)? Würde mich freuen, wenn hier jemand, der vielleicht sogar als Polizist beruflich tätig ist oder mit dem Thema schon Erfahrungen gemacht hat, mir das mal genauer erläutern könnte. ^^
Freue mich über jede hilfreiche Antwort :)