Snacks und/oder warme Gerichte auf der Strasse verkaufen

2 Antworten

Alle Fragen kann ich nicht beantworten, aber hier ein paar Tips: Steuern müsst ihr glaube ich nicht zahlen, nur wenn ihr einen festen Stand habt (dauerhafter Platz über das ganze Jahr) und über die 400 € grenze kommt. Gut währe wenn ihr das in der Nähe von Schulen, bzw. Büros macht, denn jeder Schüler und Arbeiter möchte Kaffee. Versuch vorher an stellen wie Hauptbahnhof Flyer zu verteilen, müssen ja nicht viele sein. Es müsste sich für vier Monate schon lohnen, bei einem mobilen Stand kann man ihn ja auch jederzeit abbauen. Viel Glück!

auf der Strasse entweder belegte Brote oder warme Gerichte verkaufen

Dann braucht ihr eine Reisegewerbekarte vom Gewerbeamt. Die Kosten sind in den Gemeinden unterschiedlich. Außerdem braucht ihr jeweils eine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer. Beim Straßenland braucht ihr eine Straßenlandsondernutzungserlaubnis (Straßenbau- bzw. Tiefbauamt) und eine Ausnahmgenehmigung nach der StVO (Straßenverkehrsbehörde).

muss man seine Kueche dann vom Gesundheitsamt ueberpruefen lassen?

Ja klar ! Und private Küchen genügen dem Standard selten. Erkundige dich lieber vorher bei deiner Lebensmittelaufsicht.

muessen wir Steuern zahlen?

EkSt nur, wenn eure Gesamteinkünfte (für jeden Einzelnen) im Jahr nicht über 8.354 € kommen.


pellietersen 
Beitragsersteller
 20.03.2014, 20:06

vielen vielen dank! weisst du ob das alles auch dafuer gilt, wenn wir essen "verschenken"??

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Geochelone  20.03.2014, 20:48
@pellietersen

Wenn ihr wirklich die Speisen und Getränke verschenken würdet, wäre das kein Gewerbe und ihr bräuchtet keine Reisegewerbekarte. Die anderen Erlaubnisse aber schon.

Wir sind zwei Maedchen, beide 19, die Geld brauchen

Wie passt das zu dem "Verschenken" ?

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