Es geht darum, meine Tante hat mit ihrem Lebensgefährte in seinem Haus gewohnt. Er ist nun letztes Jahr verstorben und hat ihr ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Er hat 3 Kinder, die deshalb das Erbe ausgeschlagen haben. Es sind keine Schulden vorhanden. Nun ist ein gerichtlicher Nachlassverwalter bestimmt worden, der nun einen Sachverständiger geauftragt hat um das Haus zu schätzen, da der Nachlassverwalter das Haus verkaufen möchte. Weil die 3 Kinder ihren Pflichteil haben wollen.

Aber es wurden ja noch nicht mal alle möglichen Erben gefragt, ob sie das Erbe annhemen möchten.

Ist das trotzdem möglich, dass der Nachlassverwalter das Haus verkaufen kann, obwohl noch nicht festgestellt wurde, dass kein möglicher Erbe vorhanden ist?