Was passiert bei einen Widerspruch gegen ein vorläufiges Zahlungsverbot?

Vor einen Monat wurde mein Konto ohne vorheriger Kenntnis durch ein Inkasso-Unternehmen bewirkt. Ich habe vorher weder ein Mahnschreiben der Inkassounternehmen noch einen gerichtlichen Mahnbescheid und/oder Vollstreckungsbescheid erhalten!

Ich öffne alle meine Briefe und ein gelber Brief wäre mir auf jeden Fall aufgefallen!!!

Nachdem ich nur noch 10,00 Euro trotz Guthaben abheben konnte, habe ich online pgesehen, dass eine Pfändung vorgemerkt wurde. Darauf habe ich mich an mein Kreditinstitut per Einschreiben gewendet und Informationen eingeholt. Als Antwort erhielt ich ein zurück datiertes Schreiben bzgl. der Pfändung. Tage danach noch ein zweites Scheiben mit Bezug auf mein Einschreiben per Rückschein. In der Zwischenzeit hatte ich nun einen Brief vom Amtsgericht mit einen vorläufigen Zahlungsverbot.

Darauf habe ich innerhalb der Frist beim Amtsgericht Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckungssache eingelegt, begründet und Kopie die meine Begründung belegen, beigefügt.

Unteranderem habe ich den Widerspruch damit begründung, dass ich keine Mahnbescheide erhalten haben und Fristen mir nicht gesetzt wurden. Damit wurden mir Rechtsmittel und Mittel zur Schadensregulierung nicht gegeben.

Was passiert nun? Es ist nun fast einen Monat her, dass mir das Schreiben vom Gericht zugestellt wurde. Ich habe bis heute keine Rückmeldung erhalten. Wie geht es weiter? Weiss jemand etwas dazu oder hat sogar Rechtswissen bzgl. den Sachverhalt?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte!

Recht, Inkasso, Kontopfändung, Strafrecht, Zwangsvollstreckung
Wenn eine Anzeige wegen Betruges abgelehnt wird, wird diese nach Ablehnung vermerkt?

Ich habe über Ebay privat einen Drucker verkauft. In meiner Artikelbeschreibung habe ich hingewiesen, dass bis auf Schwarz die Toner ausgetauscht wurde. Der Käufer hat sofort einen Fall über Ebay eröffnet, weil der Drucker kaum noch Schwarz druckte. Der Artikel würde erheblich der Beschreibung abweichen! Er wollte darauf den Kaufbetrag von 55,00 Euro erstattet haben.

Ich habe den Käufer darauf nochmals hingewiesen, dass der Käufer den schwarzenToner austauschen solle. Obwohl ich keine Probleme mit den Drucker hatte, habe ich den Käufer eine Teilrückerstattung von 10,00 Euro angeboten. Diese wurden vom Käufer auch angenommen und nach Erstattung (automatisch vom Pay Pal-Konto = Bezahlung über Pay Pal) wurde danach der Fall automatisch geschlossen.

Einige Zeit später mailte mir wieder der Käufer, dass der Drucker jetzt das Schwarz richtig druckt, aber nun der unbeschreibbare Bereich Weiß bliebe, und fragte was er tun könne. Darauf gab ich den Käufer gutgemeinte Ratschläge. Dies hat aber scheinbar den Käufer nicht gefallen.

Nachdem ich einige Zeit nichts vom Käufer hörte, schrieb er mir ganz erbost und droht, dass er Ende dieser Woche zur Anwälting geht und eine Anzeige wegen Betruges bei der der Polizei machen möchte.

  1. Sollte ich eine Vorladung zur Aussage bei der Polizei bekommen, sollte ich eine Anzeige machen oder verweigern?

  2. Was passiert genau nach so einer Anzeige?

  3. Wird die Anzeige in meinen polizeilichen Führungszeugnis, o.ä. vermerkt?

  4. Was passiert, wenn die Anzeige fallen gelassen wird? Bleibt dann die Anzeige in meiner Akte, o.ä. vermerkt?

  5. Ist es sinnvoll danach eine Anzeige wegen falscher Nachrede und Verleugnung zu machen?

  6. Wie würde eine solche Anzeige ablaufen?

  7. Nutzt mir eine Anzeige wegen übler Nachrede und Verleugnung überhaupt was?

Betrug, Polizei, Recht, Anwalt, eBay, Anzeige, Strafanzeige, Strafe, Strafrecht, Verkauf, Zivilrecht
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