Auf Ebay Möbel jemand anderem schneller verkauft?
Hallo, ich habe ein Sportgerät auf Ebay gestellt für 150 Euro. Es kamen mehrere Interessenten und haben es doch nicht kaufen wollen. Freitag hab ich mit einem Interessenten einen Termin für Mittwoch vereinbart (auch meine Adresse habe ich geschickt) und habe es aber kurzfristig noch am Freitag abend an einen Bekannten verkauft weil die es unbedingt wollten. Jetzt stresst die Person rum, dass ein Kaufvertrag zustande kam und das wir bereits zugesagt hatten usw. Klar ist das blöd gelaufen ich habe mich auch mehrmals entschuldigt. Kann die Person mich anklagen oder Schadenersatz anfordern?
9 Antworten
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Kommt drauf an, was genau ihr vereinbart habt.
Aber ja, grundsätzlich kann er Ärger machen - und dich sogar auf Erfüllung verklagen. Fang schon mal an zu sparen...
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Nur die Absprache eines Besichtigungstermins ist kein bindender Kaufvertrag. Es kommt, wie immer, auf die genauen Formulierungen an. Schreibst Du "Klar, kannst Du haben, komm Mttwoch vorbei." dann wird es eng für Dich. Ist aber wirklich nur ein Besichtigungstermin verabredet begründet dass alleine keinen Vertrag.
(Bin weder Anwalt noch Kaufmann)
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Jetzt stresst die Person rum, dass ein Kaufvertrag zustande kam
Und da hat sie Recht.
Kann die Person mich anklagen oder Schadenersatz anfordern?
Ja. Sie kann einen Ersatzkauf vornehmen und Dir die evtl. höheren Kosten aufs Auge drücken.
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Freitag hab ich mit einem Interessenten einen Termin für Mittwoch vereinbart (auch meine Adresse habe ich geschickt)
Was genau sollte da passieren?
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Theoretisch ja, mit großer Aussicht auf Erfolg…
…da zwei übereinstimmende Willenserklärungen hier aufeinander treffen.
Praktisch (eher) nein…
…da ich mir nicht vorstellen kann dass jemand wegen 150€ einen Rechtsstreit lostritt. Das wäre auch für die Partei nämlich eine Odyssee wegen 150€.
Trotzdem weiß man nie, deshalb würde ich persönlich raten das alles nicht auszusitzen sondern mit dem Bekannten zu sprechen und darüber aufzuklären das er das entsprechende Gerät, wegen deiner Unwissenheit, widerrechtlich von dir erworben hat. Und so versuchen die Wogen zu glätten.
Oder du sitzt den Frust des eigentlichen Käufers aus und hoffst das er nicht tätig wird.
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Nirgendwo in der Frage ist ersichtlich das es sich lediglich um einen „Besichtigungstermin“ handelt, weswegen man davon ausgehen kann, dass das Treffen der Abwicklung des Kaufes galt.
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Jau, habe ich irgendwie reingelesen, das Besichtigen. Hast recht.
Die Absprache eines Besichtigungstermins ist noch kein Kaufvertrag.