Knöllchen wegen "Falschparken" bei Zeichen 314?

Hey Leute, ich hab heute ein Knöllchen an meiner Scheibe gefunden, als ich mich auf dem Weg nach Hause gemacht habe von der Schule.

Im Knöllchen heißt es: "Sie parkten bei Zeichen 314, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 318) richtig eingestellt zu haben. §13 Abs 1,2 §49 StVO; §24 StVG; 63.1 BKat" 10€ Verwarnungsgeld für den Mist.

Ich hab mich jetzt mal ein bisschen durch die Gesetzestexte gewühlt aber ich habe nichts von einer Parkscheibenpflicht gelesen, nur wenn das explizit ausgeschildert ist.

Ich hab jetzt eine Woche Zeit Das Knöllchen zu bezahlen oder mich schriftlich dazu zu äußern. Anzumerken ist, dass die Straße eine Nebenstraße ist, die vor meiner Schule herführt und, dass dort ganz normale Häuser und Wohnungen stehen. Durch ein Hin und Her bei Google Maps hatte ich das Glück, dass genau bei der Einfahrt in die Nebenstraße das Schild mit abgebildet ist. Auf der rechten Seite ist der Schülerparkplatz, aber dort parke ich kaum bis nie, da der fast immer voll ist (bin übrigens im letzten Jahr meines Abiturs auf einem Berufskolleg.

Auf dem Bild erkennt man genau, dass es nicht das Zeichen 314, sondern das Zeichen 315 ist. Ich sehe es deswegen auch nicht ein, das Knöllchen zu bezahlen.

Sagen wir mal, ich wäre jetzt im Recht und würde eine Äußerung dazu tätigen, an wen würde das Ganze denn gehen? Der Knöllchenkopf sieht so aus: Name meiner Stadt Der Oberbürgermeister (kein Name wirklich nur das) Rechtsamt + Straße Ruhender Verkehr PLZ + Ort 2 Personen mit Telefon und E-Mail

Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen und mir sagen, ob ich oder das Ordnungsamt im Recht ist.

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Verkehr, Verkehrsrecht, parken
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