Änderung vom Arbeitsverhältnis von Teilzeit zu Minijob im gleichen Betrieb möglich nur mit Kündigung von Seitem des Arbeitnehmers?

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich Arbeite seit über 6 Monatem als Teilzeitkraft im Einzelhandel. Nun möchte ich mich zum 1 Oktober runterstufen lassen (450€ Basis) im gleichen Betrieb.

Mein Arbeitgeber weiß von diesem Vorhaben schon seit über einem Monat. Nun sagte er mir (gestern), dass ich eine Kündigung aufsetzen solle mit dem Grund, dass ich eine geringfügige Beschäftigung eingehen möchte, danach würden wir nur einen neuen Personalbogen ausfüllen.

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Ich kann aber ab 1 Oktober nur als 450€ Kraft arbeiten, nicht bis 21. Oktober. ( Die Kündigung hätte früher aufgesetzt werden müssen )

Nun könnte ich auf die Kündigung das Datum so schreiben, dass das aktuelle Arbeitsverhältnis (Teilzeit) passend zum 1.Oktober ausläuft. (Ist natürlich rechtlich falsch)

Wenn ich also nun doch den 21. September auf die Kündigung schreiben sollte und noch 4 Wochen im Betrieb als Teilzeitkraft arbeite mit der Stundenanzahl von einem Minijob (weil ich nicht mehr Stunden im Oktober arbeiten kann), würden die Steuern zuschlagen (auf die 450 € Brutto).

Ich habe zusätzlich auch noch 22 Urlaubstage. Was passiert mit denen?

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Hab ich in meinem Fall ein Recht darauf meinen Urlaub nehmen zu dürfen?

Hey,

erstmal die Geschichte vorab: Ich bin seit Mitte Dezember 2019 im Lebensmittel-Einzelhandel als 450-Euro-Basis Jobber tätig und habe normalerweise 12 Tage pro Halbjahr Urlaub. Ich hatte heute den Stellvertretenden Filialleiter wegen dem Urlaub angesprochen (er macht nämlich die Stundenpläne) 14 Tage Urlaub bis August.

August deshalb, weil mich der richtige Filialleiter vor einiger Zeit nach ner Ausbildung gefragt hatte und ich die Bewerbung schon Samstag abgegeben hatte und so wie es aussieht habe ich wohl die Stelle.

Nun ist das Problem allerdings: Ich will, kann aber kein Urlaub im Juli nehmen, weil mein Kollege im Juli schon 4 Wochen nimmt und ich dort da sein muss. Mein Stellvertretender Filialleiter meinte, dass es im August auf den ersten Ausbildungslohn dazugezahlt wird und ich mich für den Urlaub hätte früher melden müssen, weil die Urlaubsplanung Anfang des Jahres gemacht wird.

Allerdings stand es weder im Arbeitsvertrag noch hatte mir bis heute jemand erzählt, ob es überhaupt Urlaub gibt und dass dieser Ende des Jahres gemacht wird. Das heißt genauer gesagt, man hätte mir das nicht Bescheid gegeben und ich wusste es bis heute nicht.

Darf der stellvertretende Filialleiter mir das nehmen des Urlaubs verbieten und mir das Geld in Form von Lohn auszahlen, obwohl ich nicht wusste, wann es festgelegt wird? Ich wollte ihn zwar so oder so drauf ansprechen vor einigen Wochen, allerdings wollte ich erst die Rückmeldung bezüglich der Ausbildung vom richtigen Filialleiter abwarten. (Der Stellvertretende Filialleiter meinte, dass auch dies keine Rolle spielt, allerdings hatte man mich darüber auch nicht informiert)

LG

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Urlaubsverfall bei Zeitarbeitsfirma und kurzfristiger Beschäftigung?

Hallo,

und zwar hatte ich bis zum 31.03 diese Jahres noch 8 Urlaubstage (Meine Anstellung erfolgte im September letztens Jahres).
Meine Betreuerin schrieb mir Anfang April, dass ich noch 8 Urlaubstage hätte und ob ich die nicht nehmen möchte (Wegen der Corona-Krise gab es keine Arbeit).
Das habe ich bejaht und in der nächsten Abrechnung sah ich, dass mir nur zwei Urlaubstage bezahlt wurden und die restlichen 5 als "Urlaub (unbezahlt)" aufgeführt wurden und dieser nicht bezahlt wurde.
Auf Rückfrage bei meiner Betreuerin sagte sie mir, dass das System zu dem Zeitpunkt noch nicht aktualisiert war und sie mir somit eine falsche Info mit den 8 tagen erteilt hatte. Da es schon Anfang April war wären die 5 Urlaubstage aus dem Vorjahr verfallen und ich bekomme nur die restlichen 3 aus diesem Jahr ausbezahlt.
Allerdings ist der Arbeitgeber doch verpflichtet den Arbeitnehmer vorher ausdrücklich auf den Verfall der Urlaubstage hinzuweisen.
Ich habe nie eine Mail oder WhatsApp bekommen, dass meine Urlaubstage ab dem 31.03 verfallen und wurde nie darüber seitens des Arbeitgebers aufmerksam gemacht.
Als ich das jetzt meiner Betreuerin schrieb antwortete sie mir, dass das leider nicht stimmt und die Leihfirma mir nicht die 5 Urlaubstage auszahlen kann.

