Ebay Kleinanzeigen wann ist man gewerblich tätig?

Ich habe im Internet geguckt und folgende Punkte sind anscheinend ausschlaggebend:

- Wenn man die Absicht hat Gewinn zu erzielen. Ob es nun klappt oder nicht.

- Wenn man regelmäßig verkauft

- Wenn man mehrere ähnliche Artikel anbietet

- Wenn man überwiegend Neuware verkauft

Jetzt finde ich das etwas verwirrend. Man kann ja auch mal Artikel gekauft haben zur eigen Verwendung OHNE die Absicht später teurer weiterverkaufen. Wenn diese Artikel dann im Wert steigen und man es teurer als einst gekauft abgibt hat man Gewinn gemacht. Aber ist das gewerbliche Handeln? Wie oft bis es gewerblich ist?

Jetzt die Regelmäßigkeit. Das kann ja alles bedeuten. Einmal die Woche, einmal am Tag, einmal in Monat. Was ist dann gewerblich. Ist es dann plötzlich egal ob es mit Gewinnabsicht betrieben wird, wenn nicht regelmäßig? Oder kann man ohne Gewinnabsicht gewerblich handeln wenn es regelmäßig ist?

Wie ist das mit den ähnlichen Artikeln? Wenn man jetzt z. B. Seine Sammlung Murmeln verkaufen will und mehrere einzeln verlaufen will? Ohne Gewinnabsicht.

Was ist denn da ausschlaggebend? Reicht es wenn einer dieser Punkte zutrifft, dass ein Gewerbe vorliegt oder muss Gewinnerzielungsabsicht und planmäßige, regelmäßige Tätigkeit immer zutreffen?

Weil wenn jeder einzelne Punkt alleine ein Gewerbe ausmachen kann, dann hat ja beinahe jeder Ebay Kleinanzeigen Nutzer heimlich ein Gewerbe. Weil viele ähnliche Artikel in Mengen anbieten und viele "regelmäßig" verkaufen.

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Rezeptfreigabe Pflicht für alle restaurants?

Was haltet ihr davon wenn alle restaurants dazu verpflichtet werden ihre Rezepte frei zu geben ?

In meiner Nähe gibt es einen Pizzaladen der wirklich eine sehr gute Händchencurry Pizza zubereitet. Leider ist das Rezept geheim...

Irgendwelche Rezepte aus dem Internet können das nicht ersetzen zudem müsste ich die alle Mal Ausprobieren.

Ich hab nicht vor mein eigenen Pizza Laden auf zu machen aber ich möchte wenigsten die Möglichkeit haben die selbe Pizza zu machen.

Der Pizzamacher kann ja sein Rezept patentieren lassen sodass niemand sein Rezept weiterverkaufen darf und dass nicht gleich 10 pizzarien an dem selben Ort verkaufen dürfen ist bereits im Gesetz geregelt. Also gibt es meiner Meinung nach keinen Grund für den Pizzabäcker sein Rezept geheim zu halten. Ich komm deswegen bestimmt nicht öfter bei ihm einkaufen. Auch nicht weniger. Denn in der Regel haben die Leute nicht das Geld um sich jeden Tag eine Pizza für 7 Euro einzukaufen. Und die die eine kaufen sind entweder stinkreich oder haben keine Lust Zuhause was zu machen.

Ich denke nicht dass der Laden deswegen Pleite geht.

Was haltet ihr davon wenn pizzarien und Restaurants gesetzlich dazu verpflichtet sind ihre Rezepte freizugeben.

Vonmir aus gegen eine Gebühr wenn es sein muss.

Ich finde es sollte niemand daran gehindert sein gutes Essen zuzubereiten.

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Auf Ebay gebrauchte Pokemonkarten gekauft - Ist das Mangelware und kann ich sie zurückgeben und mein Geld wiederbekommen?

Hallo,

ich habe auf Ebay gebrauchte Pokemon-Karten für einen erheblichen Preis gekauft. Dieser Fall könnte für Kartensammler und Ebayer interessant sein.

Folgendes zum Verkäufer:

  • Der Verkäufer hat tausende Bewertungen und keine einzige Negative.
  • Er bietet von mehreren der Karten, die ich kaufte, mehrere an. Also es gab nicht nur einen Artikel zu kaufen. Und das Artikelbild war nur die Vorderseite einer Karte. Heißt, nirgendwo hat man die Rückseite gesehen und man hat nur von einer Karte die Vorderseite gesehen, selbst wenn er mehrere angeboten hat.
  • Er hat alle Karten, die ich gekauft habe, als "Near Mint" beschrieben. Und weiter unten hat er eine Legende, wo die Gebrauchsspuren beschrieben werden. Bei "Near Mint" steht bei ihm "Near Mint = Minimale Abnutzungsspuren, zum Beispiel kleine Kratzer"

Die erste Sache ist, "Near Mint" hat unter Sammlern noch keine Kratzer: https://www.cardmarket.com/de/Help/CardCondition

Die Karten die ich gekauft habe, sind nicht mal "Excellent".

Da frage ich mich zum einen, ob er diesem Begriff eine andere Definition geben darf. Angenommen er darf es, dann hat er also angegeben "Zum Beispiel kleine Kratzer".

Aber die Karten sehen so aus:

  • Bei jeder Karte ist in der Mitte diese auffällige Falte auf der gleichen Stelle. Bei den einen stärker, als bei den anderen. Wurden in einem Briefumschlag geliefert, nur in Hülle, ohne Toploader und/oder die Hülle an feste Pappe oder so zu kleben. Aber sie sind nicht geknickt. Trotzdem ahne ich, dass diese Falten irgendwie erst beim Transport passiert sind, weil alle Karten betroffen sind.
  • Schaut euch die "Kratzer" auf der oberen Karte im unteren Bereich an. Jede Karte hat vergleichbare Gebrauchsspuren.
  • Und dann kommt noch hinzu, dass es teilweise sehr schräge Drucke sind (siehe auch obere Karte).

Folgende Fragen ergeben sich für mich:

  • Ich kann nicht nachweisen, dass die Gebrauchsspuren schon so waren, als ich den Brief im Briefkasten vorfand und das sie eventuell fahrlässig versendet wurden (mittlere Falten). Habe ich eine Chance, mein Geld zurückzubekommen, auch wenn er nicht einsichtig ist?
  • Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich vorgehen soll? Also ich werde natürlich die Rückgabe anfordern, aber ich bin gerade unsicher, ob es Sinn macht in diesem Fall.
  • Nochmal angemerkt: Es gab keine Fotos von den Kartenrückseiten und bei dem Foto der Vorderseite weiß man nicht, welche Karte das überhaupt war, da es mehrere Artikel gab.
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