Hallo gutefarge.net-Minglieder!
Ich habe mir vor einigen Tagen bei einem Online-Händler eine Tasche zum absolutem Schnäppchenpreis gekauft. Ich habe eine Versandbestätigung erhalten, habe das Geld überwiesen und wurde informiert, das die Ware unverzüglich an mich versendet wird, sobald die Tasche vom Lieferanten bei meinem Online-Händler angekommen ist. Jetzt habe ich eine E-Mail erhalten, dass meine bestellte Tasche nicht mehr lieferbar sei und ich einen vergleichbares Produkt erhalten könnte. So weit so gut...
Ich habe also den Händler angeschrieben, darauf aufmerksam gemacht, dass in einer seiner Filialen noch so eine Tasche vorrätig ist und darum gebeten mir dieses Exemplar zu schicken. Darauf erhielt ich die Antwort, dass es kein vergleichbares Ersatzprodukt gibt und ich mein Geld zurückbekomme. Toll, das das Geld nur 7,90€ sind und der momentan günstigste Preis der Tasche im Internet 35€ beträgt. Habe ich einen Anspruch auf die Tasche, weil sie zum Zeitpunkt meiner Bestellung noch lieferbar war und die Firma sogar noch eine der Tasche laut ihrer Website hat??? Wenn ja, auf welchem Absatz und welchem Paragraphen beruht dieses Recht.
Würde mich wirklich über sachliche Antworten freuen! Lg Tom