A1 Führerschein in Österreich machen und A2 in Deutschland?

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Du darfst nur dort eine Fahrerlaubnis erwerben, dort wo du mehrheitlich aufhältst. Diese Verwaltungsbehörde ist sachlich zuständig.

Deshalb darf dir aufgrund der Rechtsvorschriften keine Fahrerlaubnis in Köln ausgestellt werden, wenn du z.B. in Berlin wohnst/aufhältig bist.

In deinem Fall kommt es nicht darauf an, wo du gemeldet bist. Es kommt einfach darauf an, in welchen Staat du dich aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr aufhältst.

Geregelt ist das europaweit in Artikel 12 der 3. EU- Führerscheinrichtlinie.


Hallo,
es könnte Probleme geben, wenn man in Österreich nicht von A1 auf A2 upgraden kann, aber man kann den Führerschein ja umschreiben lassen.

Führerschein aus EU- oder EWR-Staaten

In welchem Umfang gilt ein solcher Führerschein in Deutschland?

Der Umfang der Fahrberechtigung in Deutschland entspricht der des ausländischen Führerscheins. Enthält die ausländische Fahrerlaubnis Beschränkungen oder Auflagen, so gilt dies auch für die Fahrberechtigung in Deutschland. Ein Überschreiten der ausländischen Fahrberechtigung stellt nach deutschem Recht ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG dar.

Quelle:
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/EU_FS_in_Dtld/default.aspx?ComponentId=103845&SourcePageId=48368

Man muss jedoch mindestens 185 Tage in dem Land polizeilich gemeldet sein, in dem man den Führerschein macht.
Bist Du nur zu den Ferien in Österreich, dann ist es leider nicht möglich.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__7.html

siggibayr  03.08.2016, 07:31

....... die polizeiliche Anmeldung ist laut EU- Recht nicht Voraussetzung. Das liegt daran, dass es in vielen europäischen Ländern keine Meldegesetze gibt. In soweit sind deine Ausführungen nicht ganz richtig.

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Hallo,

das kommt darauf an, wo du deinen ordentlichen Wohnsitz hast.

Der in Österreich erworbene A1 berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, wenn du zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis deinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hattest.

Da der A1 dann hier gar keine Gültigkeit hat, kannst du damit auch nicht in Deutschland auf den A2 aufsteigen.

Du musst ihn also in jedem Fall in dem Land machen, in dem du deinen ordentlichen Wohnsitz hast. Dann kannst du nach 2 Jahren auch in diesem Land auf A2 aufsteigen.

Mit diesem dann kannst du unbedenklich in das andere Land fahren und Mutter oder Vater besuchen.

Informiere dich auch mal über die 2. Ausbildungsphase der Motorrad-Klassen in Österreich. Die macht es überflüssig überhaupt über den Erwerb in Österreich nachzudenken.

https://www.oeamtc.at/fahrtechnik/fuehrerschein/mehrphasen-training-motorrad/11.004.678

Viele Grüße

Michael

Du machst einen EU - Führerschein. Da ist es egal, wo du den machst. Nur du musst deinen Hauptwohnsitz in dem Land haben.