Hallo, ich bin am 11.09.2015 in Österreich gefahren und wurde geblitzt. Am 06.06.2016 hat der Behörde ein Schreiben mit Lenkererhebung an mich verschickt. Das Schreiben wurde bei mir erst am 21.09.2016 zugestellt (mehr als 1 Jahr nach dem Blitz).

Gemäß § 31 Abs. 1. Verwaltungsstrafgesetz 1991 beträgt die Verjährungsfrist bei Verwaltungsübertretungen 12 Monate. Diese Frist ist von dem Zeitpunkt zu berechnen, an dem die strafbare Handlung abgeschlossen worden ist oder das strafbare Verhalten aufgehört hat.

Ich habe auf das Schreiben nicht geantwortet und habe 50 € Strafe bekommen und zusätzlich noch 5 € Mahngebühren.

Ich habe bei dem Behörde angerufen und sie meinen, dass ich die Strafe bezahlen soll, weil das Schreiben am 06.06.2016 verschickt wurde. Also es ist nicht wichtig wann das Schreiben zugestellt wurde sondern wann sie es verschickt haben??

Bitte um Hilfe.