Nun die Frage:

Gilt für die Zeitarbeitsfirma eine Ausnahme, da ich vielleicht kurzfristig angestellt war (befristet auf 6 Monate und als "kurzfristige Beschäftigung" (70 Arbeitstage) angestellt) und Student bin?

Vielen Dank im voraus!

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Darf mein Arbeitgeber mir einfach ohne schriftliche Ankündigung den Jahresurlaub kürzen?

Hallo,

Ich bin seit über 2 Jahren mittlerweile unbefristet , von Anfang an in Teilzeit a 20 Std./Woche angestellt (phasenweise aber auch immer mal wieder auf 40Std.). Arbeitgeber ist ein Träger der „freien Kinder - und Jugendhilfe“.

Wir haben eine 5 Werktagswoche (Sa u So zählen nicht als Urlaubstage obwohl wir regelmäßig an diesen Tagen arbeiten müssen). Wir arbeiteten aber oft auch über Nacht in 24 h-Schichten mit Nacht - Schlafbereitschaft.

In meinem Arbeitsvertrag stehen mir 26 Urlaubstage zu. In Teilzeit wurden bisher pro Arbeitstag 4 Std. im Arbeitszeitkonto eingetragen, in Vollzeit 8 Std. Pro Urlaubstag. Noch am Anfang des Jahres wurden alle Mitarbeiter angewiesen, ihren Jahresurlaub zu planen und anzugeben. Nun (2 Monate später) wurde meiner Teamleiterin aus der Verwaltungsetage mitgeteilt, dass ich und alle anderen 20 Std.-Teilzeitkräfte nur noch Anspruch auf 16 statt 26 Urlaubstage im Jahr haben, 25 Std.-Kräfte haben plötzlich nur noch 19 Tage, etc.

Von der Geschäftsführung erhielt ich trotz dieser erheblichen Kürzung um satte 10 Tage bisher noch kein Schriftstück dazu und es kommt mir und anderen Teilzeitkräften wie Willkür vor.

Liege ich mit dieser Einschätzung richtig oder handelt mein Arbeitgeber rechtmäßig?

PS: Mein Arbeitgeber hat für das 2. Quartal 2019 eine Erhöhung des Grundgehaltes für alle Angestellten angekündigt. Bei uns entsteht der Verdacht, dass dafür der Urlaub der Teilzeitkräfte zur Besänftigung der Vollzeitarbeiter gekürzt wird.

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4-Tage-Woche, 5-Tage-Woche oder 6-Tage-Woche, Manteltarifvertrag und Vertrag Einzelhandel Bayern

Guten Abend,

ich bin nun schon ziemlich lang auf der Suche nach Informationen aus dem Manteltarifvertrag bzw. Tarifvertrag für den Einzelhandel in Bayern.

Das Problem ist folgendes: Ich habe eine Urlaubsregelung von 36 Tagen / pro Jahr (Zumindest ist dies so von der Arbeitszeitliste ersichtlich, im Vertrag ist dazu nichts zu finden)

Allerdings habe ich im Vorstellungsgespräch die mündliche Zusage erhalten, dass ich meine Arbeitszeit an 4 Tagen verteilt arbeiten muss (also eine 4-Tage-Woche). Inzwischen habe ich jedoch gelesen, dass mündliche Aussagen über die Arbeitszeit nicht gültig sind...

Aus der Lohnabrechnung ist allerdings eine 6-Tage-Woche ersichtlich, was dann auch mit den 36 Urlaubstagen übereinstimmen würde.

Vergleiche ich nun aber die Angaben der Personalabteilung, werden mir pro Urlaubswoche 5 Tage abgezogen und ich habe somit eine 5-Tage-Woche. Auf der Arbeitszeitliste stehen aber 36 Urlaubstage. Umgerechnet würde ich bei einer 5-Tage-Woche aber auch nur 30 Urlaubstage erhalten. Oder gibt es hier wirklich nochmal diese Sonderregelung, dass ich 36 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche erhalte. Dies kann ich mir aber überhaupt nicht vorstellen...

In meinem Vertrag steht leider nur das Gehalt... Bei allen anderen Sachen -> siehe Tarifvertrag / Manteltarifvertrag

Jetzt habe ich mehrere verschiedene Rechnungen vor mir liegen, aber eine entgültige Antwort leider immer noch nicht!

Vielleicht weiß hier jemand eine genaue Antwort oder hatte schon mal ein ähnliches Problem. Würde mich freuen, wenn sich eine oder vielleicht sogar ein paar mehr Antworten finden würden.

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